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KV für ausländische Ehefrau
Verfasst: 26.02.2011, 11:28
von Hansi
Hallo,
meine ausländische Freundin und ich haben jüngst geheiratet damit wir zusammenbleiben können. Ihre Reise-KV läuft bald aus und sie benötigt eine "normale" KV. Ich vermute daß eine Familienversicherung bei mir nicht möglich ist, da ich in einer PKV bin. Sie kann noch nicht in Deutschland arbeiten, weil ihre Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen. Welche Möglichkeiten gibt es jetzt für sie?
Vielen Dank im Voraus!
Verfasst: 26.02.2011, 15:35
von Rossi
Aus welchem Ausland kommt sie?
Wie war sie im Ausland versichert; privat oder gesetzlich?
Was hat sie dort gemacht?
Hat sie schon vom Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis?
Verfasst: 26.02.2011, 15:43
von Hansi
Rossi hat geschrieben:Aus welchem Ausland kommt sie?
Argentinien.
Rossi hat geschrieben:Wie war sie im Ausland versichert; privat oder gesetzlich?
Nein, weder noch.
Rossi hat geschrieben:Was hat sie dort gemacht?
U.a. studiert und gearbeitet.
Rossi hat geschrieben:Hat sie schon vom Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis?
Noch nicht, wir warten noch auf einen Termin beim Amt.
Verfasst: 27.02.2011, 14:09
von Rossi
Also, wenn die Holde eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde mit einer Befristung von mehr als 12 Monate bekommt und für diese Erteilung keine Krankenversicherung erforderlich ist, dann kommt die bessere Hälfte in die GKV (Bürgerversicherung / Kralle).
Bei einer Familienzusammenführung darf die Ausländerbehörde in der Regel keine Krankenversicherung fordern, was die Ausländerbehörden jedoch vielfach machen. Jenes haben wir hier schon öfter diskutiert.
Die Beitragshöhe in der Bürgerversicherung/Kralle ist von Deinem Einkommen abhängig. Wenn Du mehr als 3.712,50 € monatlich verdienst, dann kostet die Versicherung ca. 300,00 € monatlich. Verdienst Du wesentlich weniger, dann geht es bei einem Mindestbeitrag von ca. 140,00 € los.
Ist ne Rechenfrage?
Verfasst: 27.02.2011, 18:38
von heinrich
hallo Rossi,
nur mal so ne Frage aus Neugier, weil Du im Ausländerrecht firm bist.
Handelt es sich denn auch bei einer Freundin (noch nicht verheiratet) schon um eine Familienzusammenführung ?
Verfasst: 27.02.2011, 20:20
von Rossi
Nee, wenn man nicht verheitratet ist, dann besteht nach meiner bescheidenen Kenntnis kein Anspruch auf Familienzusammenführung.
Wenn allerdings ein gemeinsames Kind vorhanden ist, dann müssten man mal näher die ausländerrechtlichen Bestimmungen unter die Lupe nehmen.