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JAE Überschreiter
Verfasst: 20.04.2007, 14:34
von Fehler-S
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den JAE Überschreitern. also mal angenommen ein AN beginnt am 01.05.07 eine Tätigkeit mtl. Gehalt gleichbleibend 8.000,00 €. Da der AN ja erst nach 3 Kalenderjahren vers-frei wird ist er ab 01.01.2010 vers-frei oder?
Danke für die Antwort
Verfasst: 20.04.2007, 17:23
von fwilke
So sieht's aus!
Früher war es so, dass auch der Dezember-Verdienst mit 1/12 JAEG ausreicht, um bei voraussichtlich gleichbleibendem Gehalt über JAEG freiwillig versichert zu sein.
Heute geht es darum, dass 3 Jahre in Folge die JAEG (also die Jahresgrenze, nicht monatlich) überschritten sein muss.
Dieses erreicht der Betreffende bei 8.000€ Brutto und Beginn 01.05.2007 bereits das erst Mal in 2007 (8 Monate x 8.000€ = 64.000€).
Damit reichen 2008 und 2009 als Jahr 2 und 3 aus, um ab dem 01.01.2010 als freiwillig Versicherter in die PKV wechseln zu können. Wenn das absehbar ist, würde ich mal eine Anwartschaft überlegen!?
Frank Wilke
Verfasst: 20.04.2007, 18:45
von Fehler-S
Ok gut. Aber das mit dem 8 Monate x 8.000 € stimmt nicht weil hier nicht das Kalenderjahr gilt sonder ein Zeitjahr und deshalb x 12
Aber trotzdem Danke.
Verfasst: 20.04.2007, 20:12
von fwilke
Nee, nee:
Früher:
Januar - November 3.000€ verdient, im Dezember 4.000€ und voraussichtlich im Folgejahr über JAEG --> freiwillig versichert, obwohl Gesamteinkommen nur bei 40.000€
Jetzt:
Januar-April Student, kein Einkommen. Mai-Dezember 6.000€ verdient --> 1. Jahr erfüllt, da Gesamteinkommen > JAEG.
Was meinst Du mit Zeitjahr?
In welchem Paragraphen des SGB soll das stehen?
Welcher Teil des GKV-WSG gibt das wieder?
Frank Wilke
Verfasst: 11.08.2007, 05:53
von maiker
nee, nee
zu Dir fwilke;
Beispiel Früher:
erstmal sind das nur 37000€ im Jahr. Denn 3000€ X 11 Monate zuzüglich 4000€.
Früher war es so, er nimmt eine Beschäftigung auf dann wird sein Arbeitsentgelt mit 12 multipliziert und dann mit der JAE-Grenze verglichen. Liegt er darüber wird auf das nächste jahr geschaut ober da auch über die JAE-Grenze liegt. ist das der Fall ist er ab Beginn der Beschaftigung versicherungsfrei in KV und PV.
jetzt ab 01.04.07:
jetzt wird ein 3 aufeinander folgende Jahre berücksichtig. war er vorher schon 3 Jahre über der JAE-Grenze und er liegt bei Beginn der Beschäftigung auch über die Grenze ist er ab Beginn der Beschäftigung. versicherungsfrei.
Lag er unter der Grenze in den letzten 3 Jahren, ist er versicherungspflichtig. ist aber sein Entgelt in den nächsten 3 Jahren über der Grenze und im vierten Jahr auch ist er ab dem vierten Jahr versicherungsfrei!!!!
Quellen: §6 SGB V in verbindung mit Rundschreiben 07
Verfasst: 11.08.2007, 13:02
von fwilke
maiker hat geschrieben:nee, nee
Wohl!

Beispiel Früher:
erstmal sind das nur 37000€ im Jahr.
Egal - auch wenn'S nur 35.000 oder 33.000 sind: Wichtig waren die 4.000€ im Dezember, die x 12 genommen schon >JAEG gewesen wären.
ist das der Fall ist er ab Beginn der Beschaftigung versicherungsfrei in KV und PV.
Versicherungsfrei in der PV? Das gibt es nicht und gab es nie - es ist eine Pflegepflichtversicherung!!!
Lag er unter der Grenze in den letzten 3 Jahren, ist er versicherungspflichtig. ist aber sein Entgelt in den nächsten 3 Jahren über der Grenze und im vierten Jahr auch ist er ab dem vierten Jahr versicherungsfrei!!!!
Oder er lag bereits 2 Jahre drüber, und ist im nächsten drüber und voraussichtlich im übernächsten, ist er versicherungsfrei. Oder er lag ein Jahr drüber, ist in den nächsten 2 Jahren drüber und im überübernäcshten voraussichtlich auch, dann ist er dann auch versicherungsfrei... Worauf wollen Sie hinaus? Wo widerspricht das meinem Beitag? Aber trotzdem danke für die Beispiele!
Frank Wilke