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GKV und Steuer

Verfasst: 17.03.2011, 12:07
von OUTLAW31
Hallo,

kurz zur Erklärung,
Ich bin 59 Jahre alt. Im Jahr 2006 bin ich aus einem Unternehmen ausgeschieden mit einer Abfindung, die bis zu Rente reicht.

Bin momentan bei BBK Daimler versichert, zwangsversichert sozusagen und zahle montlich einen gewissen Beitrag.Ich arbeite nicht nebenher und habe null einkommen. Ich lebe also nur von meiner Abfindung.

Meine Frage, kann ich bei meinem Lohnsteuerjahresausflich meine KV voll absetzten?

Verfasst: 17.03.2011, 12:36
von Cassiesmann
Den Lohnsteuerjahresausgleich macht der Arbeitgeber, in Ermangelung eines solchen also niemand. Falls Sie die Einkommensteuererklärung meinen, da sind die GKV-Beitrage zu 96% absetzbar, aber zahlen Sie denn überhaupt Einkommenssteuern im nennenswerten Umfang?

Verfasst: 17.03.2011, 13:57
von OUTLAW31
Nein ich zahle nichts mehr.. Ich habe von meiner Abfindung Lohnsteuer zahlen müssen. Und da ichnichts verdiene muß ich auch nichts zahlen.

Verfasst: 17.03.2011, 14:01
von Cassiesmann
... und somit gibt es ja auch keine Steuer die Sie sparen können bzw. bei denen Sie GKV-Beiträge geltend machen können!

Verfasst: 17.03.2011, 16:06
von Charly
Mal angenommen man hätte wegen versicherungsfreier Zeiten einen ziemlichen Batzen an GKV Beiträgen nachzuzahlen - weiss jemand, ob man das vollständig im Jahr des Anfallens steuerlich geltend machen kann? Gibts da eine absolute Höchstgrenze, oder wird das ggfs. auch nachträglich auf mehrere Jahre verteilt? Rückwirkend ginge es ja wohl kaum, weil die 96% Anrechung ja früher nicht existierte?