5-stellige Nachzahlung für Betriebsrente, Erbfall!!

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online247
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5-stellige Nachzahlung für Betriebsrente, Erbfall!!

Beitragvon online247 » 22.04.2011, 11:37

Hallo,

ich bin zwar neu hier, hoffe aber, das ihr mir trotzdem helfen werdet, denn eine befreundete Familie von mir hat folgendes großes Problem:

Der Vater ist gestorben und bei der Nachlassabwicklung hat sich rausgestellt, dass für die Betriebsrente der Unterstützungskasse (UK) seit Beginn der Zahlungen kein Krankenkassenbeitrag abgeführt wurde, so dass nun die Krankenkasse (KK) eine Nachzahlung für diese 4 Jahre in Höhe eines 5-stelligen Betrags einfordert. Die gesetzliche Rente hat hingegen immer korrekt alle Beträge abgeführt.

Soweit man weiß, informierte die KK die UK rechtzeitig vor Beginn der Rente darüber, dass die Betriebsrente beitragspflichtig ist, die UK hat daraufhin aber all die Jahre keine Konsequenzen gezogen. Auf der anderen Seite hat die UK der KK aber auch jedes Jahr eine Mitteilung über die Rentenanpassung geschickt, ohne dass die KK darauf reagiert hat. Die KK beruft sich nun natürlich darauf, dass man der UK ja mitgeteilt hat, dass die Beiträge beitragspflichtig sind.
Da der Vater nun verstorben ist und somit keine Rente mehr gezahlt wird, will die KK das Geld nun nicht mehr von der UK sondern von der Familie haben, was wohl nach § 255 SGB V soweit korrekt ist. Der UK kommt das natürlich entgegen, eigentlich hat sie es ja verschuldet, aber muss nun nicht zahlen, wie praktisch. Seitdem bekannt ist, dass die KK die UK nicht belangen will, erteilt die UK auch nicht mehr so bereitwillig Auskunft wie zu Beginn, Fragen werden jetzt öfters mit "Dazu darf ich nichts mehr sagen" beantwortet...

Hinzukommt nun, dass die Mutter das Erbe ausgeschlagen hat und nun die beiden Kinder den 5-stelligen Betrag zahlen müssten. Beide verdienen jedoch noch nichts, so dass von laufenden Geldzahlungen auch nichts einbehalten werden könnte. Sie müssten entweder einen Kredit aufnehmen oder an ihr Gespartes gehen, beides wohl keine annehmbare Lösung zumal die beiden völlig unbeteiligt waren und auch der Vater all die Jahre dachte, dass die UK das richtig macht.

Daher nun meine Fragen:
Kann man gegen die Nachzahlung vorgehen? Die KK hat es ja all die Jahre versäumt sich mit der UK auszutauschen und auf die Rentenanpassungen nicht reagiert. Zudem muss sie ja nach § 256 SGB V die Zahlung überwachen und ist somit ihren Pflichten nicht nachgekommen.

Und wenn es bei der Zahlung bleibt, wie gehen die Kinder dann am besten vor? Ein 5-stelliger Betrag ist nun mal nicht so einfach zu bezahlen und kann es wirklich sein, diese Last auf die Kinder abdrücken zu dürfen? Oder muss in diesem Fall eine Ratenzahlung ermöglicht werden? Die Möglichkeit auch dieses Erbe auszuschlagen ist leider nicht mehr möglich.

Ist es möglich sich das Geld von der UK wiederzuholen? Immerhin wußten die von Anfang an Bescheid und es gibt ja auch das SGB V (§ 255 § 256), welches vorschreibt, dass alle Betriebsrenten beitragspflichtig sind. Dh die UK hätte wissen können und müssen, dass Beiträge abgeführt werden, hat sich aber nicht darum gekümmert und ist nun fein raus, weil die KK sich das Geld ja nicht von ihr wiederholen will.

Mich würde sehr interessieren, was ihr darüber denkt. Wenn ihr sonst noch Tipps habt oder Paragraphen kennt, die der Familie weiterhelfen würden, wäre das super.
Vielen Dank schonmal!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 22.04.2011, 17:32

Hallo,
ich denke das ist eine reine Rechtsfrage, die im Zusammenhang mit der Erbschaft und den rechtlichen Verpflichtungen daraus, steht. Ws die krankenkasse angeht, so hat sie jedenfalls ein Recht auf Nachzahlung der Beiträge im Rahmen der Verjährung (4 Jahre). Die Frage ist eben, wer ist zahlungspflichtig - meine laienhafte Meinung dazu ist, dass die Erben zahlungspflichtig sind und diese ggf. die Zahlstelle regresspflichtig machen könnten, aber wie gesagt, laienhaft.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 22.04.2011, 19:47

Hallo,

mir ist noch nicht klar, welcher Schaden hier entstanden sein soll. Es geht es doch nur darum, eine Zahlung an die KK nachzuholen, die bereits seit längerem fällig war. Da die Zahlstelle das versäumt hat, minimiert das den Nachlass (der aber sonst ja auch geringer gewesen wäre).



MfG
ratte1

P.S. Vllt. könnte für die Erben noch ein Nachlasskonkurs sinnvoll sein?

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Beitragvon online247 » 23.04.2011, 12:06

Danke für eure Antworten!

Also es geht vor allem darum, ob die Krankenkasse das Recht hat die Nachzahlung zu stellen, da sie ja durchaus mit daran Schuld hat, dass es zu keinem Abführen der Beträge gekommen ist bzw. ja eigentlich gegen die ihr gesetzlich auferlegten Pflichten verstoßen hat. Es kann doch nicht sein, dass die Familie für etwas bezahlen bzw. gerade stehen muss, was sie nicht verschuldet hat?

Und von "nur darum, eine Zahlung an die KK nachzuholen" kann bei einem 5-stelligen Betrag kaum die Rede sein. Natürlich wäre der Nachlass geringer gewesen, aber man geht ja als Rentner davon aus, dass man das, was man als Rente bekommt, verbrauchen kann und nicht noch was für etwaige Nachzahlungen zurücklegen muss. Zumal der Nachlass durch Beerdigung und Co wohl schon deutlich geschmälert wurde.

Kennt sich denn jemand damit aus, ob man Regreßansprüche an die UK stellen könnte?

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Beitragvon Vergil09owl » 23.04.2011, 12:12

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank

Werf mal einen Blick auf Pkt 2. , da wird dargestellt war für die Zahlung der Versorgungsbezüge zuständig ist. Ich würde mal klären wer denn für die Zahlung der Beiträge zuständig war bzw deren Abführung.
Und denn sich noch mal mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzten. Meistens läßt sich denn auch klären wer denn zahlen darf und muss.



Gruss

Jochen

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Beitragvon online247 » 24.04.2011, 18:39

Hab mir den Link mal angeschaut, danke dafür!
Da die UK ja aber keine Rente mehr zahlt, kann sich die KK direkt an die Familie wenden. Was sie auch schon getan hat, der Brief mit der Aufforderung innerhalb von 6 Wochen den Betrag zu überweisen ist schon eingetroffen. Anfangs hat die UK noch versucht die Zahlung zu reduzieren und auf Kulanz Halbe/Halbe zu machen, aber die KK ist dazu nicht bereit gewesen...

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Beitragvon Vergil09owl » 24.04.2011, 18:51

Ich würdeeauf § 229 verweisen, mit dem Hinweis darauf das grudnsätzlich die UK für die Beitragsabführung zuständig, es liegt in der Zuständigkeit das die Beiträge abgeführt werden. Am besten erstmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

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Beitragvon online247 » 24.04.2011, 18:58

ja, das hat die Familie auch vor, was anderes kann man wohl erstmal eh nicht machen. Aber zuerst haben sie der KK wohl die Erbasschlagung mitgeteilt, bis die dann die eigentlichen Erben ausgemacht haben, dauert es wohl noch ne Weile, da kann man schonmal nächste Schritte planen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.04.2011, 22:16

Okay, Mami hat das Erbe ausgeschlagen.

Jetzt auf einmal kommt die Kasse mit ner Beitragsforderung um die Ecke und will die Kinder belangen.

Ist es wirklich so:

Die Möglichkeit auch dieses Erbe auszuschlagen ist leider nicht mehr möglich.


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Beitragvon online247 » 25.04.2011, 22:35

Leider ja, zum einen sind die 6 Wochen Frist schon um und selbst wenn man das Erbe jetzt mit dem Hinweis, dass man das damals ja noch nicht wußte, ausschlagen würde, ist das nicht sinnvoll. Die Mutter hat das Erbe ausgeschlagen, damit ihre Kinder das Erbe gleich erhalten, dass dieses nun aber eventuell veräußert werden müsste, man einen Kredit aufnehmen oder aber an das Ersparte der Kinder gehen muss um die Nachzahlung zu begleichen, damit hat keiner gerechnet.


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