berechnung - kvdr

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elly
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berechnung - kvdr

Beitragvon elly » 30.05.2011, 16:24

hallo alle zusammen :D

wegen erwerbsminderung möchte ich vorzeitig in rente gehen. soweit so gut, das würde auch funktionieren. :o

jetzt bekam ich von meiner krankenkasse einen brief, dass ich nicht pflichtversichterte bin sondern mich freiwillig versichern muss. -nö-

die berechnung sieht also so aus, dass ab dem eintritt in das erwerbsleben die jahre addiert werden, dann halbiert und davon 10% abgezogen. klingt einfach wenn man ein durchgehendes erwerbsleben gehabt hätte! :?:

jetzt bin ich aber frau von der älteren sorte, die noch wegen kindern daheim blieb und brav zwar arbeitete aber halt nicht für den staat! erschwerend ist noch die beteiligung meines ex-mannes der beamter ist und ich dadurch eben privat versichert war. :cry:

trotzdem wird diese zeit mitgerechnet beim berechnen der gesamtzeit! da liegt der hase im pfeffer!!! #-o

wenn nun die zeit rausgerechnet werden würde, wäre das gesamte zeitspektrum logischerweise kürzer und somit würde die zweite hälfte meiner arbeitszeit besser rauskommen! :idea: ja und dann wäre das auch kein problem denn die letzten 20 jahre war ich in einer gesetzlichen krankenversicherung teilweise freiwillig, teilweise gesetzlich!!!

hat hier jemand eine erfahrung in dieser richtung gemacht? stimmt das so was mir die kasse da vorgerechnet hat? :roll:

folgendes steht im brief der Kasse:
geamt-rahmenzeit: die gesamte zeit von ihrem eintritt in berufsleben bis zu ihrem rentenantrag!

zweite hälfte der rahmenfrist: die zweite hälfte ihres berufslebens.

für mich ist berufsleben auch berufsleben und keine kindererziehungszeit ](*,)

es wäre echt toll, wenn ich da ein paar gute hinweise bekommen könnte. .-. :D

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Beitragvon Vergil09owl » 30.05.2011, 17:52

Es gilt die erstmalige Aufnahme einer beruflichen tätigkeit = Ausbildugnsbeginn.

Zeiten der Familienversicherung über den Ehemann werden mit angerechnet.

Freiwillige Zeiten in der GKV werden mit Pflichtzeiten gleich gesetzt, grundsätzlich.


Schönen Gruss an die Kasse, Sie haben hoffentlich auch die Zeiten bei allen anderen gesetzlichen Kassen erfragt.
Wenn nicht Widerspruch einlegen.

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Beitragvon ratte1 » 30.05.2011, 18:05

Vergil09owl hat geschrieben:Schönen Gruss an die Kasse, Sie haben hoffentlich auch die Zeiten bei allen anderen gesetzlichen Kassen erfragt.
Wenn nicht Widerspruch einlegen.
Echt, die KK muss bei allen anderen 154 KK nachfragen? :wink:

MfG
ratte1

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Beitragvon Vergil09owl » 30.05.2011, 18:12

grins sorry hat ja recht, nur bei denen die bei dem R810 , also KVDR Antrag, angegeben wurden, wir machen uns noch die Mühe und fischen alte Kündigungsbestätigungen raus und kontaktieren denn die vorherrige KK, ggf den RV Träger usw.

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Beitragvon Rossi » 30.05.2011, 18:39

Aber hier scheint wohl in der 2. Hälfte eine priv. Kv. gewesen zu sein.

Es ist relativ einfach.

Wenn man ca. 2,5 Jahre (in der 2. Hälfte) priv. versichert war, dann erfüllt man die KVdR in der Regel nicht.

Die Rahmenfrist wird auch relativ eindeutig berechnet. Sie beginnt mit dem 1. Tag einer Arbeit im Leben und endet am Vortag der Rentenantragstellung.

Man braucht den 1. Tag einer Arbeit nur um den Fristbeginn festlegen zu können.

Bei Versicherten die im Leben nie gearbeitet haben, kann man bspw. den Tag der Heirat nehmen, oder bei Kindern, den Tag der Geburt. Aber irgendwie muss man ja anfangen zu rechnen.

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Beitragvon elly » 31.05.2011, 12:57

Danke an alle die mir geantwortet haben :D

Was mir nicht in den Kopf geht ist folgendes:

1. Arbeitstag ist klar!

Später Ehe und dann drei Kinder und nicht arbeitenden im Sinne der Krankenversicherung! Zählt aber als Arbeitszeit für die Krankenversicherungszeit :?:

Ehemann war Beamter, also war auch ich und die Kinder in den Jahren dort mitversichert. Ein Beamter ist Beihilfeversichert mit einer Zusatzversicherung. Somit alles privat! :oops:

Was mich da stört ist die Tatsache, dass eine Frau bestraft wird, dass sie nicht erwerbstätig war und dummerweise das Dummchen am Herd wurde und oberdummerweise war der Ehemann auch noch Beamter!

Nach der Scheidung hab ich leider gar nichts vom Beamtenstatus!!!!!!!!

So ist das wohl zu verstehen oder liege ich da falsch!!!??? ](*,)

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Beitragvon Rossi » 31.05.2011, 19:12

Sorry

So ist das wohl zu verstehen oder liege ich da falsch!!!???


Jawoll, Du liegst falsch.

Du KVdR ist für langjährig und treue Mitglieder in der Solidargemeinschaft.

Du hättest damals - Dummchen am Herd - auch freiwillig in der GKV verbleiben können. Keiner hat Dich gezwungen in die Beihilfe mit einer Restkostenversicherung zu gehen. Es war Deine alleinige Entscheidung; vermutlich weil es damals eben günstiger war. Und genau deswegen geht der Schuss jetzt auch nach hinten los.


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