Anspruch auf Familienversicherung endete vor 3 Monaten...

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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piet87
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Anspruch auf Familienversicherung endete vor 3 Monaten...

Beitragvon piet87 » 03.03.2011, 18:31

Hallo zusammen,

ich bin im Dezember 2010 23 Jahre alt geworden. Ich bekomme ALG 2 und gehe momentan leider keiner Beschäftigung nach.

Die KK hat meinem Vater heute -ganz nebenbei- beim Ausstellen seiner Befreiungskarte mitgeteilt, dass ich seit 12/10 nicht mehr mit in der Familienversicherung bin.
Weder er noch ich haben vorher ein Schreiben der KK erhalten, in dem wir darauf hingewiesen wurden.

Dann habe ich heute mit der KK telefoniert, die meinten, dass das ja kein Problem sei, sie könnten mich ganz einfach nun als normales Mitglied führen.
Das möchte ich aber nicht. Ich möchte die Kasse wechseln.
Daraufhin erzählte die Dame mir irgendwas von Kündigungsfristen.
Ich meinte zu ihr, dass sie mich ja auf das Ende der Familienversicherung hätten hinweisen können, dann hätte ich sofort reagiert und in dem Drecksladen gekündigt. In meinen Augen hätte die KK das auch tun müssen.

Wie kann ich nun in die neue KK reinkommen? Ich hab das mit der Kündigungsfrist ja nicht verbockt..
Bin ich nun eigentlich trotzdem noch versichert? was, wenn ich zum Arzt muss?

VLG

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Re: Anspruch auf Familienversicherung endete vor 3 Monaten..

Beitragvon Czauderna » 03.03.2011, 19:12

piet87 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich bin im Dezember 2010 23 Jahre alt geworden. Ich bekomme ALG 2 und gehe momentan leider keiner Beschäftigung nach.

Die KK hat meinem Vater heute -ganz nebenbei- beim Ausstellen seiner Befreiungskarte mitgeteilt, dass ich seit 12/10 nicht mehr mit in der Familienversicherung bin.
Weder er noch ich haben vorher ein Schreiben der KK erhalten, in dem wir darauf hingewiesen wurden.

Dann habe ich heute mit der KK telefoniert, die meinten, dass das ja kein Problem sei, sie könnten mich ganz einfach nun als normales Mitglied führen.
Das möchte ich aber nicht. Ich möchte die Kasse wechseln.
Daraufhin erzählte die Dame mir irgendwas von Kündigungsfristen.
Ich meinte zu ihr, dass sie mich ja auf das Ende der Familienversicherung hätten hinweisen können, dann hätte ich sofort reagiert und in dem Drecksladen gekündigt. In meinen Augen hätte die KK das auch tun müssen.

Wie kann ich nun in die neue KK reinkommen? Ich hab das mit der Kündigungsfrist ja nicht verbockt..
Bin ich nun eigentlich trotzdem noch versichert? was, wenn ich zum Arzt muss?

VLG



Hallo,mit Vollendung des 23. Lebensjahres endet für arbeitslse Kinder der Anspruch auf Familienversicherung, ab diesem Tag bzw. ab Tag der Bekanntgabe durch die Kasse (war ja bei dir entsprehend später), hat das bisher familienversicherte Kind drei Monate Zeit um rückwirkend ab dem Folgetag des Wegfalls der Familienversicherung eine eigene Versicherung in der GKV-Kasse zu begründen. Grundsätzlich ist das die letzte Kasse, muss es aber nicht sein. Da diese drei Monate noch nicht abgelaufen sind, lass dir das Ende der Familienversicherung schriftlich von der Kasse bestätigen
und such die dann deine neue Kasse aus. Die Leistungen, die du dann zu Unrtecht von der alten kasse erhalten hast wird per Erstattungsanspruch zwischen den kassen abgehandelt.
Du schreibst, dass du ALG 2 beziehst - seit wann ist das der Fall - da muesste doch der Beitrag sowieso vom Job-Center an eine Krankenkasse gezahlt werden ??
Gruss
Czauderna

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Beitragvon piet87 » 03.03.2011, 19:20

hallo, danke für deine schnelle antwort.

also kann ich morgen zur Kasse gehen und die stellen mir eine Bescheinigung aus, auf der der letzt Tag der Familienversicherung der 02.03.11 ist?

Ja, habe auch das ganze letzte Jahr ALG 2 bekommen, also müsste das Jobcenter das übernehmen.

VLG

heinrich
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Beitragvon heinrich » 04.03.2011, 21:10

wann genau bist Du denn 23 geworden

und noch eine Frage

wurde/wird das ALG II als Darlehn bezogen
oder
nicht als Darlehn

Ich gehe ganz schwer davon aus, dass ein Wechsel hier derzeit nicht möglich
ist.

Kann ich aber erst genau nach Deiner Antwort sagen.

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Beitragvon piet87 » 05.03.2011, 08:54

hallo,

am 19.12. hatte ich Geburtstag. Nein, nicht als Darlehen.

VLG Piet

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Beitragvon Rossi » 05.03.2011, 13:07

Hm, Günter


hat das bisher familienversicherte Kind drei Monate Zeit um rückwirkend ab dem Folgetag des Wegfalls der Familienversicherung eine eigene Versicherung in der GKV-Kasse zu begründen. Grundsätzlich ist das die letzte Kasse, muss es aber nicht sein.


Womit begründest Du das? Bzw. wo steht das im SGB V?

Die Familienversicherung endet kraft Gesetz durch die Vollendung des 23. Lebenjahres. Da muss man nix kündigen und ist auch nicht verpflichtet bei der Kasse weiterhin zu verbleiben.

Ferner haben wir im ALG II die Besonderheit, dass eine Pflichtmitgliedschaft durch den Bezug bestehet, es sein denn, es besteht eine Familienversicherung.

Diese Besonderheit einer Familienversicherung (daher keine Pflichtmitgliedschaft) bestand bis zum 13.12.2010.

Ergo hat das Jobcenter ab dem 14.12.2010 eine Pflichtmitgliedschaft bei einer Kasse zu melden. Diese Kasse kann sich der Kunde nunmehr aussuchen und legt entweder eine Mitgliedsbescheinigung einer neuen Kasse beim Jobcenter vor oder der Kunde teilt dem Jobcenter mit, wo er versichert werden möchte.

Woher kommen die 3 Monate?

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Beitragvon heinrich » 05.03.2011, 17:51

ich denke, dass Czauderna mit den 3 Monaten Folgendes meint.

innerhalb der 3 Monate nach Ende der FAMI ist im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft jede wählbare KK möglich.

Nach Ablauf der 3 Monate dann aber im Rahmen der Bürgerversicherung nuuuur die KK bei der zuletzt eine Versicherung bestand, also bei der KK bei der die FAMIlienversicherung bestand.



Nun nachdem ALG II (nicht als Darlehn) gezahlt wird , müsste, wenn alles rechts läuft, die Pflichtversicherung als ALG II-Bezieher ab Dez 2010 beginnen.

Der ARGE wurde bisher keine Mitgliedsbescheinigung einer anderen KK vorgelegt. ALSO: Meldung an die KK, bei der zuletzt eine Versicherung (auch Familienvesicherung) bestand.

Ich muss aber sagen, dass ich nicht der Papst im Krankenkassenwahlrecht bei ALG II bin und dies nicht rechtlich nachrecherchiert habe

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.03.2011, 13:02

Jooh, Heinrich, jenes steht in § 175 Abs. 3 SGB V. Wenn innerhalb von 14 Tagen nach dem Eintritt der Pflichversicherung (23. Lebensjahr am 14.12.2010) dem Jobcenter keine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt wird, dann muss das Jobcenter bei der bisherigen Kasse (Familienversicherung) anmelden.

Dies ist natürlich keine klassische Wahl im Sinne von § 175 SGB V. Denn unter wählen verstehe ich etwas anderes.

Allerdings sagt die gemeinsame Verlautbarung der Kasse aus, dass diese Zwangsanmeldung einer Wahl des Versicherten gleichzusetzen ist. Na ja!

Somit müsste der Poster erst einmal 18 Monate bei der Kasse verbleiben.

Allerdings bringt mich nachfolgendes ins grübeln:

Die KK hat meinem Vater heute -ganz nebenbei- beim Ausstellen seiner Befreiungskarte mitgeteilt, dass ich seit 12/10 nicht mehr mit in der Familienversicherung bin.
Weder er noch ich haben vorher ein Schreiben der KK erhalten, in dem wir darauf hingewiesen wurden


Die Kasse hat hier im Ansatz den Kunden nicht beraten. Es gibt einen sog. Beratungs- und Aufklärungsauftrag, der auch für die Kasse gilt. Was hätte der Kunde wohl gemacht, wenn er kurz vorher vernünftig beraten worden wärè?

Sind wir uns evtl. einig, dass der Kunde dann zu einer anderen Kasse gegangen wäre und dort um Ausstellung der Mitgliedsbescheinigung für das Jobcenter gebeten hätte? Diese hätte er dann wohl fristgerecht dem Jobcenter vorlegt und es wäre alles in Butter gewesen.

Ist aber nicht so gewesen? So etwas nennt man den sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, der sich aus der Rechtsprechung des BSG gefestigt hat. Im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ist dann zu prüfen, ob der Kunde nicht so zu stellen ist, als ob er bei vernünftiger Beratung bestimmte Dinge gemacht hätte. Was er denn hier gemacht hätte, verschweige ich scharmvoll!

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Beitragvon heinrich » 06.03.2011, 13:44

natürlich kann er über den sozialrechtlichen Wiederherstellung etwas bewirken.

es gibt heutzutage so etwas wie EDV

wenn eine Kasse eine Person, die 23 wird, nicht über das Ende der FAMIlienversicherung informiert, ist dies schon amateurhaft.

es könnte aber auch sein, dass dies rechtzeitig passiert ist.

man hört (äh liest) hier, egal wer was schreibt, schließlich immer nur die "eine" Seite.

Ich könnte hier Dinge aus der KK-Praxis berichten, wo Versicherte sich grob falsch, vorsätzlich und strafbar verhalten. Aber genau diese sind es, die -mit dem Rücken zur Wand- so auftreten als könnten sie kein Wässerchen trüben.

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Beitragvon Rossi » 06.03.2011, 19:45

Völlig richtig, man muss immer die andere Seite berücksichtigen.

Aber der Poster hat ja wohl deutlich geschrieben, dass er kein Schreiben bzw. keine Info von der Kasse hat.

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Beitragvon piet87 » 07.03.2011, 08:42

Hallo zusammen,

hier noch einige infos:

im Jahre 2006 bin ich aus der jetzigen KK ausgetreten und in eine andere gegangen, weil ich eine Ausbildung begonnen habe. Vorher war ich als Schülerin Familienversichert.

Das mit der Aubildung hat nicht geklappt. Also hat mich die ARGE wieder als familienversichert gemeldet. Ich habe bei der jetzigen KK angegeben, dass ich H4 bekomme.

Ich habe ein Schreiben der jetzigen KK erhalten, indem sie ihren Fehler einräumen. Sie haben mich damals wieder als Schülerin eingetragen und sich deshalb im Dezember nicht gemeldet.
Ich soll dem Jobcenter nun meine neue Versicherung mitteilen und die Karten abgeben.


Eine große Frage steht nun im Raum:

Kann ich rückwirkend zum 19.12.10 die Kasse wechseln?
Meine jetzige Kasse sagt ja und die neue sagt nein.

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Beitragvon Rossi » 07.03.2011, 16:00

Tja,

Meine jetzige Kasse sagt ja und die neue sagt nein.


Nu geht das Theater los und die Gelehrten (beide Kassen) streiten sich bzw. haben unterschiedliche Auffassungen.

Wenn Du mich fragst, dann geht es nur über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.

Wenn die neue Kasse Dir keine Mitgliedsbescheinigung - warum auch immer - ausstellt, dann landest Du wieder bei der alten Kasse. Es ist das sog. Pontius-Pilatus spiel. Man rennt von A nach B. Der Eine sagt so, der Andere genau umgekehrt.

Viel Erfolg!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.03.2011, 20:26

Rossi hat geschrieben:Hm, Günter


hat das bisher familienversicherte Kind drei Monate Zeit um rückwirkend ab dem Folgetag des Wegfalls der Familienversicherung eine eigene Versicherung in der GKV-Kasse zu begründen. Grundsätzlich ist das die letzte Kasse, muss es aber nicht sein.


Womit begründest Du das? Bzw. wo steht das im SGB V?

Die Familienversicherung endet kraft Gesetz durch die Vollendung des 23. Lebenjahres. Da muss man nix kündigen und ist auch nicht verpflichtet bei der Kasse weiterhin zu verbleiben.

Ferner haben wir im ALG II die Besonderheit, dass eine Pflichtmitgliedschaft durch den Bezug bestehet, es sein denn, es besteht eine Familienversicherung.

Diese Besonderheit einer Familienversicherung (daher keine Pflichtmitgliedschaft) bestand bis zum 13.12.2010.

Ergo hat das Jobcenter ab dem 14.12.2010 eine Pflichtmitgliedschaft bei einer Kasse zu melden. Diese Kasse kann sich der Kunde nunmehr aussuchen und legt entweder eine Mitgliedsbescheinigung einer neuen Kasse beim Jobcenter vor oder der Kunde teilt dem Jobcenter mit, wo er versichert werden möchte.

Woher kommen die 3 Monate?


Hallo Rossi,
ich meinte genaus das was Heinrich auch so bestätigt, nämlich dass der Familienversicherte drei Monate nach Ende der Familienversicherung bzw. nach Bekanntgabe (und das kann auch lange nach Ende der Versicherung sein) das Beitrittsrecht hat, wobei die Betonung auf Recht liegt - das ist doch gut für ihn, oder etwa nicht - dass er dann allerdings Beiträge nach zahlen muss, das ist die Kehrseite der Medaille - er muss dieses Recht ja nicht ausüben und damit wären wir wieder beim beliebten Spiel, ab wann wird er denn Mitglied und bei wem.
Ach ja - wenn er sein recht nicht ausübt, aber seine Karte fleissig weiter benutzt hat - wie sieht es damit aus, muss er dann die Leistung nicht an die Kasse zurückzahlen - was würdest du antworten in einem solchen Falle, hier an dieser Stelle - ich habe nämlich gerade so einen Fall - entweder rückwirkend Mitgliedschaft und 7.000 € Beitrag nachzahlen oder nix machen und 5.000 € Leistungen zurückzahlen ??
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 07.03.2011, 21:26

Öhm, verstehe ich jetzt nicht!

was würdest du antworten in einem solchen Falle, hier an dieser Stelle - ich habe nämlich gerade so einen Fall - entweder rückwirkend Mitgliedschaft und 7.000 € Beitrag nachzahlen oder nix machen und 5.000 € Leistungen zurückzahlen ??


Sorry, Günter, wo lebst Du denn? Es gibt in Deutschland keine Personen mehr, die unversichert durch die Gegend rennen. Zumindest nach den Traumvorstellungen des Gesetzgebers.

Aber dürfte hier völlig Latte sein.

Wenn die neue Kasse - nach einem langen hin und her unter Einbringung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches - die Mitgliedschaft einträgt, dann machst Du einen Erstattungsanspruch gem. § 105 SGB X bei der neuen Kasse. Dafür hast Du 1 Jahr Zeit und bis dahin sollte es allemal geklärt sein.

Und bei einem Kartenmißbrauch würde ich Dir die Klamotte eh um die Bummelbacken hauen. Die Kasse informiert mich nicht über die Beendigung der Mitgliedschaft; ich stehe wie ein Idiot im dunkelen.

Und dann kommt die böse Kasse und will von mir auch noch die Kosten ersetzt haben, weil ich einen Kartenmißbrauch vorgenommen habe.

Sorry, wo leben wir?

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Beitragvon piet87 » 08.03.2011, 07:00

Hallo,

ich habe das auch schon nachgefragt, also was mit dem Zeitraum von 19.12. bis jetzt ist. Man sagte mir, dass das Jobcenter die Beiträge nachzahlt und das sie die anderen Leistungen "hin und her schieben" und auf mich keine Kosten zukommen, da ich ja auf jeden Fall irgendwo ab 19.12. versichert sein muss. Das Jobcenter hat mir bestätigt, dass sie mich rückwirkend irgendwo anmelden können.

VLG


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