Wohnsitz in Deutschland, GKV in einem anderen EU-Staat
Verfasst: 25.05.2011, 17:31
Hallo, liebe Forummitglieder
Ich hab lange in diesem tollen Forum recherchiert, jedoch keinen ähnlichen Fall gefunden, der meine Fragen eindeutig beantwortet. Daher hab ich mich entschieden, meinen Fall zu beschreiben:
-In Deutschland habe ich seit 2002 bis April 2008 studiert (da ganz normal als Student in der GKV (AOK) versichert)
-Ich bin EU-Bürger (Staatsangehörigkeit: Bulgarien)
-Nach meinem Studium war ich erst mal 4 Monate in Deutschland- von April 2008 bis August 2008 und in D angemeldet(Wohnsitz)
-Danach war ich ca. 6 Monate in Bulgarien(EU-Land), dabei war während dieses Zeitraums mein Wohnsitz in D abgemeldet
-Ab Februar 2009 bis heute bin ich mit Wohnsitz in D angemeldet. (Daueraufenthaltserlaubnis sowie eine unbefristete Arbeitserlaubnis in Deutschland habe ich seit 2008)
Nach meinem Studium habe ich keinen einzigen Tag als Arbeitnehmer gearbeitet (weder in D, noch in Bulgarien). Für meinen Lebensunterhalt kommen nach wie vor meine Eltern auf. Nach meinem Studium habe ich die Mitgliedschaft bei der AOK gekündigt, danach war ich in D (da kein Arbeitsverhältnis) auch nicht krankenversichert (weder GKV noch PKV). Ich bin jedoch seit Anfang 2007 bis zum heutigen Datum in Bulgarien GKV-versichert
MEINE FRAGE:
Greift die Kralle in meinem Fall für den Zeitraum Februar 2009 - bis heute (angemeldeter Wohnsitz in D, jedoch in der bulgarischen GKV versichert, nicht erwerbstätig, EU-Bürger mit Daueraufenthaltsgenehmigung in D), wenn ich ab morgen in eine deutsche GKV wechseln will (egal ob als Arbeitnehmer oder gewerbetreibend- dann muss ich ja auf jeden Fall in einer deutschen KK versichert sein!)?
Einerseits war ich während dieses Zeitraums in D ausreichend krankenversichert (aufgrund der bulgarischen Krankenverscherung und des EU-Abkommens). Andererseits hatte ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt (so wie das im Einwohnermeldeamt steht) in Deutschland. Sollte ich für diesen Zeitraum bei einer deutschen KK (z.B. freiwillige GKV) versichert gewesen sein und muss ich jetzt evtl. mit Nachzahlungen rechnen? Ist in der EU alleine der Wohnsitz dafür entscheidend, wo man seine Krankenversicherung haben sollte(ausgenommen Studium)?
Dabei war ich (abgesehen vom angemeldeten Wohnsitz in D) in diesem Zeitraum (Feb. 2009 - heute) etwa 50% in D und 50% in Bulgarien, Spanien, Portugal.
Für Eure Hilfe und Eure Hinweise danke im Voraus
Ich hab lange in diesem tollen Forum recherchiert, jedoch keinen ähnlichen Fall gefunden, der meine Fragen eindeutig beantwortet. Daher hab ich mich entschieden, meinen Fall zu beschreiben:
-In Deutschland habe ich seit 2002 bis April 2008 studiert (da ganz normal als Student in der GKV (AOK) versichert)
-Ich bin EU-Bürger (Staatsangehörigkeit: Bulgarien)
-Nach meinem Studium war ich erst mal 4 Monate in Deutschland- von April 2008 bis August 2008 und in D angemeldet(Wohnsitz)
-Danach war ich ca. 6 Monate in Bulgarien(EU-Land), dabei war während dieses Zeitraums mein Wohnsitz in D abgemeldet
-Ab Februar 2009 bis heute bin ich mit Wohnsitz in D angemeldet. (Daueraufenthaltserlaubnis sowie eine unbefristete Arbeitserlaubnis in Deutschland habe ich seit 2008)
Nach meinem Studium habe ich keinen einzigen Tag als Arbeitnehmer gearbeitet (weder in D, noch in Bulgarien). Für meinen Lebensunterhalt kommen nach wie vor meine Eltern auf. Nach meinem Studium habe ich die Mitgliedschaft bei der AOK gekündigt, danach war ich in D (da kein Arbeitsverhältnis) auch nicht krankenversichert (weder GKV noch PKV). Ich bin jedoch seit Anfang 2007 bis zum heutigen Datum in Bulgarien GKV-versichert
MEINE FRAGE:
Greift die Kralle in meinem Fall für den Zeitraum Februar 2009 - bis heute (angemeldeter Wohnsitz in D, jedoch in der bulgarischen GKV versichert, nicht erwerbstätig, EU-Bürger mit Daueraufenthaltsgenehmigung in D), wenn ich ab morgen in eine deutsche GKV wechseln will (egal ob als Arbeitnehmer oder gewerbetreibend- dann muss ich ja auf jeden Fall in einer deutschen KK versichert sein!)?
Einerseits war ich während dieses Zeitraums in D ausreichend krankenversichert (aufgrund der bulgarischen Krankenverscherung und des EU-Abkommens). Andererseits hatte ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt (so wie das im Einwohnermeldeamt steht) in Deutschland. Sollte ich für diesen Zeitraum bei einer deutschen KK (z.B. freiwillige GKV) versichert gewesen sein und muss ich jetzt evtl. mit Nachzahlungen rechnen? Ist in der EU alleine der Wohnsitz dafür entscheidend, wo man seine Krankenversicherung haben sollte(ausgenommen Studium)?
Dabei war ich (abgesehen vom angemeldeten Wohnsitz in D) in diesem Zeitraum (Feb. 2009 - heute) etwa 50% in D und 50% in Bulgarien, Spanien, Portugal.
Für Eure Hilfe und Eure Hinweise danke im Voraus