2-einhalb Jahre keine Krankenversicherung
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2-einhalb Jahre keine Krankenversicherung
Einen Gruß in die Runde,
ich wende mich mit einem sicherlich nicht unbekanntem Thema an die Insider und Fachleute dieses Forums.
Folgende Situation:
Mein Bruder (26 Jahre) bezieht ALG 2. Allein ihn dazu zu bewegen den Antrag auszufüllen war ein Akt... Die Leistungen vom Amt bezieht er seit gut einem halben Jahr. Davor hat er bei meiner Mutter gewohnt und hatte wohl kein Anspruch auf ALG 2 (zumindest hat er keins bekommen).Er hat vor gut 3 Jahren eine überbetriebliche Ausbildung gemacht (Finanzierung durchs Arbeitsamt) und ist im Anschluss bis einschliesslich heute ohne Job. Bisher war er über meine Mutter familienversichert. Während der Ausbildung hat er meines wissens keine Leistungen vom Amt bezogen. Wie gesagt, es war ein Akt ihn im letzten Jahr zum Amt zu schleifen. Parallel dazu geht er seit August 2008 ohne gesetzliche Krankenversicherung durchs Leben. Gott sei Dank ist bisher nichts passiert. Was vorher war kann ich leider nicht genau sagen. Er war auf jeden Fall über unsere Mutter versichert. Dies endete aber im Juli 2008.
Möglicherweise weil er im August das 25 Lebensjahr erreichte und somit aus der Familienversicherung flog. Bei Antragstellung von ALG 2 hat ihm der "Kundenbetreuer" auch einen Antrag zur Sozialversicherung in die Hand gedrückt. Diesen hat er aber abgewiesen, weil es zuvor zu einem Wortgefecht kam und Bruderherz nen "Bock" hatte. Nun ergriffen Mutter und ich die Initiative und surften auf die Homepage der Krankenversicherung, die im allgemeinen ALG 2 Empfänger betreut. Dort gabs einen Antrag zum Download. Dieser wurde ausgefüllt und im Feld "ich habe war seit mehr als 18 Monaten ohne Krankenversicherung" ein Kreuz gemacht. Dann mit der Post zur Kasse geschickt. Das Ergebnis war ernüchternd. Aufnahme verweigert. Mein Bruder soll wohl die Kündigung der damaligen Krankenkasse vorlegen. Ich glaube da gabs nicht mal eine.
Jetzt steht im Raum die Beiträge seit August 2008 bis heute nachzuzahlen (ca. 4500 Euro). Im Anschluss kann eine Aufnahme wohl erfolgen. Die Kohle haben wir natürlich nicht. Ein Aufbrngen unmöglich. Weiterhin sind wir schon garnicht bereit für die Faulheit meines Bruders zu bezahlen.
Gibt es hier irgendwelche Tipps und Tricks, die es ermöglichen, das mein Bruder in die GKV aufgenommen wird, ohne dass die aufgelaufenen 4500 Euro bezahlt werden müssen? Meine Daten mögen teilweise nicht ausreichen. Sollten irgendwelche Zusatzinformationen benötigt werden, poste ich diese umgehend. Hauptsache es kommt Licht in den Tunnel
Recht herzlichen Dank für jede Art von nützlichen Antworten.
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Folgende Situation:
Mein Bruder (26 Jahre) bezieht ALG 2. Allein ihn dazu zu bewegen den Antrag auszufüllen war ein Akt... Die Leistungen vom Amt bezieht er seit gut einem halben Jahr. Davor hat er bei meiner Mutter gewohnt und hatte wohl kein Anspruch auf ALG 2 (zumindest hat er keins bekommen).Er hat vor gut 3 Jahren eine überbetriebliche Ausbildung gemacht (Finanzierung durchs Arbeitsamt) und ist im Anschluss bis einschliesslich heute ohne Job. Bisher war er über meine Mutter familienversichert. Während der Ausbildung hat er meines wissens keine Leistungen vom Amt bezogen. Wie gesagt, es war ein Akt ihn im letzten Jahr zum Amt zu schleifen. Parallel dazu geht er seit August 2008 ohne gesetzliche Krankenversicherung durchs Leben. Gott sei Dank ist bisher nichts passiert. Was vorher war kann ich leider nicht genau sagen. Er war auf jeden Fall über unsere Mutter versichert. Dies endete aber im Juli 2008.
Möglicherweise weil er im August das 25 Lebensjahr erreichte und somit aus der Familienversicherung flog. Bei Antragstellung von ALG 2 hat ihm der "Kundenbetreuer" auch einen Antrag zur Sozialversicherung in die Hand gedrückt. Diesen hat er aber abgewiesen, weil es zuvor zu einem Wortgefecht kam und Bruderherz nen "Bock" hatte. Nun ergriffen Mutter und ich die Initiative und surften auf die Homepage der Krankenversicherung, die im allgemeinen ALG 2 Empfänger betreut. Dort gabs einen Antrag zum Download. Dieser wurde ausgefüllt und im Feld "ich habe war seit mehr als 18 Monaten ohne Krankenversicherung" ein Kreuz gemacht. Dann mit der Post zur Kasse geschickt. Das Ergebnis war ernüchternd. Aufnahme verweigert. Mein Bruder soll wohl die Kündigung der damaligen Krankenkasse vorlegen. Ich glaube da gabs nicht mal eine.
Jetzt steht im Raum die Beiträge seit August 2008 bis heute nachzuzahlen (ca. 4500 Euro). Im Anschluss kann eine Aufnahme wohl erfolgen. Die Kohle haben wir natürlich nicht. Ein Aufbrngen unmöglich. Weiterhin sind wir schon garnicht bereit für die Faulheit meines Bruders zu bezahlen.
Gibt es hier irgendwelche Tipps und Tricks, die es ermöglichen, das mein Bruder in die GKV aufgenommen wird, ohne dass die aufgelaufenen 4500 Euro bezahlt werden müssen? Meine Daten mögen teilweise nicht ausreichen. Sollten irgendwelche Zusatzinformationen benötigt werden, poste ich diese umgehend. Hauptsache es kommt Licht in den Tunnel
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Re: 2-einhalb Jahre keine Krankenversicherung
Anonym_Berlin hat geschrieben:Einen Gruß in die Runde,
ich wende mich mit einem sicherlich nicht unbekanntem Thema an die Insider und Fachleute dieses Forums.
Folgende Situation:
Mein Bruder (26 Jahre) bezieht ALG 2. Allein ihn dazu zu bewegen den Antrag auszufüllen war ein Akt... Die Leistungen vom Amt bezieht er seit gut einem halben Jahr. Davor hat er bei meiner Mutter gewohnt und hatte wohl kein Anspruch auf ALG 2 (zumindest hat er keins bekommen).Er hat vor gut 3 Jahren eine überbetriebliche Ausbildung gemacht (Finanzierung durchs Arbeitsamt) und ist im Anschluss bis einschliesslich heute ohne Job. Bisher war er über meine Mutter familienversichert. Während der Ausbildung hat er meines wissens keine Leistungen vom Amt bezogen. Wie gesagt, es war ein Akt ihn im letzten Jahr zum Amt zu schleifen. Parallel dazu geht er seit August 2008 ohne gesetzliche Krankenversicherung durchs Leben. Gott sei Dank ist bisher nichts passiert. Was vorher war kann ich leider nicht genau sagen. Er war auf jeden Fall über unsere Mutter versichert. Dies endete aber im Juli 2008.
Möglicherweise weil er im August das 25 Lebensjahr erreichte und somit aus der Familienversicherung flog. Bei Antragstellung von ALG 2 hat ihm der "Kundenbetreuer" auch einen Antrag zur Sozialversicherung in die Hand gedrückt. Diesen hat er aber abgewiesen, weil es zuvor zu einem Wortgefecht kam und Bruderherz nen "Bock" hatte. Nun ergriffen Mutter und ich die Initiative und surften auf die Homepage der Krankenversicherung, die im allgemeinen ALG 2 Empfänger betreut. Dort gabs einen Antrag zum Download. Dieser wurde ausgefüllt und im Feld "ich habe war seit mehr als 18 Monaten ohne Krankenversicherung" ein Kreuz gemacht. Dann mit der Post zur Kasse geschickt. Das Ergebnis war ernüchternd. Aufnahme verweigert. Mein Bruder soll wohl die Kündigung der damaligen Krankenkasse vorlegen. Ich glaube da gabs nicht mal eine.
Jetzt steht im Raum die Beiträge seit August 2008 bis heute nachzuzahlen (ca. 4500 Euro). Im Anschluss kann eine Aufnahme wohl erfolgen. Die Kohle haben wir natürlich nicht. Ein Aufbrngen unmöglich. Weiterhin sind wir schon garnicht bereit für die Faulheit meines Bruders zu bezahlen.
Gibt es hier irgendwelche Tipps und Tricks, die es ermöglichen, das mein Bruder in die GKV aufgenommen wird, ohne dass die aufgelaufenen 4500 Euro bezahlt werden müssen? Meine Daten mögen teilweise nicht ausreichen. Sollten irgendwelche Zusatzinformationen benötigt werden, poste ich diese umgehend. Hauptsache es kommt Licht in den Tunnel
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Hallo,
die Fach-Foren, auch dieses hier, wimmeln geradfezu mit solchen oder ähnlichen Fällen und es erschreckt einem immer wieder wieviele Menschen doch n och ohne Krankenversicherungsschutz rumlaufen.
Konkret zum Fall - Es handelt sich hier um zwei Probleme - fangen wir mit dem harmlostesten an, welche im Grunde genommen keines ist. Mit der Bewilligung von ALG 2, also Hartz IV-Leistungen übernimmt auch das Job-Center die Krankenversic herungsbeiträge - dazu muss das Job-Center nur wissen bei welcher Krankenkasse zuletzt eine eigene Versicherung bzw. eine Famillienversicherung bestand. Diese Kasse m u s s den leistungsbezieher mit Beginn des Leistungsbezuges aufnehemen.
Damit wäre das erste problem - wie kommt man zu einer Krankenversicherung - gelöst.
Das zweite Problem ist ungleich grösser und extrem kostspieliger.Seit dem 01.04.2007 gibt es nämlich in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung, d.h.
der Bruder hätte sich versichern müssen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - gilt zwar grundsätzlich in diesem Falle auch, aber es gibt natürlich Ausnahmen z.B. für den Fall, dass der Bruder seiner Krankenkasse klarmachen kann, dass es nicht in seinem Verschulden liegt, dass er sich erst jetzt bei seiner alten Kasse meldet, um nur mal eine Möglichkeit zu nennen.
Sicher werden sich hier noch andere Experten melden, vor allem die, die nicht bei einer Krankenkasse, so wie ich beschäftigt sind - dort wirst du auch mit Sicherheit noch den einen oder anderen Tipp bekommen.
Gruss
Czauderna
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Mit dem Ende der familienversicherung im Juli 2008 grundsätzlich ein neues Wahlecht zur zu einer neuen Krankenkasse. Dieses Wahlrecht wurde nicht ausgeübt somit hat die ARGE deinen Bruder zur letzen bekannten Kasse anzumelden. § 175 Abs. 3 SGB V. Da aber keine Mitgliedschaft bei der neuen Kasse bestand und eine Mitgleidschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kann nur im gegenseitigen Einverständnis aufgebaut werden kann, sprich mit einer willenserklärung deines Bruders, aber zu einer Mitgleidschaft kann dein Bruder rückwirkend nicht gezwungen werden, schönen Gruß vom Bundesversicherungsamt, da er zuletzt auch gesetzlich krankenversichert war kann Ihn die Krankenkasse auch nicht ablehnen, vergl. § 5 Abs. 5 a SGB V,also dennmal schnurstracks zur letzen Kasse und den Vorgang klären.
Also auf gut Deutsch passiert nichts, nur mal denn nett daraufhinweisen das Versicherungspflicht besteht und die Kasse die Mitgliedschaft durchzuführen hat.
Gruß
jochen
Ach ich denke Kollege Rossi kann da denn auch noch ein paar Tipps geben.
Also auf gut Deutsch passiert nichts, nur mal denn nett daraufhinweisen das Versicherungspflicht besteht und die Kasse die Mitgliedschaft durchzuführen hat.
Gruß
jochen
Ach ich denke Kollege Rossi kann da denn auch noch ein paar Tipps geben.
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Zunächst vielen Dank für die ersten Hinweise und Lösungsansätze
@Vergil09owl
Verstehe ich das richtig, dass wir uns nun zur Kasse aufmachen, die ihn bis Juli 2008 versichert hat, freundlich anklopfen und sagen "hier bin ich"?
Besteht hier nicht auch die Gefahr, dass man mit Nachzahlungen konfrontiert wird?
Sicherlich gilt es hier auch eine geeignete Taktik zu wählen, schliesslich dürfte man erklären, warum man denn erst jetzt ankommt und warum man 2 Jahre ohne GKV da stand...?
@Vergil09owl
Verstehe ich das richtig, dass wir uns nun zur Kasse aufmachen, die ihn bis Juli 2008 versichert hat, freundlich anklopfen und sagen "hier bin ich"?
Besteht hier nicht auch die Gefahr, dass man mit Nachzahlungen konfrontiert wird?
Sicherlich gilt es hier auch eine geeignete Taktik zu wählen, schliesslich dürfte man erklären, warum man denn erst jetzt ankommt und warum man 2 Jahre ohne GKV da stand...?
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- Postrank7
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Ok, vielen Dank. Dann werden wir mal nach einer kreativen "Ausrede" suchen.
Heisst das auch, dass man ihm für die 2,5 jahre ohne Versicherung nicht zur Kasse bitten wird?
Es würde mich würde ausserdem nicht wundern, wenn es eine Kündigung der damaligen Kasse gab, diese aber nicht mehr auffindbar ist. Besteht hier ausserdem noch Klärungsbedarf mit dem Amt? Möglicherwise nur dann, wenn die Sache mit der GKV abgeschlossen und die Übernahme in ein Versicherungsverhältnis geklärt ist. Dann muss man sicher auf das Amt zugehen und den Leistungsträger mitteilen. Die wollen schliesslich wissen, an wen sie die Beiträge überweisen müssen.
Heisst das auch, dass man ihm für die 2,5 jahre ohne Versicherung nicht zur Kasse bitten wird?
Es würde mich würde ausserdem nicht wundern, wenn es eine Kündigung der damaligen Kasse gab, diese aber nicht mehr auffindbar ist. Besteht hier ausserdem noch Klärungsbedarf mit dem Amt? Möglicherwise nur dann, wenn die Sache mit der GKV abgeschlossen und die Übernahme in ein Versicherungsverhältnis geklärt ist. Dann muss man sicher auf das Amt zugehen und den Leistungsträger mitteilen. Die wollen schliesslich wissen, an wen sie die Beiträge überweisen müssen.
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Aber natürlich, ist kein Geheimnis.
Die Mitgliedschaft bis Juli 2008 bestand bei der Deutschen BKK, die Ablehnung des Antrags auf Mitgliedschaft erfolgte bei der AOK.
Entschuldige meine möglicherweise doppelten und teils nicht nachvollziehbaren Rückfragen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach ist, mit der früheren Mitgleidsbescheinigung der Deutschen BKK zum Amt bzw. zur AOK zu gehen. Es stehen doch immernoch die 2,5 Jahre ohne Beitragszahlungen im Raum. Vielleicht habe ich auch ein Verständnisproblem, weil dies absolutes Neuland für mich ist. Diese nicht geleisteten Beiträge werden doch nicht einfach unter den Tisch fallen.
Es hiess wohl bei der BKK, entweder einen Job suchen, wo der Arbeitgeber eine Anmeldung zur GKV vornimmt und somit Beiträge abführt, oder die aufgelaufenen Beiträge nachzahlen.
Die Mitgliedschaft bis Juli 2008 bestand bei der Deutschen BKK, die Ablehnung des Antrags auf Mitgliedschaft erfolgte bei der AOK.
Entschuldige meine möglicherweise doppelten und teils nicht nachvollziehbaren Rückfragen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach ist, mit der früheren Mitgleidsbescheinigung der Deutschen BKK zum Amt bzw. zur AOK zu gehen. Es stehen doch immernoch die 2,5 Jahre ohne Beitragszahlungen im Raum. Vielleicht habe ich auch ein Verständnisproblem, weil dies absolutes Neuland für mich ist. Diese nicht geleisteten Beiträge werden doch nicht einfach unter den Tisch fallen.
Es hiess wohl bei der BKK, entweder einen Job suchen, wo der Arbeitgeber eine Anmeldung zur GKV vornimmt und somit Beiträge abführt, oder die aufgelaufenen Beiträge nachzahlen.
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Aha, also endete die Familienversicherung und dein Bruder wußte das. Hm. Ich würde mal sagen mit der Kasse reden. Achja, der Zusatzbeitrag müßte denn auch gezahlt werden, alledings erst mit Beginn der Mitgliedschaft. Wenn gefordert die Mitgliedschaft ab 2008 zu beginnen haben sollte, bitte auf das Runschreiben von Bundesversicherungsamt hinweisen udn denn erst die Mitgliedschaft mit Bezug vom ALG II beginnen lassen.
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Das ist derzeit noch die Frage, aber ich gehe davon aus, dass es eine Mitteilung der BKK hinsichtlich der Beendigung der Familienversicherung gab. Ja, und solche Dokumente verlegt und vergisst er gern mal.
Den Zusatzbeitrag kann man evtl. auch vom Amt übernehmen lassen, keine Ahnung. Das wäre aber das geringere Übel möchte ich meinen. Kann man nicht auch mit der Mitgliedsbescheinigung oder Kündigung der BKK (wenn sie noch auffindbar ist) zu einer beliebigen GKV (ggf. eine die noch keinen zusatzbeitrag erhebt) oder eben erneut zur AOK gehen und eine Mitgliedschaft beantragen?
Gibt es einen link zu diesem Rundschreiben vom Bundesversicherungsamt?
Den Zusatzbeitrag kann man evtl. auch vom Amt übernehmen lassen, keine Ahnung. Das wäre aber das geringere Übel möchte ich meinen. Kann man nicht auch mit der Mitgliedsbescheinigung oder Kündigung der BKK (wenn sie noch auffindbar ist) zu einer beliebigen GKV (ggf. eine die noch keinen zusatzbeitrag erhebt) oder eben erneut zur AOK gehen und eine Mitgliedschaft beantragen?
Gibt es einen link zu diesem Rundschreiben vom Bundesversicherungsamt?
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