Rückkehr in GKV aus Selbständigkeit als Angestellter

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Versicherung2011
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Rückkehr in GKV aus Selbständigkeit als Angestellter

Beitragvon Versicherung2011 » 28.03.2011, 12:37

Hallo,

kurz zu mir: Bin seit 9 Jahren selbstständig tätig und habe keine Krankenversicherung (aus finanziellen Gründen). Davor war ich ca. 20 Jahre in der GKV.

Ich würde gerne ein Job-Angebot annehmen und wäre dann pflichtversichert (GKV). Damit wäre ich ein Rückkehrer in die GKV. Da seit 2007 die Versicherungspflicht besteht, müsste ich als freiwilliger Rückkehrer eine Beitragsrückzahlung leisten. Gilt dies auch, wenn ich den Job annehme? Muss ich dann auch die Rückzahlung bis 2007 leisten? Und wenn ja, ist dies ein festgelegter Beitragssatz, oder richtet sich dieser nach meinen (geringen) Gewinnen?

Kann mir jemand Auskunft geben?
Danke vorab!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.03.2011, 22:46

Tja,

Da seit 2007 die Versicherungspflicht besteht, müsste ich als freiwilliger Rückkehrer eine Beitragsrückzahlung leisten


Jenes kommt jetzt leider darauf an, welchen Kassenmitarbeiter Du bekommst.

Wenn Du jetzt einen Job aufnimmst, dann wirst Du definitiv durch den Job wieder Mitglied in der Solidargemeinschaft.

Nehme am besten die letzte Kasse und lasse Dich dort durch den Arbeitgeber anmelden.

Einige Kassen drängen solange, bist Du den berüchtigten Anzeigebogen zur Versicherungspflicht ab dem 01.04.2007 dort einreichst, damit die Kasse dann die Kanone aus dem Keller holen kann und mit einem riesigen Beitragsnachzahlungsbescheid auf Dich schießen kann.

Andere Kassen sehen es eher gelassen und orientieren sich am Wortlaut des Gesetzes und nehmen Dich künftig wieder auf, ohne die Kanone aus dem Keller zu holen.

Ist total unterschiedlich.

Tipp von mir, fülle bzw. reiche diesen Bogen ab dem 01.04.2007 nicht bei der Kasse ein und bestehe auf die Versicherungspflicht durch die neue Beschäftigung. Ich habe dort meistens Erfolg gehabt.


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