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Bald Selbstständig + Arbeitnehmer = Krankenversicherung ??

Verfasst: 01.05.2007, 17:34
von skorpo333
hallo an alle !!

hätte fragen wie ich mich günstiger versichere oder wie es geht ... !!

werde demnächst selbständig in der gastronomie.......
da ich mich dann selbst versichern muss z.B über aok oder eine andere krankenkasse , wird der monatliche beitrag über den umsatz ermittelt...
habe gehört um die 293€ liegt die min. beitrag/grenze. ??

daher habe ich mir gedacht das ich eine arbeit tätige wo ich über 400€ / ab 401€ verdiene.... so das ich mich nicht selbständ versichern muss...

geht das so wie ich das meine ..??
oder ....
bin ich dann gesetzlich als arbeitnehmer versichert ???
wird eventuell die differnz vom umsatz ermittelt und muss noch zusätzlich einen betrag der krankenkasse zahlen ..??

gruss und dank

skorpo333

Verfasst: 01.05.2007, 19:02
von fwilke
Hallo Skorpo333,

dat funktioniert nicht, sorry.

Erstmal: Der Mindestbeitrag in der GKV liegt nach der Gesundheitsreform bei ca. 170€, als locker bleiben.

Was die Selbständigkeit angeht: Du musst von der Krankenkasse prüfen lassen, ob die Selbständigkeit hauptberuflich ist oder nebenberuflich. Ich glaube es wird schwer das letztere zu belegen, wer betreibt bei den Pachthöhen ein paar Stunden nebenbei eine Gaststätte??

Das wird nicht klappen... aber wie gesagt: 170 Ocken und ein bissie Pflege oben druff, das geht doch? Ansonsten: PKV? *schulterzuck*

Frank Wilke

Verfasst: 01.05.2007, 19:41
von skorpo333
selbständigkeit wird auf jeden fall hauptberuflich......

wollte die andere tätigkeit nur das ich pflichtversichert bin und da ich unter der woche nur den laden ab 17.00 uhr öffnen......

aber wenn das so läuft dann nur auf 400€ basis !!!!

d.h. der min. betrag ist von 293€ auf 170€ gesunken als sebständiger ??

Verfasst: 01.05.2007, 20:55
von fwilke
selbständigkeit wird auf jeden fall hauptberuflich......

... und damit keine Pflichtversicherung im Sinne von "alleinige Beitragszahlung" über den Nebenjob!

wollte die andere tätigkeit nur das ich pflichtversichert bin und da ich unter der woche nur den laden ab 17.00 uhr öffnen......
aber wenn das so läuft dann nur auf 400€ basis !!!!

Warum? Wenn du mehr verdienst, zahlst Du darauf halt auch KV-Beiträge - wo ist das Problem?

d.h. der min. betrag ist von 293€ auf 170€ gesunken als sebständiger ??


Der Mindestbeitrag ja, aber nur, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Ansonsten natürlich entsprechend Deines zunächst geschätzten, später erzielten Gewinns (eigentlich: Umsatz, aber sag das nicht so laut, sonst wird's irgendwann noch geändert!).

Kuckst Du hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de/glo ... ndige.html

Frank Wilke
Kuckst du hier:

Re: Bald Selbstständig + Arbeitnehmer = Krankenversicherung

Verfasst: 01.05.2007, 21:19
von DKV-Service-Center
hi skorpo333

[quote]werde demnächst selbständig in der gastronomie.......[/quote]

prost , bitte mit Raucherzimmer :-)

[quote]da ich mich dann selbst versichern muss z.B über aok oder eine andere krankenkasse , wird der monatliche beitrag über den umsatz ermittelt...
habe gehört um die 293€ liegt die min. beitrag/grenze. ??[/quote]
das ist Richtig allerdings erfolgt es noch nicht über Umsatz :-)
Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

In der ersten Zeit wenn die Gründung noch nix einbringt ist das bestimmt eine Möglichkeit welche mann in Betracht ziehen sollte, mit den 401 Euro als Angestellter--- allerdings in enger Zusammenarbeit und nur nach Prüfung durch die AOK.
Gruß

Verfasst: 01.05.2007, 21:47
von skorpo333
gibt es irgendwo eine tabelle wo man gucken kann wie hoch der freiwillige beitrag einer KV ist .........

die differenz der betriebseinahmen-betriebsausgaben .......
z.b. 1000€ oder 2000€ oder 3000€

Verfasst: 01.05.2007, 21:52
von skorpo333
habe gehört das es eine krankenkasse gibt , ohne das man die betriebseinahmen/ausgaben hinterlegen muss ....
mann bezahlt monatlich einen betrag und gut ist es .......

gibt es das wirklich ????????????

Verfasst: 01.05.2007, 22:37
von fwilke
Zu frage 1: Geh auf die Internetseite der Krankenkasse, dort findest Du alles.
Zu frage 2: Nein!
edit: Nein, keine gesetzliche! Private: Ja!
edit 2: Wenn Du in der GKV freiwillig den Höchstbeitrag zahlst, fragt Dich sicher auch keiner nach Deiner Gewinnermittlung! ;-)

Frank Wilke