EU-Ausländerin mit Unterbrechungen in D & Nachzahlungen

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Dede
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EU-Ausländerin mit Unterbrechungen in D & Nachzahlungen

Beitragvon Dede » 04.05.2011, 14:33

Hallo,

ich hatte mich hier ein wenig eingelesen, habe mich aber schließlich doch angemeldet, da ich meine Fragen in dieser Konstellation nicht genau klären konnte.

Folgende Situation: Meine Lebensgefährtin ist französische Staatsbürgerin. Im November 2009 hat sie ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt. Ihr liegt ein Schreiben vor, dass sie bis Januar 2011 noch über Frankreichs Sozialversicherung abgesichert war.
Bisher war sie also nicht in einer deutschen Krankenkasse. Bei einem ersten Gespräch mit einer solchen wurden die Nachzahlungen angesprochen, die nötig wären, um von einer GKV aufgenommen zu werden.

Nun werden wir für ein knappes Jahr nach Asien gehen. Dort wird sie vor Ort eine KV abschließen, benötigt also vorerst keine Versicherung in Deutschland. Nach diesem Jahr werden wir wieder nach Deutschland zurückkehren, und sie wird sich freiwillig bei einer GKV versichern lassen.

Dazu habe ich folgende Fragen:
1) Reicht die Bescheinigung über die Versicherung in Asien aus, um für diese Zeit nicht von möglichen Nachzahlungen betroffen zu sein?
2) Muss sie sich dafür beim Meldeamt abmelden (da der PKW hier bleibt und versichert bleiben soll, wäre eine Abmeldung schwierig) oder reicht die Bescheinigung über die Versicherung im Ausland?
3) Für den Fall, dass sie sich während der Zeit in Asien in Deutschland abmeldet: Von welchem Zeitpunkt an berechnen sich die Nachzahlungsforderungen? Konkret: wird die Zeit, die sie bereits hier verbracht hat, durch die Abmeldung und den Umzug ins nicht-EU Ausland "vergessen" und sie fängt nach der Rückkehr wieder bei Null an und kann sich "problemlos" versichern, oder wird die Zeit, die sie bereits hier verbracht hat, gespeichert?

Ich wäre für jede Information sehr dankbar!

Viele Grüße,
Dede

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