Freiwillig versichert nach Tod des Ehemannes?
Verfasst: 10.04.2011, 12:44
Erst einmal ein Hallo an die Forengemeinde. Ich hoffe, dass mir hier eine Antwort auf meine Frage gegeben werden kann.
Nach Rücksprache mit der GKV, der Rentenversicherung und dem Rentenberater bin ich immer noch nicht schlauer geworden. Alle drei haben mir verschiedene Antworten gegeben.
Mein Problem:
Ab dem 01.05.2010 trat mein mittlerweile verstorbener Mann aufgrund einer Berufskrankheit in den pflichtversicherten Rentenstand. Ich war durch ihn in der Familienversicherung mitversichert, da ich kein eigenes Einkommen beziehe.
Am 05.12.10 ist mein Mann verstorben. Den Rentenantrag auf die Witwenrente habe ich erst am 20.01.2011 gestellt. Die Auszahlung der mir 3 zustehenden Vollrenten wurde von dem Bestatter beantragt und ziemlich schnell überwiesen.
Ende Februar 2011 bekam ich von der KK die Aufforderung ca. 216 € zu überweisen, da ich in der Zeit vom 06.12.2010 – 19.01.2011 freiwillig versichert war.
In einem Telefongespräch mit der KK wurde mir gesagt, dass diese Zahlungsaufforderung rechtlich in Ordnung ist und wohl bei der Rentenversicherung ein Fehler gemacht wurde.
Daraufhin habe ich mit der RV telefoniert, die mir wiederum empfohlen hat, den Rentenbescheid abzuwarten und den dann zuviel gezahlten Betrag von der KK zurückzufordern.
Bisher habe ich noch keine Zahlung getätigt. Mittlerweile ist der Rentenbescheid sowie eine Mahnung der KK eingegangen.
Die Witwenrente beginnt ab dem 01.01.2011 und beinhaltet einen Krankenkassenzuschuss für die Zeit ab dem 01.01. – 19.01.2011, der mir mit der Auszahlung der Rente Ende April überwiesen wird.
War ich nun ab dem 06.12.2010 – 19.01.2011 freiwillig versichert und ist die Zahlungsaufforderung der KK in Ordnung?
Gruß
Anna-Maria
Nach Rücksprache mit der GKV, der Rentenversicherung und dem Rentenberater bin ich immer noch nicht schlauer geworden. Alle drei haben mir verschiedene Antworten gegeben.
Mein Problem:
Ab dem 01.05.2010 trat mein mittlerweile verstorbener Mann aufgrund einer Berufskrankheit in den pflichtversicherten Rentenstand. Ich war durch ihn in der Familienversicherung mitversichert, da ich kein eigenes Einkommen beziehe.
Am 05.12.10 ist mein Mann verstorben. Den Rentenantrag auf die Witwenrente habe ich erst am 20.01.2011 gestellt. Die Auszahlung der mir 3 zustehenden Vollrenten wurde von dem Bestatter beantragt und ziemlich schnell überwiesen.
Ende Februar 2011 bekam ich von der KK die Aufforderung ca. 216 € zu überweisen, da ich in der Zeit vom 06.12.2010 – 19.01.2011 freiwillig versichert war.
In einem Telefongespräch mit der KK wurde mir gesagt, dass diese Zahlungsaufforderung rechtlich in Ordnung ist und wohl bei der Rentenversicherung ein Fehler gemacht wurde.
Daraufhin habe ich mit der RV telefoniert, die mir wiederum empfohlen hat, den Rentenbescheid abzuwarten und den dann zuviel gezahlten Betrag von der KK zurückzufordern.
Bisher habe ich noch keine Zahlung getätigt. Mittlerweile ist der Rentenbescheid sowie eine Mahnung der KK eingegangen.
Die Witwenrente beginnt ab dem 01.01.2011 und beinhaltet einen Krankenkassenzuschuss für die Zeit ab dem 01.01. – 19.01.2011, der mir mit der Auszahlung der Rente Ende April überwiesen wird.
War ich nun ab dem 06.12.2010 – 19.01.2011 freiwillig versichert und ist die Zahlungsaufforderung der KK in Ordnung?
Gruß
Anna-Maria