ich habe eine relative dringende Frage zum deutschen KV-System, da ich so langsam nicht mehr durchblicke

Ich habe mich zwar schon seit einiger Zeit hier durch das Forum gelesen und auch wichtige Informationen gefunden, leider waren die Sachverhalte aber immer ein bisschen anders, sodass ich jetzt trotzdem noch einmal nachfrage, auch wenn das Thema schon ein paar Male so ähnlich diskutiert wurde.
Es geht um den folgenden Sachverhalt:
Meine Freundin (Argentinierin, dort gesetzlich versichert) ist im Dezember letzten Jahres nach Deutschland eingereist und möchte nun längerfristig hier bleiben. Aufenthaltstitel ist kein Problem, da sie gleichzeitig über die italienische Staatsbürgerschaft verfügt, allerdings war sie selbst noch nie in Italien und hat dementsprechend dort auch keinen Versicherungsschutz. Ab dem Tag der Einreise haben wir daher hier in D für sie eine Reiseversicherung (Hanse-Merkur) abgeschlossen, die jedoch leider zum 31.3. auslief. Während dieser Zeit haben wir es dummerweise versäumt, den Vertrag zu verlängern, was dann drei Tage nach Ablauf auch schon nicht mehr möglich war, da durch die fehlenden drei Tage kein lückenloser Versicherungsschutz mehr bestanden habe. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten für eine Krankenversicherung bestehen. Sie ist im Moment erwerbslos, hat aber, da sie noch nie hier gearbeitet hat, nach Aussagen des Arbeitsamts keinen Anspruch auf AlgII. Ich selbst bin in der GKV als Student versichert, Familienversicherung kommt aber erst mal nicht in Frage

Bei ihrem Antrag für die Aufnahme als Versicherte ab 1.4. bei einer GKV gab es bereits ein großes Durcheinander. Zuerst hieß es, dass der Antrag durch ihre Mitgliedschaft in der Hanse-Merkur abgeleht werden müsse, da ja sonst ein Systemwechsel PKV -> GKV erfolgen würde. Das Problem konnte ich zum Glück nach langen Erklärungen, dass es sich ja um eine REISEversicherung gehandelt habe, schließlich aus der Welt schaffen. Anschließend hieß es jedoch in zwei Telefonaten mit der KV, dass sie rückwirkend Beiträge ab dem Tag der Einreise bezahlen müsste, was immerhin mehr als 500€ wären und schließlich, dass überhaupt kein Anspruch auf Aufnahme in die GKV bestünde. Meine Frage ist nun: Ist das richtig so? Ihre Versicherung bei der hanse-merkur hatter einen "der Art und des Umfangs nach der GKV gleichgestellten" Leistungskatalog (siehe http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf). Könnte man jetzt nicht so argumentieren, dass sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V seit dem 1.4. versicherungspflichtig ist oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Kennt sich jemand zufällig mit dem geschilderten Problem aus oder weiß, ob da doch noch eine Möglichkeit besteht oder muss sie in eine private KV?
Vielen Dank im Voraus!!!
nico[/url]