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Unabhängige Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Verfasst: 15.05.2011, 18:12
von Klausneu
Ich brauche dringend eine Adresse, wo man sich unabhängig zur gesetzlichen Krankenversicherung beraten lassen kann.
Wer kennt Adressen.
Ich meine keinen Kassenvergleich.
Ich habe diverse Probleme zu klären.
Ich bin IKK Nordrhein Mitglied (freiwillig als Selbständiger)
Meine Selbständigkeit endet im Sommer.
Dann befindet sich mein Unternehmen in Liquidation. Ich bin Liquidator o. Gehalt.
Ich könnte mich bei meinem Nachfolger gegen ein Gehalt von 500,--€ anstellen lassen. usw. , dann zählen meine Mieteinkünfte nicht mehr.
Wer kennt sich aus und könnte mich beraten.
Vielen Dank
Verfasst: 15.05.2011, 18:29
von Vergil09owl
Verbraucherzentrale NRW
Bund der Versicherten
Ein Fachanwalt für Sozialrecht oder Insolvenzrecht
z.B.
Verfasst: 15.05.2011, 18:39
von Czauderna
Hallo,
so gravierend ist die Fragestellung nicht, dass sie nicht von jeder Krankenkasse oder hier im Forum beantwortet werden könnte, aber ist schon okay, unabhängige Beratung soll und muss sein, auch wenn diese unabhängigen Betatungsstellen, egal wie sie heissen, auch nur eher theoretisch beraten weil sie es nicht besser wissen, und das nicht immer zum Vorteil des Ratsuchenden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.05.2011, 18:42
von Vergil09owl
Grundsätzlich nicht.
Beratung
Verfasst: 15.05.2011, 18:47
von Klausneu
Gibt es jemanden im Forum der sich gut im Krankenversicherungsrecht auskennt??
Verfasst: 15.05.2011, 18:49
von Vergil09owl
Worum geht es denn?
Verfasst: 15.05.2011, 18:57
von Czauderna
Hallo,
ja, ich auch auch - worum geht es denn ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.05.2011, 19:18
von Rossi
Hm,
dem Grunde nach geht es doch nur um folgendes:
Ich könnte mich bei meinem Nachfolger gegen ein Gehalt von 500,--€ anstellen lassen. usw. , dann zählen meine Mieteinkünfte nicht mehr
Wird Klausneu als Liquidator mit einem Gehalt vom 500,00 € versicherungspflichtiges Mitglied der GKV im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt)?
Wenn ja, dann endet die freiw. Kv. gem. § 191 SGB V kraft Gesetz durch die versicherungspflichtige Beschäftigung (500,00 € als Liquidator). Beitragspflichtig sind nur die 500,00 € und nicht die anderen Einkünfte (Mieteinnahmen). So wäre Klausneu supergünstig als pflichtiges Mitglied in der Solidargemeinschaft.
Beendigung der freiwilligen Versicherung
Verfasst: 15.05.2011, 19:34
von Klausneu
Mein Mann ist als Liquidator ohne Gehalt tätig, um die GmbH ab zu wickeln.
Er kann aber bei dem Nachfolger angestellt werden. ER muss ihm eh noch eine zeitlang helfen.
Geht dass , das er ab der Übergabe und dann ab Beantragung der Liquidation, nicht mehr freiwillig versichert sein muss, sondern als AN angestellt ist? (ich meine schon?).
Verfasst: 15.05.2011, 19:49
von Rossi
Nun denn, so einfach ist das defintiv nicht. Wer ist denn der Nachfolger? Etwa jemand aus der Familie oder Verwandtschaft?
Hiermit hat sich die Rechtsprechung schön öfter beschäftigt!
Nachfolger
Verfasst: 15.05.2011, 19:50
von Klausneu
Der Nachfolger ist eine völlig fremde Person. Die gründen eine neue GmbH
Verfasst: 15.05.2011, 19:57
von Rossi
Gucke mal hier:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php
Dann gehtst Du auf Entscheidungen und es kommt eine Suchmaschine.
Dort gibst Du einfach
Liqiudator
und
Versicherungspflicht
ein und wählst den Bereich Krankenversicherung aus. Dann kommen einige Entscheidungen.
Verfasst: 15.05.2011, 20:18
von Klausneu
bis zur Webseite komme ich. Wo gebe ich die Suchbegriffe ein? Zusammen?? Bitte Schritt für Schritt
Verfasst: 15.05.2011, 20:30
von Klausneu
habe die Urteile gefunden.
Ist aber sehr kompliziert.
Mein Fall ist eigentlich einfach.
Worauf kommt es denn dabei an??
Es wird ab Betriebsübergang und Beantragung der Liquidation nur noch die GmbH abgewickelt.Restarbeiten, Forderungen aus Altlasten.Es ist lt. Vertrag verboten noch aktiv tätig zu sein.
Verfasst: 15.05.2011, 21:57
von Rossi
Nun denn, Du kannst mir eins glauben, so einfach wird das nicht.
Vermutlich 500,00 Euronen im Monat und 40 Stunden pro Woche, oder wie?
Es kommt darauf an, ob er die wesentlichen Merkmale eines Arbeitnehmers erfüllt. Arbeitnehmer unterliegen dem Weisungsrecht und Gestaltungsrecht des Arbeitgebers. Wer erteilt denn für die Dauer der Liquidation irgendwelche Weisungen? Etwa der neue Geschäftsführer der GmbH?