DAK gekündigt - gesetzliche Bindungsfrist nicht erfüllt?
Verfasst: 22.03.2011, 12:58
Hallo,
habe jetzt im März meine Mitgliedschaft bei der DAK gekündigt. Ging davon aus das eine Kündigungsfrist von 2 Monaten besteht.
Hab nun heute die Kündigungsbestätigung erhalten. Dort wird auf den § 175 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch verwiesen und dass ich die gesetzlich vorgeschriebene Bindungsfrist von 18 Monaten noch nicht erfüllt hätte.
Meine Mitgliedschaft endet nun am 30.06.2012
Ich bin aber schon seid mind. 2007 bei der DAK, meiner Meinung gilt der § 175 für mich doch gar nicht, weil ich schon länger als 18 Monaten bei der DAK versichert war.
Hat die Krankenkasse hier recht?
habe jetzt im März meine Mitgliedschaft bei der DAK gekündigt. Ging davon aus das eine Kündigungsfrist von 2 Monaten besteht.
Hab nun heute die Kündigungsbestätigung erhalten. Dort wird auf den § 175 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch verwiesen und dass ich die gesetzlich vorgeschriebene Bindungsfrist von 18 Monaten noch nicht erfüllt hätte.
Meine Mitgliedschaft endet nun am 30.06.2012
Ich bin aber schon seid mind. 2007 bei der DAK, meiner Meinung gilt der § 175 für mich doch gar nicht, weil ich schon länger als 18 Monaten bei der DAK versichert war.
Hat die Krankenkasse hier recht?