31, Rückkehr aus dem nicht-EU Ausland nach 59 Monaten
Verfasst: 24.05.2011, 07:12
Guten Morgen!
Ich war seit Mai 2007 im Ausland (Nicht-EU; kein Sozialversicherungsabkommen). Davor war ich in der GKV studentisch versichert. März/April 2012 werde ich nach Deutschland zurückkehren. In der Auslandszeit war ich privat versichert und in Deutschland behielt ich ca. 1 Jahr eine Anwartschaft auf GKV und GPV, kündigte diese aber, weil die Anwartschaft nur Kosten verursachte und nach der damals aktuellen Gesetzeslage eine Rückkehr in die GKV ohne Anwartschaft möglich sein sollte. Ich habe mich noch während der Laufzeit der Anwartschaft aus Deutschland abgemeldet, habe aber in dieser Zeit schon im Ausland meinen überwiegenden Aufenthalt gehabt. Ausreise 2007 kann durch Stempel im Pass belegt werden.
Die private Krankenversicherung hat mich auch bei Deutschlandbesuchen versichert.
1. Wie kehre ich in Deutschland in die GKV zurück? Was muss ich beachten? Was muss ich nachweisen? Nur die Anmeldung in Deutschland 2012 oder auch meine Abmeldung aus Deutschland in der Vergangenheit? Muss meine alte GKV nachgewiesen werden? Muss sie benannt werden?
2. Welche Versicherungsart ist besser für mich: freiwillig als Student (falls ich mich irgendwo immatrikuliere), als Angestellter auf 401-EUR-Basis, freiwillig als Nichtberufstätiger ohne Erwerbseinkommen? Ich habe weder einen ALG1, noch einen ALG2-Anspruch. Meine Einkünfte ohne Erwerbsarbeit lägen nachweisbar unter 800 EUR.
3. Ich möchte nicht, dass meine Krankengeschichte von der früheren GKV zur neuen kommt. Habe ich eine Möglichkeit, dies zu verhindern?
4. Ebenfalls möchte ich nicht, dass meine derzeitige in Deutschland ansässige private Krankenversicherung mit weltweitem Schutz Daten an die GKV weitergibt. Muss ich überhaupt angeben, dass ich bei Ansässigkeit im Ausland privat krankenversichert war?
5. Der Deutschlandaufenthalt wird möglicherweise nur einige Monate dauern. In dieser Zeit dürfte ich auch meine weltweite private Versicherung behalten. Gibt es für mich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen in Deutschland?
6. Wäre es evtl. eine Lösung, meine Anwartschaft in der GKV für diese Zeit wieder zu aktivieren und in der weltweiten privaten zu bleiben?
7. Gibt es einen versicherungsrechtlichen Vorteil, erst nach 5 Jahren und ein paar Tagen nach Deutschland zurückzukehren?
vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!
Ich war seit Mai 2007 im Ausland (Nicht-EU; kein Sozialversicherungsabkommen). Davor war ich in der GKV studentisch versichert. März/April 2012 werde ich nach Deutschland zurückkehren. In der Auslandszeit war ich privat versichert und in Deutschland behielt ich ca. 1 Jahr eine Anwartschaft auf GKV und GPV, kündigte diese aber, weil die Anwartschaft nur Kosten verursachte und nach der damals aktuellen Gesetzeslage eine Rückkehr in die GKV ohne Anwartschaft möglich sein sollte. Ich habe mich noch während der Laufzeit der Anwartschaft aus Deutschland abgemeldet, habe aber in dieser Zeit schon im Ausland meinen überwiegenden Aufenthalt gehabt. Ausreise 2007 kann durch Stempel im Pass belegt werden.
Die private Krankenversicherung hat mich auch bei Deutschlandbesuchen versichert.
1. Wie kehre ich in Deutschland in die GKV zurück? Was muss ich beachten? Was muss ich nachweisen? Nur die Anmeldung in Deutschland 2012 oder auch meine Abmeldung aus Deutschland in der Vergangenheit? Muss meine alte GKV nachgewiesen werden? Muss sie benannt werden?
2. Welche Versicherungsart ist besser für mich: freiwillig als Student (falls ich mich irgendwo immatrikuliere), als Angestellter auf 401-EUR-Basis, freiwillig als Nichtberufstätiger ohne Erwerbseinkommen? Ich habe weder einen ALG1, noch einen ALG2-Anspruch. Meine Einkünfte ohne Erwerbsarbeit lägen nachweisbar unter 800 EUR.
3. Ich möchte nicht, dass meine Krankengeschichte von der früheren GKV zur neuen kommt. Habe ich eine Möglichkeit, dies zu verhindern?
4. Ebenfalls möchte ich nicht, dass meine derzeitige in Deutschland ansässige private Krankenversicherung mit weltweitem Schutz Daten an die GKV weitergibt. Muss ich überhaupt angeben, dass ich bei Ansässigkeit im Ausland privat krankenversichert war?
5. Der Deutschlandaufenthalt wird möglicherweise nur einige Monate dauern. In dieser Zeit dürfte ich auch meine weltweite private Versicherung behalten. Gibt es für mich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen in Deutschland?
6. Wäre es evtl. eine Lösung, meine Anwartschaft in der GKV für diese Zeit wieder zu aktivieren und in der weltweiten privaten zu bleiben?
7. Gibt es einen versicherungsrechtlichen Vorteil, erst nach 5 Jahren und ein paar Tagen nach Deutschland zurückzukehren?
vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!