Aufnahmepflicht bei GKV ?
Verfasst: 07.03.2011, 14:27
Hallo liebe Foren-Community,
ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen ein bißchen weiterhelfen ! Aber bevor ich zu den eigetnlichen Fragen komme erstmal ein paar wichtige Infos zu mir :
- 24 Jahre alt,weiblich und Kfz-Meisterin
- seit 2006 selbststäniger GdbR Partner in unserem Familienbetrieb und damit auch im Moment PRIVATVERSICHERT
Nun ist meine Situation so : Mein Verlobter und ich heiraten im Mai und möchten dann auch nach der Hochzeit so langsam unseren Kinderwunsch angehen
Da ich mich für die Familie und gegen die Übernahme unseres Familienbetriebs entschieden habe möchte ich wenn das Kind auf der Welt ist aus der Firma aussteigen und mir nach dem Jahr Elternzeit eine Teilzeitstelle als Angestellte suchen (im Büro nicht mehr in der Werkstatt) ! Da ich immer ziemlich voraus plane habe ich mich nun mal bei meiner privaten KV informiert wie das ist wenn ich schwanger bin und mich meine Frauenärztin arbeitsunfähig schreibt (meine FÄ meinte in dem Job würde man arbeitsunfähig geschrieben werden ) und mit Entsetzen musste ich feststellen : KEINE Leistungen der PKV !
Das ist natürlich für mich die ganze Zeit nicht tragbar so dass meine Mutter meinte dass es besser wäre mich für die restliche Zeit in der Firma anzustellen so dass ich gesetzlich versichert bin . Meine Eltern wollen mich aber erst ab 2012 als Angestellte anstellen da sie ansonsten 2 Jahresabschlüsse machen müssen und das sehr viel Geld kostet !
Nun zu meinen Fragen :
1. Angenommen ich würde im November schwanger werden, nimmt mich die gesetzliche KV meiner Wahl dann ab Januar obwohl ich schwanger bin und arbeitsunfähig?
2.Habe ich denn dann überhaupt schon Anspruch auf Krankengeld von der KV oder gibt es da eine Anwartschaftszeit?
Das wäre es vorerst
Danke für eure Hilfe
Simone
ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen ein bißchen weiterhelfen ! Aber bevor ich zu den eigetnlichen Fragen komme erstmal ein paar wichtige Infos zu mir :
- 24 Jahre alt,weiblich und Kfz-Meisterin
- seit 2006 selbststäniger GdbR Partner in unserem Familienbetrieb und damit auch im Moment PRIVATVERSICHERT
Nun ist meine Situation so : Mein Verlobter und ich heiraten im Mai und möchten dann auch nach der Hochzeit so langsam unseren Kinderwunsch angehen

Da ich mich für die Familie und gegen die Übernahme unseres Familienbetriebs entschieden habe möchte ich wenn das Kind auf der Welt ist aus der Firma aussteigen und mir nach dem Jahr Elternzeit eine Teilzeitstelle als Angestellte suchen (im Büro nicht mehr in der Werkstatt) ! Da ich immer ziemlich voraus plane habe ich mich nun mal bei meiner privaten KV informiert wie das ist wenn ich schwanger bin und mich meine Frauenärztin arbeitsunfähig schreibt (meine FÄ meinte in dem Job würde man arbeitsunfähig geschrieben werden ) und mit Entsetzen musste ich feststellen : KEINE Leistungen der PKV !
Das ist natürlich für mich die ganze Zeit nicht tragbar so dass meine Mutter meinte dass es besser wäre mich für die restliche Zeit in der Firma anzustellen so dass ich gesetzlich versichert bin . Meine Eltern wollen mich aber erst ab 2012 als Angestellte anstellen da sie ansonsten 2 Jahresabschlüsse machen müssen und das sehr viel Geld kostet !
Nun zu meinen Fragen :
1. Angenommen ich würde im November schwanger werden, nimmt mich die gesetzliche KV meiner Wahl dann ab Januar obwohl ich schwanger bin und arbeitsunfähig?
2.Habe ich denn dann überhaupt schon Anspruch auf Krankengeld von der KV oder gibt es da eine Anwartschaftszeit?
Das wäre es vorerst
Danke für eure Hilfe
Simone