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SGB5 §9 Erster Absatz - liege ich richtig!?

Verfasst: 02.03.2011, 22:15
von horst-hanniball
Hallo und guten Abend,

dieses Forum habe ich gefunden da mich eine Frage umtreibt: In oben genanntem Gesetzestext wird als Versicherungsberechtiger (GKV) auch angegeben:

Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; ...


Daraus lässt sich schließen, dass ein Wechsel von einer PKV zurück in eine GKV innerhalb der ersten drei Jahre möglich ist, sofern eben die genannten 24 Monate GKV-Mitgliedschaft bestanden haben, oder liege ich damit falsch?

Vielen Dank für Anmerkungen und Hilfe.

Re: SGB5 §9 Erster Absatz - liege ich richtig!?

Verfasst: 02.03.2011, 22:25
von Czauderna
horst-hanniball hat geschrieben:Hallo und guten Abend,

dieses Forum habe ich gefunden da mich eine Frage umtreibt: In oben genanntem Gesetzestext wird als Versicherungsberechtiger (GKV) auch angegeben:

Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; ...


Daraus lässt sich schließen, dass ein Wechsel von einer PKV zurück in eine GKV innerhalb der ersten drei Jahre möglich ist, sofern eben die genannten 24 Monate GKV-Mitgliedschaft bestanden haben, oder liege ich damit falsch?

Vielen Dank für Anmerkungen und Hilfe.


Hallo,
nein, so geht das leider nicht - es geht bei dieser Vorschrift darum, ob sich jemand in der GKV als freiwilliges Mitglied weiterversichern kann. Das geht nur dann, wenn die hier beschrieben Vorversicherungszeit in der GKV. erfüllt wurde. Ist das nicht der Fall, muss der Betreffende (wieder) in die PKV.
Aus der PKV in die GKV kann er nur wenn er krankenversicherungspflichtig wird, d.h. ermuss sogar.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.03.2011, 22:32
von horst-hanniball
In den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate ... versichert waren - wie ist dieser Satz dann zu verstehen?

Meiner Ansicht nach führt die Erfüllung des Sachverhalts erstmal dazu in den Kreis der Versicherungsberechigten zu gehören?

Warum sonst sollte dieser Satz formuliert sein?

Verfasst: 02.03.2011, 22:41
von ratte1
horst-hanniball hat geschrieben:In den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate ... versichert waren - wie ist dieser Satz dann zu verstehen?

Meiner Ansicht nach führt die Erfüllung des Sachverhalts erstmal dazu in den Kreis der Versicherungsberechigten zu gehören?

Warum sonst sollte dieser Satz formuliert sein?
Es hat keinen Sinn, nur einen Teil des § zu lesen. Bitte lesen Sie auch den Abs. 2 des § 9 SGB V, dann können Sie feststellen, wann ein Beitritt möglich wäre. Finden Sie hier irgendeine Möglichkeit die einen Wechsel von der PKV zur GKV vorsieht? Nein? Richtig: es gibt keine.

MfG
ratte1