KV als geringverdienender Selbstständiger
Verfasst: 23.03.2011, 11:33
Hallo ihr Lieben da draußen - brauche Eure Hilfe!
Bin ab April nicht mehr als Studentin eingeschrieben, arbeite - bis zur hoffentlich bald kommenden Festanstellung - als geringverdienende Selbstständige.
Allerdings verdiene ich längst nicht 1.915,25 Euro im Monat, und würde dementsprechend gern bei meiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung unterhalb der Bemessungsgrundlage stellen.
Im Netz fand ich Folgendes:
"Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbständige war in der Vergangenheit ein häufiger Kritikpunkt, weil die Einnahmen und Ausgaben der Versicherten für ihre Krankenversicherung bislang nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, und die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oftmals durch eine zu hohe Beitragsbelastung konterkariert wurde.
Die Einstufung unterhalb der eigentlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage muss beantragt werden, wobei über niedrigere beitragspflichtige Einnahmen Nachweise zu erbringen sind. Dann kann eine Einstufung anhand der tatsächlichen Einnahmen, mindestens jedoch in Höhe des 60. Teils der monatlichen Bezugsgröße vorgenommen werden. Dies sind 1.260,- Euro (Wert 2009)."
Wie und wo muss ich diesen Antrag stellen - bei der Krankenversicherung selbst? Und was für Unterlagen werden dann von mir benötigt?
VIELEN DANK für Eure Hilfe....!!

Bin ab April nicht mehr als Studentin eingeschrieben, arbeite - bis zur hoffentlich bald kommenden Festanstellung - als geringverdienende Selbstständige.
Allerdings verdiene ich längst nicht 1.915,25 Euro im Monat, und würde dementsprechend gern bei meiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung unterhalb der Bemessungsgrundlage stellen.
Im Netz fand ich Folgendes:
"Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbständige war in der Vergangenheit ein häufiger Kritikpunkt, weil die Einnahmen und Ausgaben der Versicherten für ihre Krankenversicherung bislang nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, und die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oftmals durch eine zu hohe Beitragsbelastung konterkariert wurde.
Die Einstufung unterhalb der eigentlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage muss beantragt werden, wobei über niedrigere beitragspflichtige Einnahmen Nachweise zu erbringen sind. Dann kann eine Einstufung anhand der tatsächlichen Einnahmen, mindestens jedoch in Höhe des 60. Teils der monatlichen Bezugsgröße vorgenommen werden. Dies sind 1.260,- Euro (Wert 2009)."
Wie und wo muss ich diesen Antrag stellen - bei der Krankenversicherung selbst? Und was für Unterlagen werden dann von mir benötigt?
VIELEN DANK für Eure Hilfe....!!