SGB5 §9 Erster Absatz - liege ich richtig!?
Verfasst: 02.03.2011, 22:15
Hallo und guten Abend,
dieses Forum habe ich gefunden da mich eine Frage umtreibt: In oben genanntem Gesetzestext wird als Versicherungsberechtiger (GKV) auch angegeben:
Daraus lässt sich schließen, dass ein Wechsel von einer PKV zurück in eine GKV innerhalb der ersten drei Jahre möglich ist, sofern eben die genannten 24 Monate GKV-Mitgliedschaft bestanden haben, oder liege ich damit falsch?
Vielen Dank für Anmerkungen und Hilfe.
dieses Forum habe ich gefunden da mich eine Frage umtreibt: In oben genanntem Gesetzestext wird als Versicherungsberechtiger (GKV) auch angegeben:
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; ...
Daraus lässt sich schließen, dass ein Wechsel von einer PKV zurück in eine GKV innerhalb der ersten drei Jahre möglich ist, sofern eben die genannten 24 Monate GKV-Mitgliedschaft bestanden haben, oder liege ich damit falsch?
Vielen Dank für Anmerkungen und Hilfe.