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Privat über Mutter bei KVB, Studium zu Ende, wie in die GKV?
Verfasst: 18.05.2011, 17:55
von sanjo
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich bin Jahrgang 1984 und mein Kindergeld wurde schon zum ende meines 25. Lebensjahres gekappt. eigentlich hätte ich ab dann, weil ich auch noch Student war und in der Knappschaft gesetzlich versichert, so wie auch privat über die KVB meiner Mama mitversichert, Versicherungsbeiträge für die Knappschaft selber zahlen müssen.
Nun hat meine Mama aber folgenden deal gemacht: Knappschaftsversicherung fällt weg, dafür bin ich über meine Mutter bis zum Ende meines Bachelorstudiums, welches JETZT ist in der KVB privat familienversichert. Nun bin ich mit meinem Studium fertig und muss in die gestzliche Versicherung zurück, alles andere kann ich mir nicht leiten. Also entweder sozialversicherungspflichtig arbeiten - ich habe aber noch keinen Job oder Arbeitsamt ALG II kassiere - aber das Amt übernimmt den grundtarif für die private Kasse

Ds heißt, wenn ich weiter studieren möchte, müsste ich privatbeiträge zahlen: ZU TEUER!
Was kann ich tun? Gibt es gesetzliche Lücken, dass wenn ich 3 tage nicht versichert bin, mich eine gesetzliche Kasse nehmen muss??????
Bitte um viele schnelle Antworten.
Danke
Verfasst: 19.05.2011, 15:10
von heinrich
so wie den Sachverhalt verstanden haben
ist Deine Krankenkasse VOR der KVB-Versicherungszeit
die Kanppschaft.
Wenn jetzt der KVB-Schutz wegfällt,
DANN bist Du bei der KNAPPSCHAFT als letzte gesetzliche Krankenkasse zu versichern.
Dies dürfte kein Problem sein.
Beitrag ca. 145 EUR, wenn Du keine Einnahmen hast.
Ein Problem könnte kommen, es ist aber keines.
Der Sachbearbeiter (er wird diesen Fall noch nie in seinem Leben gehört haben), meint , dass die KVB eine private Krankenkasse ist.
Privat aha, dann meint er, dass Du Dich eine eine private Versicherung wenden muss.
Die KVB ist aber keine private KK, sondern hat einen Sonderstatus, der weder mit einer privaten noch mit einer gesetzlichen KK zu vergleichen ist.
Dies hat das Bundessozialgericht im Januar 2011 entschieden.
Dies sagst Du dann dem Sachbearbeiter. Dann dürfte alles ok sein.
Verfasst: 19.05.2011, 15:46
von sanjo
Kannst du mir das Urteil zukommen lassen, so dass ich es dem Sachbearbeiter vorlegen kann?
145 euro? das ist aber teuer,wenn man kein einkommen hat!
woher hast du deine inormationen? ja die letzte kk war die knappschaft...müsste die mich dnn wieder zurück nehmen?
lg
Verfasst: 19.05.2011, 21:17
von Rossi
Nun denn - heinrich - der Sachbearbeiter ist hiermit völlig überfordert. Jenes übesteigt seinen Horizont.
@Sanja, gucke mal hier, dort stellt alles drinne. Die KVB ist keine priv. Kv., deswegen landest Du auch nicht in der Kv. sondern in der GKV.
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3279
Na ja, wenn Dir 145,00 Euro in der GKV zu viel sind, dann kannst Du selbstverständlich in die PKV wechseln, dort kostet es allerdings im Extremfall nur 650,00 Euro.
Palim, palim, was willst Du?
Verfasst: 20.05.2011, 00:09
von sanjo
Also 145 euro sind mir nicht zuviel angesichts der kosten einer pkv
Also, ich werde mich Ende Juni exmatrikulieren und mich, wenn ich bis dahin keinen Job haben sollte oder falls ich mich entscheide im Otober weiter zu studieren arbeitslos melden und ALG II beantragen.
Was muss ich nun tun? Den Antrag stellen und ein paar Tage unversichert bleiben, mich dann an meine letzte GKV wenden, die Knappschaft und denen sagen, die müssen mich wieder nehmen? Wie mache ich denen deutlic, dass die KVB keine PKV iist? Davon wollen die Kassen nichts hören!!!!
lg
Verfasst: 20.05.2011, 10:15
von heinrich
Verfasst: 20.05.2011, 13:55
von sanjo
ja das urteil hab ich schon gesehen...soll ich es der krankenkasse unter die nase halten, wenn sie sich weigert mich aufzunehmen (knappschaft)? und wenn die sagen, is nur ein einzelfall?
bin irgendwie überfordert mit der situation.....rossi? kannste mir da dezidiert helfen?
Verfasst: 20.05.2011, 15:04
von Rossi
Nun denn, Du musst dich jetzt erst einmal exmatrikulieren.
Nach der Exmatrikulation beantragst Du im Juli 2011 ALG II.
Dann dackelst Du zu der letzten GKV und bittest um Ausstellung einer Mitgliedsbescheinigung für das ALG II. Dabei präsentierst Du der Kasse die BSG-Entscheidung und verweist darauf, dass die KVB keine private Krankenkasse ist und somit die Vorausetzungen des § 5 Abs. 5a SGB V nicht erüfllt sind.
Wenn die Kasse meint, dass es nur eine Einzelfallentscheidung sei, dann möge sie dies bitte Dir schriftlich mitteilen. Du wirst dagegen auf jeden Fall durch einen Fachanwalt für Sozialrecht vorgehen.
Verfasst: 21.05.2011, 09:16
von heinrich
die Kasse wird sich, wenn Du ihnen dieses Urteil vorzeigst, nicht weigern.
Du bittest dann, wenn der Sachbearbeiter es nicht kennt, darum, dass er seinen Vorgesetzten fragt. Der fragt dann wieder seinen Vorgesetzten.
Warum das alles: so ein Fall ist so selten, dass er bei mir im Zuständigkeitsbereich in den letzten 2 Jahre exakt 3 Mal vorgekommen ist.
Der "normale" Sachbearbeiter hat so einen Fall einfach nicht auf der Pfanne.
Aber Du wirst ihn ja weisen.
Verfasst: 21.05.2011, 16:29
von Rossi
Jooh Heinrich,
Warum das alles: so ein Fall ist so selten, dass er bei mir im Zuständigkeitsbereich in den letzten 2 Jahre exakt 3 Mal vorgekommen ist.
Der "normale" Sachbearbeiter hat so einen Fall einfach nicht auf der Pfanne.
Da muss ich Dir allerdings beipflichten.
die Kasse wird sich, wenn Du ihnen dieses Urteil vorzeigst, nicht weigern
Da habe ich aber manchmal meine Zweifel. Vor 2 Monaten hatte ich noch eine Begründung zur Klageablehnung der Kasse gelesen, mit dem Hinweis, dass das zitierte BSG-Urteil nur einen Einzelfall regelt.
Verfasst: 28.05.2011, 23:57
von sanjo
Leider habe ich keine Zeit einen Anwalt einzuschalten. Kann ich nicht auch einfach so tun als wäre ich seit dem Zeitpunkt damals nicht versichert gewesen und habe halt nicht gewusst, dass ich mich versichern musste? Meine Eltern haben einfach alles privat bezahlt und nun muss mich die Knappschaft doch auch wieder nehmen oder muss ich rückwirkend alles bezahlen?
LG,Sanjo
Verfasst: 29.05.2011, 09:26
von Vergil09owl
Netter Versuch, nutzt nix, es gilt § 5 Abs. 1 Nr. 13 wenn schon denn schon, Ausscheiden aus der KVB, Also
der Zeitpunkt der Nichtversicherung. Ergo Ab diesem Zeitpunkt Beitragspflicht, Punkt.
Verfasst: 29.05.2011, 10:01
von sanjo
So, dass beantwortet meine Frage nicht zur Nachzahlung....zu dem Thema hätte ich gerne Rossi nochmal gehrört oder jemanden, der die Diskussion kennt. Danke.
Verfasst: 29.05.2011, 14:11
von Rossi
Du musst in der GKV frühestens ab dem Zeitpunkt nachzahlen, wo die Absicherung bei der KVB endete. Wenn Du nahtlos ALG II beantragt hast, dann musst Du nix nachzahlen.
Also ein Beispiel mit Nachzahlung § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Ende Studium und Absicherung KVB 30.04.2011
Antrag ALG II am 01.06.2011
Hier musst Du dann für die Zeit vom 01.05. - 31.05.2011 nachzahlen. Es sind dann ca. 140,00 Euonen.
Verfasst: 29.05.2011, 14:58
von sanjo
thx@rossi......ich denke, ich werde mich ende juni exmatrikulieren und dann algii beantragen. ich werd mit der knappschaft versuchen zu reden und denen auch das urteil zeigen und wenns nicht klappt muss das amt eben einen basistarif von der pkv zahlen...hab evtl. die möglichkeit für nen monat sozialversicherungspflichtig zu arbeiten, würde da nen deal mit jemandem machen und dann bin ich auch wieder in der gkv....so ist mein plan
