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Nachzahlung trotz theoretischen Anspruch auf Familienvers.?

Verfasst: 31.03.2011, 13:51
von Sebo
Hallo erstmal 8)

Zu meinen Fall:

Ich bin 20 Jahre, Familienverischert (durch mein Vater) bei der AOK und Schüler der Berufsfachschule, die ich dieses Jahr erfolgreich abschließen werde.

Ab September dieses Jahres werde ich eine betriebliche Ausbildung + Studium anfangen und muss mich somit selbst versichern.

In dem Zeitraum von - April 2010 bis Februar 2011- war ich nicht versichert, wie ich im Nachhinein erfahren habe. Ich war vom April 2010 bis August 2010 ausbildungssuchend und habe bei meiner alleinerziehenden Mutter gelebt (sie hat zu diesem Zeitpunkt noch wegen Krankheit Hartz4 empfangen). Am 1. September habe ich mit der Schulischen Ausbildung begonnen und bin dafür nach Nürnberg gezogen.

Hätte ich in diesem Zeitraum einen theoretischen Anspruch auf die Familienversicherung gehabt?
Habe ich nun mit Nachzahlungen zu rechnen und ist meine Ausbildung durch dieses Problem evtl. gefährdet?

Und noch eine weitere Frage am Rande: Ich habe vorher in NRW gelebt und lebe nun in Bayern - kann ich mich direkt bei der AOK Bayern versichern obwohl ich vor bei der AOK Nordwest versichert war, oder muss ich vorher kündigen?

Fall ihr euch fragen solltet wie es zu der Lücke kam:
Ich habe bis ende April ein bezahltes Praktikum absolviert (vom Betrieb aus versichert bei der AOK) danach wurde mir die Versicherung gekündigt.
Meine Mutter verischerte mich deshalb bei der IKK ( Familienversicherung)- habe auch dort die Karte bekommen. Dann erfuhr ich am Februar das ich dort nie versichert gewesen bin... (trotz der erhaltenen Karte).

Danke Im Voraus .-.

Verfasst: 31.03.2011, 20:18
von Vergil09owl
Da stimmt irgendwie was nicht. Wenn du noch keine 23 bist ist erstmal die Familienversicherung vorrangig. Solange du arbitslos bist.

Verfasst: 01.04.2011, 00:09
von Sebo
Vergil09owl hat geschrieben:Da stimmt irgendwie was nicht. Wenn du noch keine 23 bistt ist erstmal die Familienversicherung vorrangig. Solange du arbitslos bist.


Ich gehe davon aus, dass eine Schulische Ausbildung ohne eigenes Einkommen im diesen Sinne auch als "Arbeitslos" zählt?

Meine größte Angst liegt halt darin, dass ich Probleme damit bekommen könnte, zum (betrieblichen) Ausbildungsbeginn versichert zu werden.

Verfasst: 01.04.2011, 10:13
von Vergil09owl
Eine schulische Ausbildung bedeutet das du sogar bis zu Vollendung des 25 Lebensjahres familienversichert sein kannst. Als Nachweis reicht der Nachweis einer Schulbescheinigung z.B.. Dies bedeutetet keine Erwerbslosigkeit = Arbeitslosigkeit.

Ich würde mich bei der Vereingiten IKK vor Ort erkundigen warum die Familienversicherung nicht zustande gekommen ist. Grundsätzlich hast du ein Anrecht auf Familienversicherung durch die Vereinigite IKK.

Ich gehe aber eher davon aus das du durchgehend bei der AOK Nordwest familienversichert warst / bist.

Da dein Vater in NRW wohnt ist die AOK weiter für dich zuständig grundsätzlich.

Kosten sollten auf den erst Blick nicht auf dich zukommen.

Bitte die Vereinigte IKK doch mal in Ihrer Maske für Familienangehörige im ALG II Bezug zu schauen das reicht denn aus als Nachweis das du in der Bedarfsgemienschaft deiner Mutter gelebt hast-