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Nicht Krankenversichert und ratlos

Verfasst: 07.04.2011, 15:12
von fumav76
Hallo,

bin jetzt seit 10 Jahren nicht krankenversichert und hab mal wieder einen Anlauf versucht.

Habe das seit damals immer wieder versucht, aber immer erfolglos. Das Problem dabei war eigentlich von Anfang an, wie sollte es anders sein, die Beitragsrückerstattung.

Damals noch Familienversichert, dann einen Job angenommen, hatte zu der zeit selber mit dem Thema ja überhaupt nichts zu tun, blöderweise auch niemand dagewesen, der mich da drauf hingewiesen hat. Nach nicht ganz einem Jahr geht die Firma pleite, dabei stelle ich fest, dass ich mich eigentlich inzwischen selber versichert haben müsste und der Arbeitgeber mich aber nicht gemeldet hat, keine (Teil)Beiträge gezahlt hat, etc.... Lange Rede, so hab ich erst ein Jahr zu spät erfahren, dass ich mich selber versichern müsste. Bin dann gleich zur Barmer (da war ich über die Familie) und wollte das Problem beheben. Da wurde mir mitgeteilt, dass sei gar kein Probem, nur müsste ich das Jahr rückwirkend die vollen Beiträge zahlen. Und das wo man grad den Job verloren hat...
Ging also finanziell nicht und ich bin etwas ratlos nach Hause. (Warum ich damals nicht nach Ratenzahlung gefragt hab weiss ich beim besten Willen nicht... vielleicht der größte Fehler)

Hab mich dann selbstständig gemacht, als Webdesigner, das lief aber nie so gut an, dass ich davon eigenständig gut leben konnte. In den Jahren drauf dann immer wieder versucht, Private haben mich "abgelehnt" bzw. nur in Verbindung mit abstrusen Klausen (keine psychosomatischen Erkrankungen abgesichert), mit dem Einkommen von mir waren die PKVs auch nicht soo begeistert...

Inzwischen leb ich mit meiner Freundin und (Heiraten ist keine Option) und wir haben ein kleines Geschäft, Gewerbe auf mich, entwickelt sich ok, aber noch lange nicht so, dass viel abfällt.

Alle Jahre wieder versuchte ich in die Barmer zurück, die Beitragsrückzahlung wurde immer schlimmer. Beim Amt mehrmals angefragt, ob da nicht irgendeine Möglichkeit besteht, gerne auch ohne irgendwelche Bezüge AUSSER dass entweder die Beiträge aufgefangen werden wenn nötig und überhaupt die Möglichkeit (finanziell) geschaffen wird wegen der Rückzahlung. Beim Amt, mancher kennt das vielleicht, von einem zum nächsten gereicht worden, die haben immer abgeblockt wo sie nur konnten, immer wieder die Aussage bekommen "Ganz oder garnicht" - also Gewerbe aufgeben und Arbeitslos melden. Das wollte ich aber nicht.
Nach dem x-ten Versuch (über Jahre verteilt), ohne dass jemand mir mal sagen konnte was genau meine Rechte sind, und was die Kassen für Verpflichtungen haben, bin ich dann mal zur Karitas, auf den Tip eines Freundes. Vielleicht können die mir ja mal sagen wie ich das anstellen muss.
Aber da auch leider nur die Auskunft bekommen, das sei alles garkein Problem, aber eben die Rückzahlung. Oder aber Arbeitslos melden.

Inzwischen reden wir hier von einer Rückzahlung über etliche tausende Euros, sind ja jetzt schon zig Jahre vergangen.

Dann habe ich es neulich mal wieder (seit längerer Zeit) in Angriff genommen, dabei erfahren, dass es 2009 (?) Gesetzesänderungen gab, und mich die Barmer ab dem Zeitpunkt auf jedenfall nehmen MUSS, mit dem Begleiteffekt, dass die Beiträge rückwirkend ab da "nur noch bis zu diesem Zeitpunkt" gezahlt werden müssen.

Auch wieder gut 2 Jahre her.... also die Situation genau wie am Anfang. =(

Habe jetzt die letzte Zeit oft bei der Barmer angerufen und versucht rauszufinden, was es da für einen Spielraum gibt.
Ich weiss (hoffe das ist richtig =), dass der Gesetzgeber die Kassen dazu verpflichtet hat, in ihre Satzungen aufzunehmen, dass sie die Beitragsrückzahlungen an die "wirtschaftliche Lage" des Betroffenen anpassen soll, was bedeutet, dass sie die Rückzahlung stunden, niederschlagen oder erlassen dürfen. Und zwar entweder wenn eine Bedürftigkeit vorliegt, oder dadurch eine Bedürftigkeit verhindert werden kann.

Nun habe ich bei der Barmer gefragt, ob es denn keine Mögichkeit gibt, diese Rückzahlung irgendwie zu "erleichtern".
Liege unter der Einkommensgrenze, es würde also der Mindestsatz (m.M.n. sogar der entsprechende "Bedürftigensatz" oder wie der heisst) gelten. Hab meine finanzielle Situation geschildert, und wie das ganze soweit gekommen ist (Kurzform s.o. =)
Aber nichtmal eine genaue Auskunft wie gross der Betrag wird bekomme ich. "Der wird stur anhand des ermittelten Beitrages x Anzahl der Monate bis (Mai?) 2009 berechnet.
"Und da könne man auch nichts machen" - heisst es nur von der Barmer.

Und um überhaupt mal von denen eine genaue Summe gesagt zu bekommen, hab ich dann Unterlagen angefordert, damit ich da ausfüllen kann und die ermitteln wie sie mich nun einstufen, denn meine Aussage am Telefon reicht denen nicht aus, um anhand derer das zu berechnen.

Wenn ich das jetzt ausfülle, hab ich ein bisschen Bammel, dass ich damit gleich unwiederruflich einen Antrag stelle, und dann quasi offenen Auges in eine grosse unbekannte Schuldensumme renne.

Weiterhin habe ich jetzt mehrfach gehört, dass die GKVs zwar diese Regelung in ihren Satzungen haben, aber diese eigentlich so gut wie nie anbwenden. Vielleicht grad noch wenn ich obdachlos wäre.

Bei der UPD (unabhängige Patientenberatung Deutschlands) konnte man mir auch nur raten, einfach wieder der Barmer beizutreten, die dicke Rechnung abzuwarten, und dann eben die leere Tasche zu zeigen.
Ob das nun eine sinnvolle Option ist sei mal dahingestellt, aber anscheinend ist es die einzige Möglichkeit überhaupt so weit zu kommen.

Denn solange ich noch nicht Mitglied bei der barmer bin, dürfte die Barmer ja auch immer noch ein gewisses Interesse haben, dass ich NICHT zu ihnen komme, wenn schon in Aussicht steht, dass sie am Ende auf einer Forderung sitzen bleiben. Das ist auf jedenfall mein Gedanke dazu.
Darum werde ich von der Barmer erst dann eine hallbwegs verbindliche und verlässliche Information dazu bekommen, wenn ich schon Mitglied bin und sie mir gegenüber auch in einer Verpflichtung stehen?

Aber ist DAS jetzt wirklich meine einzige Möglichkeit? Mit der Aussicht auf (mal über den Daumen gerechnet) 10.000 Euro Schulden eine Mitgliedschaft bei der Barmer beginnen? Also wenn ich nicht im Auge des Gesetzgebers jetzt schon als "Bedürftig" gelte, DANN auf jedenfall.

Die Hoffnung, dass die Barmer DANN in welcher Form auch immer, diese Rückzahlung auf meine wirtschaftliche Situation anpasst, scheint ja auch nicht gerade groß zu sein, so wie ich das bis jetzt gehört habe.

So, das war jetzt ein etwas längerer Beitrag, aber sowas ist auch immer nicht so schnell erklärt, und ich erhoffe mir ja hilfreiche Tips, also denke ich mir, lieber zu lang als zu kurz.

Ich komme einfach nicht weiter bei dem Thema. Die Gesetzesänderung 2009 wurde angeblich gemacht, weil es so viele Nicht-Versicherte gibt, und es denen auch den Wiedereinstieg in eine Versicherung erleichtern soll.
Für mich hat sich dadurch aber nichts erleichtert. Ausser, dass ich mich, wenn ich das richtig verstehe, jetzt ab 2009 genaugenommen Strafbar mache (?) stehe ich vor einem genauso unlösbaren Problem wie vorher.

Kann doch nicht sein, dass ich jetzt ein vielversprechendes kleines Gewerbe aufgeben muss deswegen? In wessen Interesse sollte sowas denn sein? Da muss es doch irgendwelche Möglichkeiten für mich geben?

...*wer bis hier durchgehalten hat: Danke fürs lesen.
:wink:

Verfasst: 07.04.2011, 20:19
von Vergil09owl
Verheiratet?

Verfasst: 09.04.2011, 14:16
von Dipling
Der TE schrieb ja, dass eine Heirat nicht in Frage kommt.

Die Versicherungspficht für zuletzt gesetzlich Versicherte gilt bereits ab dem 01.04.2007. Für zuletzt privat Versicherte ab dem 01.01.2009.
Sich nicht zu versichern ist nicht strafbar und noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit. Gleichwohl drohen Nachzahlungen.

Die letzte GKV ist unabhängig davon, ob Beitragsnachzahlungen geleistet werden, zur Wiederaufnahme verpflichtet. Die Kasse wird in diesem Fall in der Regel aber hohe Nachforderungen stellen und mit Zwangsmitteln auch das Eintreiben versuchen.
Viel höher werden die Nachforderungen übrigens nicht mehr, denn die Forderungen von 2007 verjähren am 31.12.2011, die von 2008 am 31.12.2012 usw.

Wenn Gesundheit und Bonität (SCHUFA) in Ordnung sind, lohnt es sich vielleicht, es nochmals mit einer PKV zu versuchen. Eine ärztliche Untersuchung ist dazu auf jeden Fall erforderlich, dazu eine gewisse Frustationstoleranz, denn viele PKVen werden auf die GKV und die dortige Versicherungspflicht verweisen oder den Antrag auf Grund der sehr langen Zeit der Nichtversicherung ablehnen.

Verfasst: 04.08.2013, 17:33
von synfonie24
Hallo, habe Deinen Beitrag gelesen. Falls er noch aktuell ist:
Der Bundesrat hat vor ca 3/4 Wochen ein Gesetz verabschiedet, dass nicht krankenversicherten Personen die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglicht, ohne die Beiträge nachzahlen zu müssen. Inwieweit die Kassen das schon praktizieren bzw. ab wann man sich versichern kann, ohne sich zu verschulden, muss bei den Kassen geklärt werden, am besten telefonisch. Und keine persönlichen Daten angeben, sonst droht immer noch die Zwangsversicherung.

In meinem Fall hat man mir bei der DAK telefonisch mitgeteilt, dass die Einführung der neuen Regelung am 01.08.2013 in Kraft tritt. Habe mich dann telefonisch am 01.08.2013 bei denen gemeldet und man teilte mir mit, dass die Angestellten schon mal eine Liste anlegen sollen, mit allen Personen, die betroffen sind. Habe also meine Daten durchgegeben und prompt eine Prüfung zwecks Zwangsversicherung erhalten. Also erst persönliche Daten angeben, wenn die neue Regelung bei den Kassen in Kraft getreten ist.

Hoffe, das hilft!

Verfasst: 04.08.2013, 19:15
von Czauderna
synfonie24 hat geschrieben:Hallo, habe Deinen Beitrag gelesen. Falls er noch aktuell ist:
Der Bundesrat hat vor ca 3/4 Wochen ein Gesetz verabschiedet, dass nicht krankenversicherten Personen die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglicht, ohne die Beiträge nachzahlen zu müssen. Inwieweit die Kassen das schon praktizieren bzw. ab wann man sich versichern kann, ohne sich zu verschulden, muss bei den Kassen geklärt werden, am besten telefonisch. Und keine persönlichen Daten angeben, sonst droht immer noch die Zwangsversicherung.

In meinem Fall hat man mir bei der DAK telefonisch mitgeteilt, dass die Einführung der neuen Regelung am 01.08.2013 in Kraft tritt. Habe mich dann telefonisch am 01.08.2013 bei denen gemeldet und man teilte mir mit, dass die Angestellten schon mal eine Liste anlegen sollen, mit allen Personen, die betroffen sind. Habe also meine Daten durchgegeben und prompt eine Prüfung zwecks Zwangsversicherung erhalten. Also erst persönliche Daten angeben, wenn die neue Regelung bei den Kassen in Kraft getreten ist.

Hoffe, das hilft!


Hallo,
nun, solange die Durchführungsbestimmungen noch nicht bekannt sind kann keine Kasse schon etwas Verbindliches sagen.
Was du so schön "Zwangsversicherung"nennst, dafür kannst du dich beim Gesetzgeber "bedanken" - und meine private Meinung dazu ist - wenn diejenigen welche sich jetzt erst melden und seit 2007 nicht krankenversichert waren sich besser stellen als diejenigen welche sich gleich im Jahre 2007 gemeldet haben, dann ist das total ungerecht und ich kann jeden verstehen, der sich das nicht gefallen lässt.
Diejenigen welche ihre "Schulden" ab stottern in Raten, müssen jetzt erleben, dass diejenigen welche sich jetzt erst melden ihre Beiträge nicht nach zuzahlen brauchen ??? - was für ein Hohn und wie perfide ist das denn. Wir haben Menschen wieder versichert, die kein Geld hatten für die Nachzahlung, deren Leistung nur auf den Notfall eingeschränkt wurde und bei denen sich dieser Zustand seit mehreren Jahren hinzieht, und die müssen nun mit ansehen, dass es Zeitgenossen gibt, die sich jetzt erst melden und 0,00 € nach zahlen müssen ??.
Ich hoffe stark, dass die Durchführungsbestimmungen solche Ungerechtigkeiten nicht zulassen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.08.2013, 08:38
von synfonie24
Hallo,hoffentlich ist den Kassen bewusst, dass es ein Zeitfenster gibt. Diese Regelung gilt nur für die nicht krankenversicherten Personen, die sich bis Ende 2013 bei den zuständigen Krankenkassen melden. Wieviel Zeit wird von den Kassen für die Durchführungsbestimmungen benötigt? Bis Ende des Jahres? Ist das eine Hinhaltetaktik? Ich weiß nicht was an der Durchführung geklärt werden muss - die Personen werden ab sofort krankenversichert - ist wie Aufnahme eines neuen Mitglieds - ohne das sie nachträglich Beiträge zahlen müssen. Was ist denn daran schwer bzw. was muss denn da geklärt werden?
Wird nach Lücken gesucht, wie man das umgehen kann?

Das die Kassen das Gesetz der Pflichtversicherung nicht verbrochen haben, ist mir durchaus bewusst. Aber die Kassen hatten die Möglichkeit, auf die Zahlung der rückwirkenden Beiträge in Härtefällen zu verzichten, was aber zumindest meine Versicherung nicht getan hat. Man hat mir sogar ganz klipp und klar gesagt, dass sie erst Leistung erbringen, wenn die Zahlung der rückwärtigen Beiträge geklärt ist. Für mich sieht es so aus, als ob die Kassen sich daran bereichern wollen.

Das das den Menschen gegenüber, die sich gemeldet haben und sich auf die Zahlung der rückwärtigen Beiträge eingelassen haben, ungerecht erscheinen mag, ist verständlich. In diesem Fall gehe ich davon aus, dass diese Personen die Raten auch zahlen konnten. Es gibt aber Fälle, die das nicht konnten bzw. nach wie vor nicht können. Und diese Personen haben ohne diese Gesetzesänderung keine Möglichkeit, jemals wieder in eine Kasse aufgenommen zu werden. Ich meine, reden wir über Ungerechtigkeit oder darüber Menschen zu helfen!

Zwangsversicherung ist übrigens nicht meine Erfindung, sondern die der Krankenkassen. Und ich beschwere mich über die Art und Weise, wie man sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Daten der Personen erschleicht, um sie dann doch letztendlich noch rückwirkend zu versichern und die Beiträge zu kassieren. Also liebe Krankenkassen, vielleicht solltet Ihr diese Änderung einfach aufnehmen und den Menschen helfen, statt sie übertölpeln zu wollen.

Und an alle, die es betrifft: Gebt Eure Daten erst bekannt, wenn sicher ist, das Ihr nicht rückwirkend zur Kasse gebeten werdet!

Verfasst: 05.08.2013, 09:05
von Czauderna
Hallo,
scheinbar liegt hier ein Missverständnis vor - die Kassen haben insgesamt keinerlei Interessen Menschen "übertölpeln" zu wollen und was die Durchführungsbestimmungen angeht, die müssen per Auflage des Gesetzgebers bis zum 15.9. vorliegen und erst dann kann gesagt werden, wer wem was und ab wann erlassen wird oder nicht. Ob es der grosse Befreiungsschlag wird bleibt abzuwarten, denn im Gesetz steht sinngemäss drinnen, dass nur den Unversicherten ein Erlass zugestanden wird, nicht aber denjenigen, die von ihrem Weiterversicherungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben, und das ist die grosse Frage, was die Durchführungsbestimmungen angeht - ein Beispiel ? -
Selbständiger wurde wegen Beitragsrückstand im Jahre 2005 ausgeschlossen und war seitdem nicht mehr krankenversichert - dem dürfte, wenn er sich jetzt meldet keine Nachzahlung drohen (meiner Meinung nach) - und dann haben wir den Familienversicherten, bei dem die Familienversicherung endete, er aber, trotz Hinweis durch die Kasse keine Weiterversicherung beantragt hatte und seit dem nicht mehr krankenversichert war - der müsste nachzahlen ??!!.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.08.2013, 10:21
von synfonie24
Hallo,
lt. Pressemitteilungen soll den Nichtversicherten die Möglichkeit geboten werden ohne Nachzahlung wieder ordentlich krankenversichert zu sein. Das bedeutet für mich, alle Nichtversicherten, egal aus welchem Grund sie nicht versichert sind, können sich bis Ende des Jahres bei ihrer zuletzt versicherten Krankenkasse melden, und sie werden dann wieder aufgenommen und die Schulden werden erlassen. Ich glaube nicht, das diese Gesetzesänderung wieder mit Einschränkungen verbunden werden soll. Dann gibt es wieder Menschen, die duch das Sozialnetz fallen. So ist das bestimmt nicht gedacht. Gedacht ist, das alle 130.000 nicht Krankenversicherte wieder zurückkehren können.

Wenn man mir jetzt bei der Krankenkasse erzählt, das die Mitarbeiter schon einmal eine Liste mit den infrage kommenden Personen anlegen sollen und diese dann ein Schreiben bzgl. Zwangsversicherung erhalten, ist das für mich arglistige Täuschung und der Versuch, mich zu übertölpeln.

Gruß synfonie24

Verfasst: 05.08.2013, 10:49
von Dipling
@Czauderna: So eine Differenzierung steht im neuen Gesetz auch sinngemäß nicht drin.
In § 256a SGB V genannte Voraussetzungen für den Erlass:

- Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
- verspätete Meldung bei der Krankenkasse
- Anzeige bei der Kasse bis zum 31.12.2013

Ein geringer Spielraum bleibt dem GKV-Spitzenverband zwar - eine "Soll"-Regelung ist nicht absolut zwingend. Aber dann müssten für Abweichungen schon sehr gute Gründe vorliegen, und das alles unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums.

Den Gerechtigkeitsaspekt kann man auch anders sehen: Die Regelung gilt für noch nicht nachgezahlte Beiträge auch rückwirkend - also auch wer jetzt noch am Raten abstottern ist, hat Grund zur Freude.
Und war die alte Regelung gerecht? Wege, die Nachzahlung zu umgehen, gab es jedenfalls für die besser Informierten auch bisher schon. Und die alte Erlass- bzw. Ermäßigungsregel nach § 186(11) SGB V war ein Glücksspiel, je nachdem welche Kasse und welchen Sachbearbeiter die Betroffenen hatten.

@Synfonie: Dass die Kasse übertölpeln will, denke ich nicht. Von etwaigen Nachzahungen hätte die Kasse nichts (diese würden an den Gesundheitsfonds gehen). Wahrscheinlich wird die Kasse einen Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zuschicken, den man unterschreiben und zurückschicken kann - aber nicht muss.

Verfasst: 05.08.2013, 11:09
von Czauderna
Dipling hat geschrieben:@Czauderna: So eine Differenzierung steht im neuen Gesetz auch sinngemäß nicht drin.
In § 256a SGB V genannte Voraussetzungen für den Erlass:

- Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
- verspätete Meldung bei der Krankenkasse
- Anzeige bei der Kasse bis zum 31.12.2013

Ein geringer Spielraum bleibt dem GKV-Spitzenverband zwar - eine "Soll"-Regelung ist nicht absolut zwingend. Aber dann müssten für Abweichungen schon sehr gute Gründe vorliegen, und das alles unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums.

Den Gerechtigkeitsaspekt kann man auch anders sehen: Die Regelung gilt für noch nicht nachgezahlte Beiträge auch rückwirkend - also auch wer jetzt noch am Raten abstottern ist, hat Grund zur Freude.
Und war die alte Regelung gerecht? Wege, die Nachzahlung zu umgehen, gab es jedenfalls für die besser Informierten auch bisher schon. Und die alte Erlass- bzw. Ermäßigungsregel nach § 186(11) SGB V war ein Glücksspiel, je nachdem welche Kasse und welchen Sachbearbeiter die Betroffenen hatten.

@Synfonie: Dass die Kasse übertölpeln will, denke ich nicht. Von etwaigen Nachzahungen hätte die Kasse nichts (diese würden an den Gesundheitsfonds gehen). Wahrschienlich wird die Kasse einen Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V schicken, den man unterschreiben und zurückschicken kann - aber nicht muss.


Das mit der Feststellung ob es sich um einen nach § 5 Abs. 13 SGBV, handelt, das dürfte der Knackpunkt werden - aber wie gesagt, erstmal abwarten. Und was die "Listenführung" angeht, so sehe ich die als erforderlich, eben, weil man noch nicht weiss wie im jeweilöigen Fall entschieden werden muss.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.08.2013, 11:15
von synfonie24
Hallo, das der Schuldenerlaß für alle gilt, ist mir neu, freut mich aber. Bekannt ist nur, das die Verzinsung von 5 auf 1 % gesenkt wurde.

Wenn den Kassen nicht sehr viel Spielraum bleibt, warum benötigen sie dann solange um das Gesetz umzusetzen?

Leider wahr, das man auf das Entgegenkommen der Kassen angewiesen ist und das jede Kasse anders reagiert. Ist mit ein Grund, warum es so viele Nichtversicherte gibt.

Hat man die Möglichkeit, sich als Nichtversicherter die Kasse auszusuchen?

Verfasst: 05.08.2013, 11:53
von Dipling
Wenn es sich nicht um einen Fall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V handelte, wäre es völlig unklar, auf welcher Grundlage Nachforderungen zu rechtferigen wären. Eine freiwillige Weiterversicherung lag ja offenbar nicht vor, selbst wenn die Möglichkeit dazu vorübergehend bestanden hätte.

@Synfonie:

Der Entwurf des GKV-Spitzenverbandes zum Schuldenerlass bleibt abzuwarten. Der Gesetzgeber hat dem Verband eine Frist bis zum 15.09.2013 eingeräumt, die nicht unbedingt voll ausgenutzt werden muss.

Für Fälle nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist die Kasse zuständig, bei der zuletzt die Versicherung bestand. Für einen späteren Wechsel in eine andere GKV gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Verfasst: 17.09.2013, 22:55
von Jens 37
Da stellt sich mir die Frage, ob die Beiträge zur Pflegeversicherung auch nicht nachgezahlt werden müssen?

Verfasst: 18.09.2013, 07:16
von Czauderna
Jens 37 hat geschrieben:Da stellt sich mir die Frage, ob die Beiträge zur Pflegeversicherung auch nicht nachgezahlt werden müssen?


Hallo,
wenn Erlass der KV-Beiträge dann gilt dies auch für die PV.
Gruss
Czauderna