Über Eltern versichert bei 50%Schwerbehinderung?
Verfasst: 03.03.2006, 09:47
Hallo!
Bin ratlos.
Ich,27,Schwerbehindert,durch Irrtum aus der Familienversicherung(AOK) gekommen vor ca 4 jahren.
Hatte berufliche REHA-Maßnahme gemacht und zu der Zeit darüber versichert(halbes Jahr).
Ich lebe zwar in eigener Wohnung, bin aber auf Hilfe von nachbarn und Bekannten angewiesen,z.B. bei Verrichtung von Reperaturen oder Tarnsporten und Einkäufen.Habe aber keine Pflegestufe.
Die Behinderung trat vor dem 18.Lebensjahr en.
Die Lage ist, dass derzeit sogar eine Verschlimmerung der Behinderung eingetroffen ist, da ich in der Wohnung nicht mehr klarkomme auch psychisch wieder abklappe (nicht täglich raus gehen kann) und deshalb meine Wohnung kündigen und zu den Eltern zurück ziehen möchte.
Meine Eltern sind zwar in der Lage, mich zu ernähren aber nicht, die Krankenversicherung selbst zu zahlen.
Durch eigenes Verschulden hab ich irrtümlich einen ALGII-Antrag gestellt, den ich aber nicht mehr folgebeantragt hab, da ich die Wohnung halt aufgeben will.
Beim Arbeitsamt hätte ich meinen SB-Ausweis vorlegen sollen, was ich aber versäumt habe und fälschlicherweise keine Leistungen mehr vom Sozialamt beantragt hatte.
Meine Frage: Muss ich jetzt nur wegen der Krankenversicherung weiterhin auf hartzIV laufen??
Bin ratlos.
Ich,27,Schwerbehindert,durch Irrtum aus der Familienversicherung(AOK) gekommen vor ca 4 jahren.
Hatte berufliche REHA-Maßnahme gemacht und zu der Zeit darüber versichert(halbes Jahr).
Ich lebe zwar in eigener Wohnung, bin aber auf Hilfe von nachbarn und Bekannten angewiesen,z.B. bei Verrichtung von Reperaturen oder Tarnsporten und Einkäufen.Habe aber keine Pflegestufe.
Die Behinderung trat vor dem 18.Lebensjahr en.
Die Lage ist, dass derzeit sogar eine Verschlimmerung der Behinderung eingetroffen ist, da ich in der Wohnung nicht mehr klarkomme auch psychisch wieder abklappe (nicht täglich raus gehen kann) und deshalb meine Wohnung kündigen und zu den Eltern zurück ziehen möchte.
Meine Eltern sind zwar in der Lage, mich zu ernähren aber nicht, die Krankenversicherung selbst zu zahlen.
Durch eigenes Verschulden hab ich irrtümlich einen ALGII-Antrag gestellt, den ich aber nicht mehr folgebeantragt hab, da ich die Wohnung halt aufgeben will.
Beim Arbeitsamt hätte ich meinen SB-Ausweis vorlegen sollen, was ich aber versäumt habe und fälschlicherweise keine Leistungen mehr vom Sozialamt beantragt hatte.
Meine Frage: Muss ich jetzt nur wegen der Krankenversicherung weiterhin auf hartzIV laufen??