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Rückkehr aus dem Ausland, welche Krankenkasse

Verfasst: 29.03.2011, 21:24
von w-nage
Hallo,

nachdem ich hier jetzt schon eine Weile lese, aber noch keinen Fall gefunden habe, der dem meines Onkels entspricht, erlaube ich mir an die hier reichlich vorhandenen Experten folgende Frage zu stellen:

Mein Onkel geb. 1941 hat in DE eine Lehre absolviert und anschliessend bei der gleichen Firma ca. 1,5 Jahre gearbeitet; waehrend dieser Zeit war er gesetzlich bei der AOK versichert.
Mit 19 Jahren ist er dann nach Australien ausgewandert, mit 40 Jahren war er dann nochmal fuer ein Jahr in DE berufstaetig ( Wirtschaftskrise in Australien ), wieder gesetzlich bei der AOK versichert. Anschliessend bekam er wieder ein Jobangebot aus Australien und ging zurueck. Hat bald darauf eine Australierin geheiratet und dann mit ca. 50 Jahren die australische Staatsbuergerschaft angenommen. Seit 5 Jahren ist er Rentner und bezieht australische und eine ( kleine ) deutsche Rente. Nun ist seine Frau vor einem Jahr gestorben und das Heimweh wird immer staerker, sodass er sich ernsthaft Gedanken macht wieder nach DE zurueck zu kehren ( Aufenthalt und baldige Wiedereinbuergerung fuer ehemalige Deutsche kein grosses Problem ) Scheitern kann es eigentlich nur, falls er in die ziemlich teure PKV muesste, denn so hoch sind seine beiden Renten auch wieder nicht.

Muss er in die PKV oder gibt es eine Moeglichkeit in die GKV zu kommen?

Vielen Dank vorab fuer Info.

Verfasst: 29.03.2011, 23:18
von Rossi
Nun denn, der Onkel war ja wohl nachweislich zuletzt bei der AOK gesetzlich versichert.

Damit unterliegt er, sobald er seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, der sog. Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.

Es kommt jetzt einzig und allein darauf an, welchen ggf. ausländerrechtlichen Status er bei der Wohnsitzverlegung nach Deutschland hat.

Wenn er wieder eingebürgert wird - und somit nicht als Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland benötigt - dürfte es überhaupt keine Probleme in diesem Zusammenhang geben.

Rückkehr aus dem Ausland, welche Krankenkasse

Verfasst: 30.03.2011, 07:23
von w-nage
Danke Rossi,

Einbuergerung ist erst nach 2 Jahren moeglich, aber er hat als ehemaliger Deutscher das Recht auf eine dauernde Aufenthaltserlaubnis.

Gruss w-nage

Verfasst: 30.03.2011, 18:52
von Rossi
Okay, wenn dann die Ausländerbehörde keine KV für die AE fordert, dann kommt er in die berüchtigte Kralle.

Verfasst: 30.03.2011, 19:08
von w-nage
Rossi hat geschrieben:Okay, wenn dann die Ausländerbehörde keine KV für die AE fordert, dann kommt er in die berüchtigte Kralle.


Bitte um Erlaeuterung was damit gemeint ist ( Zwickmuehle zwischen GKV und PKV )?

Verfasst: 30.03.2011, 20:02
von Rossi
Also, wenn die Erteilung der AE von einer Krankenversicherung abhängig ist, dann PKV.

Ist die Erteilung der AE nicht von einer Krankenversicherung abhängig, dann GKV.

Verfasst: 30.03.2011, 20:16
von Vergil09owl
Grundsätzlich würde ich mich mal auch bei der Deutschen Botschaft in Canbarra schlau machen wegen der Deutschen und Australischen Rente

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=28150

ttp://www.health.gov.au/internet/main/p ... w-contents

Da es in Australien sowohl ein staatliches am britischen NHS orientiertes System gibt, sieht es für mich so aus als wenn hier die Möglichkeit einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 gibt.

Gruß

Vergil