Gesetzliche Voraussetzungen für Familienversicherung?
Verfasst: 23.02.2011, 11:46
Hallo, ich brauche dringend einen Rat.
Gibt es gesetzliche Voraussetzungen für eine Familienversicherung in bezug auf eine Vorversicherung?
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Meine Tochter wurde mit ihrer Geburt 2006 bei mir familienversichert. Da mein Mann privat versichert ist, verlangte die GKV 2010 von uns einen Einkommensnachweis für 2008, um die Voraussetzungen für die Familienversicherung zu klären. Bis dahin absolut korrekt. Unser Steuerbescheid für 2008 lag uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, was wir der GKV mehrfach mitteilten. Im September kam dann die rückwirkende Kündigung der Familienversicherung zum 30.11. 2007. Daraufhin wechselte ich die GKV. Ab Januar 2011 ist unsere Tochter wieder familienversichert, da der Steuerbescheid für 2009 ein Einkommen meines Mannes unter der Einkommensgrenze bescheinigt. Wir haben nun aber eine Versicherungslücke für unsere Tochter von Ende 2007 bis Ende 2010. Eine freiwillige Versicherung wäre nur bei rückwirkend gezahlten Versicherungsbeiträge möglich. Ist eine Familienversicherung ab 2011 möglich, wenn diese freiwillige Versicherung für den genannten Zeitraum nicht besteht?
Ich hoffe, der Sachverhalt war einigermaßen verständlich und würde mich über Hilfe freuen.
Vielen Dank!
Gibt es gesetzliche Voraussetzungen für eine Familienversicherung in bezug auf eine Vorversicherung?
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Meine Tochter wurde mit ihrer Geburt 2006 bei mir familienversichert. Da mein Mann privat versichert ist, verlangte die GKV 2010 von uns einen Einkommensnachweis für 2008, um die Voraussetzungen für die Familienversicherung zu klären. Bis dahin absolut korrekt. Unser Steuerbescheid für 2008 lag uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, was wir der GKV mehrfach mitteilten. Im September kam dann die rückwirkende Kündigung der Familienversicherung zum 30.11. 2007. Daraufhin wechselte ich die GKV. Ab Januar 2011 ist unsere Tochter wieder familienversichert, da der Steuerbescheid für 2009 ein Einkommen meines Mannes unter der Einkommensgrenze bescheinigt. Wir haben nun aber eine Versicherungslücke für unsere Tochter von Ende 2007 bis Ende 2010. Eine freiwillige Versicherung wäre nur bei rückwirkend gezahlten Versicherungsbeiträge möglich. Ist eine Familienversicherung ab 2011 möglich, wenn diese freiwillige Versicherung für den genannten Zeitraum nicht besteht?
Ich hoffe, der Sachverhalt war einigermaßen verständlich und würde mich über Hilfe freuen.
Vielen Dank!