Feststellung gem. § 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Verfasst: 14.05.2011, 09:01
Hallo,
kann mir jemand einen Hinweis auf Urteile und Kommentare geben, die das Thema "schwerwiegende chronische Erkrankung" zu Gegenstand haben?
Gibt es einen Katalog "chronischer Erkrankungen" oder reichen die Umschreibungen dafür gem. § 62 aus?
Konkret handelt es sich um eine von der AOK nicht anerkannte fachärztliche Begutachtung und Bestätigung auf dem dafür vorgesehenen AOK-Formular.
Man weigert sich auch, vom MDK einen fachärztlichen Obergutachter zu bestellen und vertritt die Meinung, jeder "Schreibtischtäter" (meine Worte...), der vielleicht irgandwann einmal Medizin studiert hat (dieser weigert sich, seine Zulassung dem Versicherten nachzuweisen, Behörden geben "aus Datenschutzgründen" keine Auskunft), kann ein fachärztliches Gutachten als ungültig erklären.
Auch die "Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses" gibt dazu nichts her und soll, dem Vernehmen nach, von den GKK nicht anerkannt werden müssen.
kann mir jemand einen Hinweis auf Urteile und Kommentare geben, die das Thema "schwerwiegende chronische Erkrankung" zu Gegenstand haben?
Gibt es einen Katalog "chronischer Erkrankungen" oder reichen die Umschreibungen dafür gem. § 62 aus?
Konkret handelt es sich um eine von der AOK nicht anerkannte fachärztliche Begutachtung und Bestätigung auf dem dafür vorgesehenen AOK-Formular.
Man weigert sich auch, vom MDK einen fachärztlichen Obergutachter zu bestellen und vertritt die Meinung, jeder "Schreibtischtäter" (meine Worte...), der vielleicht irgandwann einmal Medizin studiert hat (dieser weigert sich, seine Zulassung dem Versicherten nachzuweisen, Behörden geben "aus Datenschutzgründen" keine Auskunft), kann ein fachärztliches Gutachten als ungültig erklären.
Auch die "Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses" gibt dazu nichts her und soll, dem Vernehmen nach, von den GKK nicht anerkannt werden müssen.