Freiwillige KV Mitstreiter und Betroffene dringend gesucht!
Verfasst: 15.05.2011, 13:37
Guten Tag liebe User,
ich bin neu hier in diesem Forum möchte mich zunächst vorstellen.
Mein Name ist "Duron" und ich bin von Geburt an Schwerbehindert.
Bis zum Eintritt in das Berufsleben war ich über die Familienversicherung meines Vaters mitversichert. 1985 wurde ich Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hieraus ergibt sich folgende Problemstellung:
Beamte sind üblicherweise privat versichert und erhalten von ihrem
Dienstherrn eine Beihilfe.
Ich wurde bisher wegen Art und Schwere meiner Behinderung von der PKV nicht aufgenommen bzw. etwaige Zuschläge wären so hoch
gewesen das mir eine Bezahlung unmöglich gewesen wäre.
In der gesetzlichen Pflichtversicherung werde ich nicht aufgenommen
da ich Beamter bin.
Um überhaupt versichert zu sein, was in meiner Situation unumgänglich
ist, musste ich mich in der so genannten "freiwilligen Versicherung"
versichern.
Das bedeutet de facto:
Ich erhalte die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse jedoch ohne
Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
Bei der Beitragsberechnung der Krankenversicherung werden alle
Einkünfte mit einbezogen. (nicht so bei gesetzlicher Pflichtversicherung)
Ärztliche und andere Behandlungsleistungen werden nicht privat (GOÄ)
abgerechnet insofern kommt es trotz Beihilfeanspruch nicht zu einer
Zahlung durch die Beihilfe der Arbeitgeber beteiligt sich also nicht an den
Krankheitskosten.
Wenn ich eine PKV finden wurde die mich versichert müßte ich bis zur
Erstattung der Krankheitskosten in Vorleistung treten was mir jedoch
aufgrund der Höhe meiner Krankheitskosten und dem Mindestruhegehalt
was ich beziehe nicht möglich ist.
Der oben geschilderte Sachverhalt entspricht meines Wissens in gesetzlichen Bestimmungen und es insoweit nur moralisch bedenklich.
Dennoch möchte ich versuchen etwas gegen diese Ungleichbehandlung zu unternehmen und suche daher gleich gesinnte die bestenfalls
in ihrer eigenen Situation dieselben oder zumindest ähnliche
Bedingungen vorfinden.
Ziel ist es gegebenenfalls einen Verein oder eine Gemeinschaft zu gründen bzw. zu bilden die gemeinsam rechtliche Schritte (Sammelklage) unternimmt.
Ich habe bereits selbst mehrfach versucht Anwälte zu bemühen und bin immer wieder vertröstet worden mit dem Satz: "Sie sind eine Gesetzeslücke" Diese gilt es endlich schließen!
Ich hoffe auf rege Beteiligung solltet Ihr jemanden kennen der von ähnlichem betroffen ist gebt diese Information bitte weiter!
Sofern hier Anwälte mit entsprechenden Kenntnissen mitlesen wäre ich dankbar wenn sich diese ebenfalls melden würden.
Mit freundlichen Grüßen
Duron
ich bin neu hier in diesem Forum möchte mich zunächst vorstellen.
Mein Name ist "Duron" und ich bin von Geburt an Schwerbehindert.
Bis zum Eintritt in das Berufsleben war ich über die Familienversicherung meines Vaters mitversichert. 1985 wurde ich Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hieraus ergibt sich folgende Problemstellung:
Beamte sind üblicherweise privat versichert und erhalten von ihrem
Dienstherrn eine Beihilfe.
Ich wurde bisher wegen Art und Schwere meiner Behinderung von der PKV nicht aufgenommen bzw. etwaige Zuschläge wären so hoch
gewesen das mir eine Bezahlung unmöglich gewesen wäre.
In der gesetzlichen Pflichtversicherung werde ich nicht aufgenommen
da ich Beamter bin.
Um überhaupt versichert zu sein, was in meiner Situation unumgänglich
ist, musste ich mich in der so genannten "freiwilligen Versicherung"
versichern.
Das bedeutet de facto:
Ich erhalte die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse jedoch ohne
Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
Bei der Beitragsberechnung der Krankenversicherung werden alle
Einkünfte mit einbezogen. (nicht so bei gesetzlicher Pflichtversicherung)
Ärztliche und andere Behandlungsleistungen werden nicht privat (GOÄ)
abgerechnet insofern kommt es trotz Beihilfeanspruch nicht zu einer
Zahlung durch die Beihilfe der Arbeitgeber beteiligt sich also nicht an den
Krankheitskosten.
Wenn ich eine PKV finden wurde die mich versichert müßte ich bis zur
Erstattung der Krankheitskosten in Vorleistung treten was mir jedoch
aufgrund der Höhe meiner Krankheitskosten und dem Mindestruhegehalt
was ich beziehe nicht möglich ist.
Der oben geschilderte Sachverhalt entspricht meines Wissens in gesetzlichen Bestimmungen und es insoweit nur moralisch bedenklich.
Dennoch möchte ich versuchen etwas gegen diese Ungleichbehandlung zu unternehmen und suche daher gleich gesinnte die bestenfalls
in ihrer eigenen Situation dieselben oder zumindest ähnliche
Bedingungen vorfinden.
Ziel ist es gegebenenfalls einen Verein oder eine Gemeinschaft zu gründen bzw. zu bilden die gemeinsam rechtliche Schritte (Sammelklage) unternimmt.
Ich habe bereits selbst mehrfach versucht Anwälte zu bemühen und bin immer wieder vertröstet worden mit dem Satz: "Sie sind eine Gesetzeslücke" Diese gilt es endlich schließen!
Ich hoffe auf rege Beteiligung solltet Ihr jemanden kennen der von ähnlichem betroffen ist gebt diese Information bitte weiter!
Sofern hier Anwälte mit entsprechenden Kenntnissen mitlesen wäre ich dankbar wenn sich diese ebenfalls melden würden.
Mit freundlichen Grüßen
Duron