Ich bin freiwillig versichert und habe eine Krankentagegeldversicherung.
Ich war in Reha. Weil ich nur den Mindestbeitrag in die RV eingezahlt habe, war mein Übergangsgeld nur sehr wenig. Die Krankentagegeldversicherung bei der IKK hat die Diff. ausgeglichen.
Meine Frage: Ich bin seit 04/2010 krankgeschrieben. Max. werden nur 78 Wo. gezahlt. Zählt die Zeit während der Reha auch als Zeit des KT-Bezug?? (wegen teilweise Übergangsgeld).
Danke
Krankentagegeld/Übergangsgeld
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