Nach Versicherungsbetrug keine Chance auf KV?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

mother5
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 07.04.2011, 08:49

Nach Versicherungsbetrug keine Chance auf KV?

Beitragvon mother5 » 07.04.2011, 08:58

Liebes Forum,

ich bin neu hier und grüße alle.
Ja ich bin ein schwarzes Schaf, naja, also ein graues Schaf, denn ich hatte meine GKV gekündigt, wegen der hohen Beiträge und mir eine PKV "ermogelt", da ich denen meine Krankenvorgeschichte komplett verschwiegen habe - Versicherungsbetrug.
Jetzt wurde ich vergangenen März mal wieder krank und musste sogar ins Krankenhaus :( Das hatte die PKV dann natürlich nachgeforscht und mir meinen Vertrag gekündigt. Die GKV nimmt mich nicht mehr, da ich zwischendrin in einer PKV war und wegen meiner Vorgeschichte nimmt mich keine PKV.
Bei einem Anwalt bin ich schon, der scheint aber das ganze eher als Experiment zu sehen, das nur vielleicht klappen wird.
Ich höre immer wieder den Satz: aber eine KV muss Dich zum Basistarif nehmen. Tun sie aber nicht.

Was soll ich bloss tun, büßen tu ich ja bereits, aber einen Fehler muss man doch auch wieder beheben können. Es besteht halt einfach Versicherungspflicht in Deutschland und ich bin schon seit über einem Jahr nicht mehr versichert. Folgen, Kosten und alles sind mir bekannt.

Weiß jemand von euch Rat?

1000 Dank schon jetzt.

Liebe Grüße
Mother5

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 07.04.2011, 10:04

Hallo,

doch, du kannst im Basistarif der privaten Versicherung versichert werden. Der bisherige Versicherer muss und wird nicht mehr versichern, aber du kannst einen anderen privaten Versicherer anfragen.

mother5
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 07.04.2011, 08:49

Beitragvon mother5 » 07.04.2011, 10:29

Danke für die Antwort.

Ich war bereits bei einer anderen PKV, welche mich allerdings wegen meiner Krankenvorgeschichte (war oft krank damals) abgelehnt hat.

Ich weiß einfach nicht, wie ich da vorgehen soll!
Wie soll ich das anstellen?

Liebe Grüße
Mother5

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 07.04.2011, 10:49

Du musst den Basistarif verlangen. Frage direkt bei einer Gesellschaft an und nicht bei einem Vermittler.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 07.04.2011, 17:45

hallo Frank,


ich habe eine rein theoretische Frage.

Könnte der den Basistarif wirklich nicht bei der gleichen Versicherung abschließen, die er da besch... hat (sorry: wo er vergessen hat, alle Angaben richtig zu machen)

wenn er doch jede andere PKV um den Basistarif bitten kann.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 07.04.2011, 20:06

Hm, es besteht ja grundsätzlich der sog. Kontrahierungszwang (PKV darf den Basistarif nicht ablehnen). Dieser gilt aber nicht, wenn der Kunde gemauschelt hat.

In dieser Konstellation - muss die betroffene PKV nicht den Basistarif anbieten - aber sehrwolh jede andere PKV. Denn dort hat er nicht gemauschelt.

Zudem sagt der Wortlaut:

§ 193 Abs. 5 VVG

...

Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherer versichert war und
der Versicherer

1.den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat oder
2.vom Versicherungsvertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist[/b]

mother5
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 07.04.2011, 08:49

Beitragvon mother5 » 08.04.2011, 08:54

Danke für die Antworten! Ich bin so froh, dass es sowas wie dieses Forum gibt.

Mit dem Basistarif ist wohl die Lösung. Mein Problem, wieso ich schonmal
abgelehnt wurde (hatte aber glaube ich auch nicht auf den Basistarif bestanden, da ich nicht wusste was das ist), ist die Tatsache, dass ich
eine ziemlich Vorgeschichte habe. Bin 39 Jahre alt und hatte vor 20 Jahren einen gutartigen Tumor im Kopf, der erfolgreich entfernt wurde. In den darauf folgenden 10 Jahren hatte ich zwei oder drei epileptische Anfälle und hin und wieder Migräne. Das ist aber seit ca. 2004 nicht mehr aufgetreten.
Allerdings dann plötzlich wieder 2010 im März, als Gesichtsfeldeinschränkung für 1 Tag, warum ich in die Klinik bin, womit der ganze ***** begonnen hat.
2007 hatte ich einen Hörsturz mit Krankenhausaufenthalt. Naja, dass sind Gründe gewesen, dass die letzte PKV Abstand von einem Vertrag genommen hat.

Wie gehe ich nun vor?

Danke.
Liebe Grüße
Mother5

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 08.04.2011, 10:28

Suche dir eine Gesellschaft aus und verlange dort den Basistarif.

Hier gibt es noch mehr Infos zum Basistarif:
http://www.pkv.de/positionen/basistarif/

mother5
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 07.04.2011, 08:49

Beitragvon mother5 » 08.04.2011, 17:05

Aber wenn ich denen meine Vorgeschichte nenne, ist es dann möglich dass die mich nehmen?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1455
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 08.04.2011, 19:21

Basistarif ist für jedermann, ohne Gesundheitsprüfung.

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 08.04.2011, 20:19

Es gibt auch für den Basistarif Gesundheitsfragen, die aber zur PKV-internen Verrechnung dienen und weder zu Risikozuschlägen noch zur Ablehnung führen dürfen.
Hauptnachteil des Basistarifs ist der hohe Beitrag (um 600 EUR mtl.), es gibt keine kostenlose Mitversicherung des Ehegatten und auch nicht von Kindern. Außerdem sind des öfteren Abrechnungsdiskussonen mit Ärzten nötig, denn diese rechnen gern höher als im Basistarif zulässig ab.

Wenn seit einem Jahr keine Versicherung mehr besteht, droht bei Abschluß des neuen PKV-Vertrages außerdem ein einmaliger Strafzuschlag in Höhe von ca. 4000 EUR. Von der Zahlung des Strafzuschlages darf die PKV die Aufnahme jedoch nicht abhängig machen.

Wenn es irgendwie geht, würde ich mir einen versicherungspflichtigen Job (ab 401 EUR Gehalt) suchen und bei Stellenantritt damit ohne Sanktionen in die GKV zurückkehren.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 08.04.2011, 21:18

Jooh dipling

Es gibt auch für den Basistarif Gesundheitsfragen, die aber zur PKV-internen Verrechnung dienen und weder zu Risikozuschlägen noch zur Ablehnung führen dürfen.


Ich war in dieser Woche in Köln zu einem Seminar. Dort hat ein TN eine Versicherungspolice von einem Kunden mitgebracht.

Kalkulierte Beitrag im Basistarif 7.500,00 € mtl. / Begrenzung auf 587,72 Euro.

Der Kunde war natürlich richtig krank. Die Kalkulation ist wohl für den sog. Risikostrukturausgleich, den die PKVén einrichten sollen, aber nach meiner Kenntnis noch nicht eingerichtet haben.

Was eine Kündigung der PKV und dem normalerweise strikten Kündigungsverbot nach § 206 Abs. 1 VVG angeht, gibt es schon ein Urteil eines Landgerichtes. Dort wurde die Kündigung bestätigt, entgegen des Kündigungsverbot. Hier hatte der Kunde auch gemauschelt.

Guckt ihr hier:

http://www.jusmeum.de/urteile/olg_celle/d79bd3e6df9ef2b7171e64e89506fd2525045036026c0c8b9360422ac19d0d7e

mother5
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 07.04.2011, 08:49

Beitragvon mother5 » 09.04.2011, 08:26

Was? Der Basistarif ist um die 600 EUR/monatl. Oh Gott, das ist ja gruselig. Klar nimmt mich da eine PKV. Ich dachte der Basistarif bedeute soviel wie "Alles exklusive" und sei günstig und daher auch die mögliche Rechtfertigung meinerseits vor der PKV bzgl. meiner Krankenvorgeschichte.

Kann man da vielleicht auf einem Umweg später einen anderen Tarif herausholen? Also damit meine ich erstmal Basistarif und wenn die sehen dass alles gut läuft mit dem Vertrag, man dann in einen "günstigeren" Tarif wechselt?

Danke auch an Rossi für den Link.

Liebe Grüße
Mother5

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 09.04.2011, 08:44

Der Basistarif sollte nach dem Willen der Politiker eine soziale Schutzfunktion haben - für Menschen ohne Krankenversicherung und für die, welche ihre Beiträge in anderen Tarifen nicht mehr bezahlen können. Herausgekommen ist aber ein Tarif mit GKV-Höchstbeitrag :shock:

Ein Tarifwechsel vom Basistarif in einen Normaltarif ist grundsätzlich möglich, aber nur mit tatsächlicher Gesundheitsprüfung.
Das heisst, mit Ablehnung oder hohen Risikozuschlägen ist in den Normaltarifen stark zu rechnen; erst recht bei dieser Krankenvorgeschichte.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 09.04.2011, 09:01

Verheiratet z.B?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste