Guten Tag,
ich habe jetzt lange gesucht, ob mein Fall irgendwo schonmal vorkarm, hatte aber nichts gefunden. Darum erhoffe ich mir hier Rat.
Zu meinem Fall: Ich bin am 25 Nov. 23 Jahre alt geworden, somit endet die Familienversicherung. Ab dem 01.01.2011 beziehe ich Arbeitslosengeld II,
vorher hatte ich bei einer Holländischen Firma gearbeitet, die mich aber ohne meines Wissen gar nicht Krankenversicherte, daher noch die Familienversicherung. Ich wurde am 21. Nov. gekündigt (wegen schlecht Wetter, Baufirma), darauf hin hatte ich mich sofort Arbeitslos gemeldet. So, die Krankenversicherung meint setzt, da ich nur bis zum 25. Nov. Familienver. war und erst ab dem 01.01.11 über das Amt versichert bin, muss ich den Monatsbeitrag vom Dez. und die 5 Tage vom Nov. selbst tragen.
Das Amt meint ebenfals, da ich erst seit dem 01.01 Arbeitslosengeld II bekomme, das ich die Kosten selbst tragen muss.
Stimmt das? bleib ich auf diesen Kosten sitzen, oder kann man da gegen etwas unternehmen?
mfg zelle87
Beitrag zahlen ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Beitrag zahlen ?
zelle87 hat geschrieben:Guten Tag,
ich habe jetzt lange gesucht, ob mein Fall irgendwo schonmal vorkarm, hatte aber nichts gefunden. Darum erhoffe ich mir hier Rat.
Zu meinem Fall: Ich bin am 25 Nov. 23 Jahre alt geworden, somit endet die Familienversicherung. Ab dem 01.01.2011 beziehe ich Arbeitslosengeld II,
vorher hatte ich bei einer Holländischen Firma gearbeitet, die mich aber ohne meines Wissen gar nicht Krankenversicherte, daher noch die Familienversicherung. Ich wurde am 21. Nov. gekündigt (wegen schlecht Wetter, Baufirma), darauf hin hatte ich mich sofort Arbeitslos gemeldet. So, die Krankenversicherung meint setzt, da ich nur bis zum 25. Nov. Familienver. war und erst ab dem 01.01.11 über das Amt versichert bin, muss ich den Monatsbeitrag vom Dez. und die 5 Tage vom Nov. selbst tragen.
Das Amt meint ebenfals, da ich erst seit dem 01.01 Arbeitslosengeld II bekomme, das ich die Kosten selbst tragen muss.
Stimmt das? bleib ich auf diesen Kosten sitzen, oder kann man da gegen etwas unternehmen?
mfg zelle87
Hallo,
so wie geschildert hast Du sogar noch Glück im Unglück. Du hattest während deiner Familienversicherung Arbeitseinkommen gehabt, womöglich ü´ber 400,00 € monatlich. - wenn ja, hättest du schon früher aus der Familiemnversicherung raus gemusst und ggf. auch schon vorher entsprechend Beiträge zahlen müssen. So bleibt "nur" die Zeit zwischen Ende der Familienversicherung und Beghinn des ALG 2 Bezuges übrig.
Es gibt ein Gesetzt in Deutschland welches jeden Bürger mit Erstwohnsitz in Deutschland verpflicht sich gegen Krankheit zu versichern und wenn deine Kasse jetzt Beitrag von dir nachfordert, dann entspricht dies erstmal dem Gesetz.
Gruss
Czauderna
wenn ja, hättest du schon früher aus der Familiemnversicherung raus gemusst
Das war oder ist mir bewusst, ich wusste halt nicht das mein früherer Arbeitgeber mich nicht versichert hatte. Aber da ist meine frage nocht nicht mit beantwortet, ob ich nun den Beitrag zahlen muss oder ob es da eine andere Möglichkeit gibt?
Ist alles ein wenig verkorkst .. ich denke mal ich werde der Versicherung eine Ratenzahlung anbieten, da ich den Betrag nicht aufeinmal zahlen kann.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 23 Gäste