5-stellige Nachzahlung für Betriebsrente, Erbfall!!
Verfasst: 22.04.2011, 11:37
Hallo,
ich bin zwar neu hier, hoffe aber, das ihr mir trotzdem helfen werdet, denn eine befreundete Familie von mir hat folgendes großes Problem:
Der Vater ist gestorben und bei der Nachlassabwicklung hat sich rausgestellt, dass für die Betriebsrente der Unterstützungskasse (UK) seit Beginn der Zahlungen kein Krankenkassenbeitrag abgeführt wurde, so dass nun die Krankenkasse (KK) eine Nachzahlung für diese 4 Jahre in Höhe eines 5-stelligen Betrags einfordert. Die gesetzliche Rente hat hingegen immer korrekt alle Beträge abgeführt.
Soweit man weiß, informierte die KK die UK rechtzeitig vor Beginn der Rente darüber, dass die Betriebsrente beitragspflichtig ist, die UK hat daraufhin aber all die Jahre keine Konsequenzen gezogen. Auf der anderen Seite hat die UK der KK aber auch jedes Jahr eine Mitteilung über die Rentenanpassung geschickt, ohne dass die KK darauf reagiert hat. Die KK beruft sich nun natürlich darauf, dass man der UK ja mitgeteilt hat, dass die Beiträge beitragspflichtig sind.
Da der Vater nun verstorben ist und somit keine Rente mehr gezahlt wird, will die KK das Geld nun nicht mehr von der UK sondern von der Familie haben, was wohl nach § 255 SGB V soweit korrekt ist. Der UK kommt das natürlich entgegen, eigentlich hat sie es ja verschuldet, aber muss nun nicht zahlen, wie praktisch. Seitdem bekannt ist, dass die KK die UK nicht belangen will, erteilt die UK auch nicht mehr so bereitwillig Auskunft wie zu Beginn, Fragen werden jetzt öfters mit "Dazu darf ich nichts mehr sagen" beantwortet...
Hinzukommt nun, dass die Mutter das Erbe ausgeschlagen hat und nun die beiden Kinder den 5-stelligen Betrag zahlen müssten. Beide verdienen jedoch noch nichts, so dass von laufenden Geldzahlungen auch nichts einbehalten werden könnte. Sie müssten entweder einen Kredit aufnehmen oder an ihr Gespartes gehen, beides wohl keine annehmbare Lösung zumal die beiden völlig unbeteiligt waren und auch der Vater all die Jahre dachte, dass die UK das richtig macht.
Daher nun meine Fragen:
Kann man gegen die Nachzahlung vorgehen? Die KK hat es ja all die Jahre versäumt sich mit der UK auszutauschen und auf die Rentenanpassungen nicht reagiert. Zudem muss sie ja nach § 256 SGB V die Zahlung überwachen und ist somit ihren Pflichten nicht nachgekommen.
Und wenn es bei der Zahlung bleibt, wie gehen die Kinder dann am besten vor? Ein 5-stelliger Betrag ist nun mal nicht so einfach zu bezahlen und kann es wirklich sein, diese Last auf die Kinder abdrücken zu dürfen? Oder muss in diesem Fall eine Ratenzahlung ermöglicht werden? Die Möglichkeit auch dieses Erbe auszuschlagen ist leider nicht mehr möglich.
Ist es möglich sich das Geld von der UK wiederzuholen? Immerhin wußten die von Anfang an Bescheid und es gibt ja auch das SGB V (§ 255 § 256), welches vorschreibt, dass alle Betriebsrenten beitragspflichtig sind. Dh die UK hätte wissen können und müssen, dass Beiträge abgeführt werden, hat sich aber nicht darum gekümmert und ist nun fein raus, weil die KK sich das Geld ja nicht von ihr wiederholen will.
Mich würde sehr interessieren, was ihr darüber denkt. Wenn ihr sonst noch Tipps habt oder Paragraphen kennt, die der Familie weiterhelfen würden, wäre das super.
Vielen Dank schonmal!
ich bin zwar neu hier, hoffe aber, das ihr mir trotzdem helfen werdet, denn eine befreundete Familie von mir hat folgendes großes Problem:
Der Vater ist gestorben und bei der Nachlassabwicklung hat sich rausgestellt, dass für die Betriebsrente der Unterstützungskasse (UK) seit Beginn der Zahlungen kein Krankenkassenbeitrag abgeführt wurde, so dass nun die Krankenkasse (KK) eine Nachzahlung für diese 4 Jahre in Höhe eines 5-stelligen Betrags einfordert. Die gesetzliche Rente hat hingegen immer korrekt alle Beträge abgeführt.
Soweit man weiß, informierte die KK die UK rechtzeitig vor Beginn der Rente darüber, dass die Betriebsrente beitragspflichtig ist, die UK hat daraufhin aber all die Jahre keine Konsequenzen gezogen. Auf der anderen Seite hat die UK der KK aber auch jedes Jahr eine Mitteilung über die Rentenanpassung geschickt, ohne dass die KK darauf reagiert hat. Die KK beruft sich nun natürlich darauf, dass man der UK ja mitgeteilt hat, dass die Beiträge beitragspflichtig sind.
Da der Vater nun verstorben ist und somit keine Rente mehr gezahlt wird, will die KK das Geld nun nicht mehr von der UK sondern von der Familie haben, was wohl nach § 255 SGB V soweit korrekt ist. Der UK kommt das natürlich entgegen, eigentlich hat sie es ja verschuldet, aber muss nun nicht zahlen, wie praktisch. Seitdem bekannt ist, dass die KK die UK nicht belangen will, erteilt die UK auch nicht mehr so bereitwillig Auskunft wie zu Beginn, Fragen werden jetzt öfters mit "Dazu darf ich nichts mehr sagen" beantwortet...
Hinzukommt nun, dass die Mutter das Erbe ausgeschlagen hat und nun die beiden Kinder den 5-stelligen Betrag zahlen müssten. Beide verdienen jedoch noch nichts, so dass von laufenden Geldzahlungen auch nichts einbehalten werden könnte. Sie müssten entweder einen Kredit aufnehmen oder an ihr Gespartes gehen, beides wohl keine annehmbare Lösung zumal die beiden völlig unbeteiligt waren und auch der Vater all die Jahre dachte, dass die UK das richtig macht.
Daher nun meine Fragen:
Kann man gegen die Nachzahlung vorgehen? Die KK hat es ja all die Jahre versäumt sich mit der UK auszutauschen und auf die Rentenanpassungen nicht reagiert. Zudem muss sie ja nach § 256 SGB V die Zahlung überwachen und ist somit ihren Pflichten nicht nachgekommen.
Und wenn es bei der Zahlung bleibt, wie gehen die Kinder dann am besten vor? Ein 5-stelliger Betrag ist nun mal nicht so einfach zu bezahlen und kann es wirklich sein, diese Last auf die Kinder abdrücken zu dürfen? Oder muss in diesem Fall eine Ratenzahlung ermöglicht werden? Die Möglichkeit auch dieses Erbe auszuschlagen ist leider nicht mehr möglich.
Ist es möglich sich das Geld von der UK wiederzuholen? Immerhin wußten die von Anfang an Bescheid und es gibt ja auch das SGB V (§ 255 § 256), welches vorschreibt, dass alle Betriebsrenten beitragspflichtig sind. Dh die UK hätte wissen können und müssen, dass Beiträge abgeführt werden, hat sich aber nicht darum gekümmert und ist nun fein raus, weil die KK sich das Geld ja nicht von ihr wiederholen will.
Mich würde sehr interessieren, was ihr darüber denkt. Wenn ihr sonst noch Tipps habt oder Paragraphen kennt, die der Familie weiterhelfen würden, wäre das super.
Vielen Dank schonmal!