Lange Zeit unversichert -wie gehts nun weiter?
Verfasst: 21.04.2007, 02:18
Hallo Allerseits!
Folgender, vielleicht etwas komplizierter Sachverhalt:
Ich bin männlich, 37 Jahre -bald 38- ledig und alleinstehend, keine Kinder.
Ich bin seit Juli 2003 selbstständig, war zuvor bei der Barmer als Arbeitnehmer pflichtversichert. Nach Verlust meiner Arbeitsplatzes hatte ich mich seinerzeit nach nur zwei Monaten Arbeitslosengeldbezug sowie ein paar Wochen bei einem anderen Arbeitgeber und Probezeitkündigung mit Internetdiensteleistungen selbstständig gemacht. Keine Ich-AG. Meine Bruttoeinkünfte lagen damals knapp unter 1000 Euro monatlich. Als ich mir damals ausrechnete, dass ich mir die Mindestbeitragssätze in der GKV sowie Beiträge für die PKV niemals würde leisten können, ohne dass Beitragsrückstände mit den bekannten Folgen enstehen, sah ich vom Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung von vornherein ab und war seither durchgehend unversichert. Insgesamt also etwa dreieinhalb Jahre. Auch wenn sich meine Einkünfte seither etwas verbessert haben, war mir der Weg zurück in die GKV nach einiger Zeit bekanntlich verwehrt.
Lediglich zu diesem Jahresbeginn versuchte ich mich als Vollzeit-Arbeitnehmer, leider hielt auch das nur ca. zwei Monate. In der Zeit war ich als Arbeitnehmer pflichtversichert bei der Technischen Krankenkasse.
Nach der Probezeitkündigung nahm ich Anfang März die selbstständige Tätigkeit wieder auf. Auch wenn ich die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit ursprünglich beabsichtigte, war eine Gewerbeabmeldung vorsorglich noch gar nicht erfolgt, für meine Auftraggeber hatten die Vertragsbeziehungen auch nur einstweilen geruht.
Meine Bruttoeinkünfte hatten sich in den Jahren der Selbstständigkeit zwar verbessert, dennoch sind sie weiterhin von Monat zu Monat sehr schwankend, erreichen aber regelmässig längst nicht den früheren Bemessungsbetrag für den Mindestbeitragssatz in der Freiwilligen Versicherung für Selbstständige.
Mein derzeitiger Versicherungsstatus bei der Technischen Krankenversicherung ist noch ungeklärt. Mein Kurzzeit-Arbeitgeber lässt auch in anderer Hinsicht die ordnungsgemässe Endabwicklung das Arbeitsverhältnissses schleifen, hat womöglich auch noch keine Abmeldung an die Krankenkasse eingereicht. Ich nehme an, dass sich die TK sonst von sich aus schon gemeldet hätte. Von meiner Krankenversicherungskarte habe ich bislang keinen Gebrauch gemacht. Ich gehe wohl besser davon aus, dass Ende Februar meine Mitgliedschaft in der Technischen Krankenkasse wieder weggefallen ist und dies noch rückwirkend festgestellt wird.
Die Frage ist nun, wie es insbesondere im Hinblick auf die Änderungen in der Gesundheitsreform weitergehen soll. So sehr mich die Möglichkeit, mir einen Krankenversicherungsschutz in jedem Falle sichern zu können, auch beruhigen mag ... meine Sorge ist, dass ich nunmehr zu unerschwinglichen, existenzgefährdenden KV-Beiträgen gewungen werde. Ca. 250 Euro monatlich zum Beispiel wären derzeit immer noch mehr, als ich wirtschaftlich verkraften könnte. Ich habe andere, momentan unabdingbare monatliche Belastungen.
Meine wichtigsten Fragen wären jetzt:
1. Falle ich überhaupt unter diejenigen, die sich ab April 2007 krankenversichern müssen? Oder bin ich einer derjenigen, die sowieso noch bis 2009 warten müssen? So richtig blicke ich diesbezüglich nicht durch.
2. Mit Beiträgen in welcher Höhe muss ich rechnen und kann ich die Beitragshöhe wesentlich durch Wahlmöglichkeiten beeinflussen, ggf. wie?
Ich hoffe, dass der Sachverhalt auch in meiner Darstellung nicht zu verworren rüberkommt.
Vielen Dank im voraus.
Stephan
Folgender, vielleicht etwas komplizierter Sachverhalt:
Ich bin männlich, 37 Jahre -bald 38- ledig und alleinstehend, keine Kinder.
Ich bin seit Juli 2003 selbstständig, war zuvor bei der Barmer als Arbeitnehmer pflichtversichert. Nach Verlust meiner Arbeitsplatzes hatte ich mich seinerzeit nach nur zwei Monaten Arbeitslosengeldbezug sowie ein paar Wochen bei einem anderen Arbeitgeber und Probezeitkündigung mit Internetdiensteleistungen selbstständig gemacht. Keine Ich-AG. Meine Bruttoeinkünfte lagen damals knapp unter 1000 Euro monatlich. Als ich mir damals ausrechnete, dass ich mir die Mindestbeitragssätze in der GKV sowie Beiträge für die PKV niemals würde leisten können, ohne dass Beitragsrückstände mit den bekannten Folgen enstehen, sah ich vom Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung von vornherein ab und war seither durchgehend unversichert. Insgesamt also etwa dreieinhalb Jahre. Auch wenn sich meine Einkünfte seither etwas verbessert haben, war mir der Weg zurück in die GKV nach einiger Zeit bekanntlich verwehrt.
Lediglich zu diesem Jahresbeginn versuchte ich mich als Vollzeit-Arbeitnehmer, leider hielt auch das nur ca. zwei Monate. In der Zeit war ich als Arbeitnehmer pflichtversichert bei der Technischen Krankenkasse.
Nach der Probezeitkündigung nahm ich Anfang März die selbstständige Tätigkeit wieder auf. Auch wenn ich die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit ursprünglich beabsichtigte, war eine Gewerbeabmeldung vorsorglich noch gar nicht erfolgt, für meine Auftraggeber hatten die Vertragsbeziehungen auch nur einstweilen geruht.
Meine Bruttoeinkünfte hatten sich in den Jahren der Selbstständigkeit zwar verbessert, dennoch sind sie weiterhin von Monat zu Monat sehr schwankend, erreichen aber regelmässig längst nicht den früheren Bemessungsbetrag für den Mindestbeitragssatz in der Freiwilligen Versicherung für Selbstständige.
Mein derzeitiger Versicherungsstatus bei der Technischen Krankenversicherung ist noch ungeklärt. Mein Kurzzeit-Arbeitgeber lässt auch in anderer Hinsicht die ordnungsgemässe Endabwicklung das Arbeitsverhältnissses schleifen, hat womöglich auch noch keine Abmeldung an die Krankenkasse eingereicht. Ich nehme an, dass sich die TK sonst von sich aus schon gemeldet hätte. Von meiner Krankenversicherungskarte habe ich bislang keinen Gebrauch gemacht. Ich gehe wohl besser davon aus, dass Ende Februar meine Mitgliedschaft in der Technischen Krankenkasse wieder weggefallen ist und dies noch rückwirkend festgestellt wird.
Die Frage ist nun, wie es insbesondere im Hinblick auf die Änderungen in der Gesundheitsreform weitergehen soll. So sehr mich die Möglichkeit, mir einen Krankenversicherungsschutz in jedem Falle sichern zu können, auch beruhigen mag ... meine Sorge ist, dass ich nunmehr zu unerschwinglichen, existenzgefährdenden KV-Beiträgen gewungen werde. Ca. 250 Euro monatlich zum Beispiel wären derzeit immer noch mehr, als ich wirtschaftlich verkraften könnte. Ich habe andere, momentan unabdingbare monatliche Belastungen.
Meine wichtigsten Fragen wären jetzt:
1. Falle ich überhaupt unter diejenigen, die sich ab April 2007 krankenversichern müssen? Oder bin ich einer derjenigen, die sowieso noch bis 2009 warten müssen? So richtig blicke ich diesbezüglich nicht durch.
2. Mit Beiträgen in welcher Höhe muss ich rechnen und kann ich die Beitragshöhe wesentlich durch Wahlmöglichkeiten beeinflussen, ggf. wie?
Ich hoffe, dass der Sachverhalt auch in meiner Darstellung nicht zu verworren rüberkommt.
Vielen Dank im voraus.
Stephan