Unverschuldet 2 Jahre nicht krankenversichert - und jetzt?
Verfasst: 17.03.2011, 20:26
Jeder mit dem ich bisher den Sachverhalt geschildert habe, sage mir, dass er so etwas noch nicht gehört hat.
Hatte nachdem die IKK direkt die Fusion mit der TK angekündigt hatte zum 31.12.2008 meine freiwillige Mitgliedschaft im Oktober 2008 gekündigt und wollte in die PV, da der Wahltarif in dem ich bei der IKK direkt war, bei der TK schlechter war.
Hatte zwei Tage später eine Kündigungsbestätigung und vier Tage einen Widerruf der Kündigungsbestätigung (weil ich im Wahltarif war) und die Mitteilung, dass die Kündigungsbestätigung erst zum 31.12.2010 wirksam ist.
Habe dann noch im Dezember 2008 Klage beim Sozialgericht Klage gegen den Widerruf eingereicht.
Eine neue Versicherung wurde von mir noch nicht abgeschlossen, da ich ja den Ausgang des Sozialgerichtsverfahrens abwarten wollte.
Da ich ja als letztes die Mitteilung der TK hatte, dass die Mitgliedschaft zum 31.12.2010 endet, habe ich mich im November 2010 ab dem 1.1.2011 bei einer PV versichert.
Jetzt das Problem:
Das Sozialgericht hat im Oktober 2010 einen mündlichen Termin zum 21.12.2010 angeordnet.
Am 8.12.2010 habe ich dann über das Sozialgericht ein Schreiben der TK bekommen, in dem sie mitteilen, dass die TK im Jahre 2009 beschlossen hat, meine Mitgliedschaft zum 31.12.2008 rückwirkend zu beenden. Sie bedauert, dieses dem Gericht nicht mitgeteilt zu haben.
Mir hatten sie das natürlich auch nicht mitgeteilt, sonst hätte ich mich ja schon 2 Jahre früher bei der PV versichern können und wegen des Alters auf Dauer über 12.000,00 € an Beiträgen gespart.
Nun kommt`s , die TK will jetzt von mir einen Nachweis, wo ich die beiden letzten Jahre versichert war.
Ist das richtig?
Julian 27
Hatte nachdem die IKK direkt die Fusion mit der TK angekündigt hatte zum 31.12.2008 meine freiwillige Mitgliedschaft im Oktober 2008 gekündigt und wollte in die PV, da der Wahltarif in dem ich bei der IKK direkt war, bei der TK schlechter war.
Hatte zwei Tage später eine Kündigungsbestätigung und vier Tage einen Widerruf der Kündigungsbestätigung (weil ich im Wahltarif war) und die Mitteilung, dass die Kündigungsbestätigung erst zum 31.12.2010 wirksam ist.
Habe dann noch im Dezember 2008 Klage beim Sozialgericht Klage gegen den Widerruf eingereicht.
Eine neue Versicherung wurde von mir noch nicht abgeschlossen, da ich ja den Ausgang des Sozialgerichtsverfahrens abwarten wollte.
Da ich ja als letztes die Mitteilung der TK hatte, dass die Mitgliedschaft zum 31.12.2010 endet, habe ich mich im November 2010 ab dem 1.1.2011 bei einer PV versichert.
Jetzt das Problem:
Das Sozialgericht hat im Oktober 2010 einen mündlichen Termin zum 21.12.2010 angeordnet.
Am 8.12.2010 habe ich dann über das Sozialgericht ein Schreiben der TK bekommen, in dem sie mitteilen, dass die TK im Jahre 2009 beschlossen hat, meine Mitgliedschaft zum 31.12.2008 rückwirkend zu beenden. Sie bedauert, dieses dem Gericht nicht mitgeteilt zu haben.
Mir hatten sie das natürlich auch nicht mitgeteilt, sonst hätte ich mich ja schon 2 Jahre früher bei der PV versichern können und wegen des Alters auf Dauer über 12.000,00 € an Beiträgen gespart.
Nun kommt`s , die TK will jetzt von mir einen Nachweis, wo ich die beiden letzten Jahre versichert war.
Ist das richtig?
Julian 27