Reiseversicherung Hanse Merkur Brauche Hilfe!!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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bety1110
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Reiseversicherung Hanse Merkur Brauche Hilfe!!

Beitragvon bety1110 » 11.05.2011, 23:44

Hallo an alle hier in Forum,
ich bin sehr froh an dieses Forum gestoßen zu sein, da ich schon bei vielen Anlaufstellen, unabhängige Patientenber.u.Internet, Sozialamt schon war. Es geht um folgendes: meine Schwester geb.07.07.1975 kam 2008 zu meinen Eltern, da sie ja kein Einkommen hatte, mußten Sie vom Landratsamt so eine Art Verpflichtungserklärung unterschreiben, die besagt, dass sich sich für Wohnung, Pflege usw.kümmern. Da Versicherungsschutz in Deutschl.besteht, mußten wir Sie versichern, wir haben Sie über die Reiseversicherung für Ausländer der Hanse Merkur AG versichert für 4 Jahre, Sie hat somit die Freizügigkeit, sprich Daueraufenthaltserlaubnis. Meine Schwester ist aber nach 1 Jahr des Abschlußes psychisch schwer erkrankt Diagnose Schizoprenie, die Fr. Dokter behandelt sie schon 1,5 Jahre ambulant, aber es wird nicht besser, sie sagt sie muss stationär liegen, die Reiseversicherung lehnt die Kosten ab, da Sie dies nicht in ihrem Leistungskatalog führen(habe Vertrag angeschaut, steht nichts v. stationäre Kosten). Die Dame v. Sozialamt meinte, Die Versicherung muss Sie in den Basic Tarif nehmen, die von der Versicherung sagen, dass es sich hier nicht um eine private Versicherung handle,sondern um eine Reiseversicherung und da sie in Bulgarien GSV war, mueße sie in die GSV. Meine Schwester hat schon mal in Deutschland gearbeitet aber vor langer, langer Zeit 93/94 und auch nur 3 oder 4 Monate. In Bulgarien ist Sie jetzt auch nicht mehr versichert da sie ja in Deutschland lebt. Arbeiten gehen kann Sie auch nicht, da Sie v. der Fr. Dokter eine Attest als erwerbsunfähig bekommen hat. Was sollen wir denn in einem solchen Fall tun? Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten, Schönen Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.05.2011, 23:21

Nur eine Verständnisfrage?

Die Eltern (der Schwester) leben in Deutschland, richtig?

Sind die Eltern in der GKV?

Hat die Schwester schon einen Schwerbehindertenausweis mit min 50 % in Deutschland?

bety1110
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Hanse Merkur Reiseversicherung?

Beitragvon bety1110 » 15.05.2011, 13:17

Hallo nochmals an alle im Forum,

danke für die schnelle Antwort, ja meine Eltern leben set 40 Jahren in Deutschland und sind beide bei der AOK Bayern versichert, einen Schwerbehindertenausweis habe ich beantragt, wobei ich nicht weiß, was dieser in diesem Fall helfen soll, auf jeden Fall ist die Lage hier sehr dramatisch, sie bricht jedesmal von Zuhause aus belästigt Nachbarn und Bekannte und wollte gestern sogar vom Balkon herunterspringen, wir wissen in Moment wirklich nicht weiter und keiner will so richtig helfen.

Vielen Dank für Eure Antworten

Bety1110

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Beitragvon Rossi » 15.05.2011, 17:42

Na wunderbar, jenes hört sich doch super an.

Wenn ihr jetzt hingeht und bei der priv. Kv. eine volle Krankheitskostenversicherung abschliesst, so wird diese mit Sicherheit 650,00 Euronen kosten. Wollt ihr das? Mit Sicherheit nein.

Also sollten wir jetzt nach Möglichkeiten suchen, die Schwester in die GKV zu bekommen. Und genau hier besteht eine Möglichkeit.

Man kann nämlich als Schwerbehinderter der freiw. Kv. in der GKV beitreten.

Auszug:

§ 9 SGB V Freiwillige Versicherung

(1) Der Versicherung können beitreten

...


4. schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzungen nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,


Wenn man der freiw. Kv. in der GKV beitreten möchte, setzt dieses in der Regel eine eigene Vorversicherungszeit in der GKV voraus. Diese Vorversicherungszeit kann die Schwester nicht erfüllen.

Aber gerade bei den Schwerbehinderten kann die Vorversicherungszeit aus einem Elternteil abgeleitet werden. Und genau jenes ist hier möglich, die Eltern sind schon seit Jahren in der GKV. Ich gehe mal davon aus, dass ein Eltern in den letzten 5 Jahre min. 3 Jahre GKV versichert war.

Jetzt muss die Schwester nur noch den Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt mit min. 50 % haben und dann geht es. Am besten mal beim Versorgungsamt anrufen, ob man das Verfahren nicht etwas beschleunigen kann. Ich habe es vor kurzem noch innerhalb von 4 Wochen geschafft.

Nach Erteilung des Bescheides gibt es eine absolute Frist von 3 Monaten, die muss auf jeden Fall eingehalten werden. Wird die 3 Monatsfrist verpennt, dann ist der Zug abgefahren.

Die freiw. Kv. in der GKV beginnt dann am dem Tag wo die Beitrittsanzeige bei der GKV eingeht. Man kann auch jetzt schon zur Fristwahrung die Beitrittsanzeige bei der GKV einreichen, dann beginnt die freiw. Kv. - nach Vorlage des Feststellungsbescheides - rückwirkend. Aber dann sind natürlich auch Beiträge rückwirkend zu zahlen.

Die Krankenkasse kann allerdings in der Satzung eine Altersgrenze für die freiw. Kv. festlegen. Aber man hat hier ein Wahlrecht, dass heißt , ihr könnt euch eine Kasse aussuchen, die eine passende Altergrenze hat.

Die AOK Bayern - hat nach meiner Kenntnis - eine Altersgrenze von 45 Jahren, also passt es dort auch.

Da die Schwester keine eigenen Einkünfte hat, dürfte die freiw. Kv. in der GKV ca. 140,00 Euro monaltich kosten und ein umfassender Gesamtschutz ist in der Solidargemeinschaft gegeben.

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Hanse Merkur Reiseversicherung?

Beitragvon bety1110 » 15.05.2011, 18:37

Erstmals vielen Dank, wirklich für alles, ich schaue wirklich fast jede 30 minuten nach, ob hier was in dieser Sache steht, das einzige Problem wäre vielleicht, ob den Die Hanse Merkur Reiseversicherung als Freiwillige Versicherung von der GSV anerkannt wird, ich weiß auch nicht genau, ob das eine FW ist? Hanse Merkur bietet für Ausländer in Deutschland ein bis höchstens 5 Jahre abzuschließende Versicherung an? Wenn das nun wirklich klappen sollte, bin ich dir was schuldig

Vielen Dank für Deine Antwort

Bety1110

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Beitragvon Czauderna » 15.05.2011, 18:41

Hallo,
da kann ich dem Rossi nur zustimmen - das klappt allerdings auch wirklich nur dann wenn eine Schwerbehinderung von mindestens 45 % m.d.E (Minderung der Erwerbsfähigkeit) festgestellt wird und dann besteht ab Gültigkeit des Ausweises Anspruch auf Eintritt in eine GKV-Kasse.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Vergil09owl » 15.05.2011, 18:45


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Beitragvon Rossi » 15.05.2011, 19:10

Öhm, Günter, die Schwester muss min. 50 % haben. Ab 50 % ist man schwerbehindert; unter 50 % nur behindert.

Hm,

das einzige Problem wäre vielleicht, ob den Die Hanse Merkur Reiseversicherung als Freiwillige Versicherung von der GSV anerkannt wird


Verstehe ich jetzt nicht, was Du damit meinst.

Wenn die Schwerbehinderung festgestellt wird, dann wechselt die Schwester ins Lager der GKV. Sie muss dann die Auslandskrankenversicherung unter Beachtung der Fristen kündigen. Daher kann es sein, dass sie für einen bestimmten Zeitraum doppelt Beiträge zahlt. Aber auch solche Fälle habe ich schon gehabt. Meistens hat die PKV dann die Versicherung sofort beendet, weil sie im Gegenzug für den restlichen Zeitraum auch keine Leistungen mehr erbringen muss.

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Beitragvon Czauderna » 15.05.2011, 19:57

Rossi hat geschrieben:Öhm, Günter, die Schwester muss min. 50 % haben. Ab 50 % ist man schwerbehindert; unter 50 % nur behindert.

Hm,

das einzige Problem wäre vielleicht, ob den Die Hanse Merkur Reiseversicherung als Freiwillige Versicherung von der GSV anerkannt wird


Verstehe ich jetzt nicht, was Du damit meinst.

Wenn die Schwerbehinderung festgestellt wird, dann wechselt die Schwester ins Lager der GKV. Sie muss dann die Auslandskrankenversicherung unter Beachtung der Fristen kündigen. Daher kann es sein, dass sie für einen bestimmten Zeitraum doppelt Beiträge zahlt. Aber auch solche Fälle habe ich schon gehabt. Meistens hat die PKV dann die Versicherung sofort beendet, weil sie im Gegenzug für den restlichen Zeitraum auch keine Leistungen mehr erbringen muss.


Hallo, mein ehemaliger Chef war Gleichstelklungsbeauftragter und der sagte mir immert, wer 45 % hat kann die Gleichstellung beantragen und zählt dann auch als Schwerstbehinderter - hat sich das geändert ??
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Vergil09owl » 15.05.2011, 20:28

Gleichstellung als Schwebehinderte im Beruf ja, im Sinne der KV nein.

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Beitragvon Rossi » 15.05.2011, 21:41

Jooh, vergil, jenes ist auch mein Kenntnisstand!

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Beitragvon Vergil09owl » 16.05.2011, 19:14

japp ist so,d a kommt es denn auf die tatsächliche einstufung durch das Versorgungsamt, das ist auch recht unterschiedlich manchmal.

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Beitragvon Czauderna » 16.05.2011, 19:37

Hallo,
vielen Dank ihr Waisen, wieder etwas gelernt - wusste ich wirklich nicht.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Vergil09owl » 16.05.2011, 20:32

Waise, ich glaub ich kann da noch eine ganze Menge von dir lernen

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Hanse Merkur Reiseversicherung?Wieder verzweifelt!!

Beitragvon bety1110 » 19.05.2011, 14:26

Hallo an alle

war mit meiner Schwester bei der Frau Dokter, diese stellt mir einen Bescheid aus und ist sich sicher, dass sie eine Schwerbehinderung bekommt, ich habe gleich bei der AOK v. meinen Eltern angerufen, die Dame meinte, wenn die Schwester nicht genug Vorversicherungszeit hat und man die Sache aus einem Elternteil ableiten soll, dann muss sie vorher 6 Jahre familienversichert gewesen sein, ist sie aber nicht, da sie ja in Bulgarien gesetzlich versichert war, dann übergab sie mir eine Nummer v. Fachmann, dieser hörte sich die Sache an und meinte, wenn der Fall schon beim Sozialamt liegt, dann müssen, die wenn notwendig die stationäre Kosten übernehmen, ich erklärte ihm, dass sie ja bereits versichert ist über eine Reiseversicherung, diese übernimmt keine stationäre Kosten und das Sozialamt sagt, wir sollen schauen, sie in eine GSV zu versichern, da sagte er ihm ist nur das bekannt, daß in eine Freiwillige Versicherung diegenigen aufgenommen werden, welche auch in den letzten 3 Monate vor Kündigung in der GSV versichert waren. Er wimmelte mich ab, sagte er hat viel zu tun und ruft mich irgendwann mal an. Vielleicht liegt die Problematik in diesem Fall, dass meine Schwester wie oben beschrieben keine Sozialhilfe bekommen kann und keiner jetzt so richtig dafür zuständig sein will. Sollen wir hier nich doch lieber einen Advokaten einschalten? Was meint ihr? Haben wir eine Chance sie in die GSV zu versichern?

Vielen Dank

Liebe Grüße

verzweifelte Bety


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