Hallo,
folgendes: Mann und Frau leben zusammen sind aber nicht verheiratet, der Mann ist bei einer GKK versichert die Frau war Selbständig und bis 2006 bei einer PKK versichert konnte dann aber keine Beiträge wegen Umsatzrückgang mehr bezahlen und wurde von der PKK gekündigt.
Jetzt möchten beide Heiraten und die Ehefrau in Spe nach der Heirat in die GKK ihres zukünftigen Gattes (Famielienversichrung) aufgenommen wird.
Meine Frage: macht die GKK das so einfach mit oder müsste die Frau die ja mittellos ist oder der Mann der zwar Geld zum Überleben hat aber kein Einkommen eine Beitragsnachzahlung seit 01.04.2007 leisten, was ein Ding der Unmöglichkeit wäre?
Um geistreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß Franz.
GKK Beitragsnachzahlungen nach Heirat?
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Hm sagen wir mal so, wennnachgewiesen wird das zum Zeitpunkt der Heirat die zukünftige Ehefrau nicht versichert und wäre der PKV zu zuordnen, scheert es die GKV relativ selten. Eigentlich garnicht, denn grundsätzlich würde nur denn die GKV greifen, wenn vorher auch eine Mitgliedschaft in der GKV bestand.
Die Frau ist als zuletzt PKV-versicherte der PKV zuzuordnen.Die GKV darf also nicht nachfordern, da in der GKV keine Versicherungspflicht bestand. In dieser Konstellation drohen bei Eintritt in die Familienversicherung also keine Nachzahlungen.
Wichtig ist, sich nicht von der GKV an die PKV zwecks vermeintlicher "Nachzahlungen" oder "rückwirkender Versicherung" verweisen zu lassen. Dafür gibt es weder eine rechtliche Grundlage noch ist in der PKV eine "rückwirkende Versicherung" im o.g. Sinne möglich.
Wichtig ist, sich nicht von der GKV an die PKV zwecks vermeintlicher "Nachzahlungen" oder "rückwirkender Versicherung" verweisen zu lassen. Dafür gibt es weder eine rechtliche Grundlage noch ist in der PKV eine "rückwirkende Versicherung" im o.g. Sinne möglich.
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Stimmt das wirklich oder ist das nur so eine Idee? Entschuldigung für dieses Misstrauen aber man hört und liest soviel über Nachzahlungen an Krankenkassen.
Also wenn das wirklich Stimmt wären die zwei heilfroh und würden dann gerne zum Standesbeamten gehen.
Oder sollte man sich vorher noch mal sicherheitshalber bei der GKK informieren, natürlich sollte man keine schlafende Hunde wecken.
Vielen Dank für die Auskunft.
Gruß Franz.
Also wenn das wirklich Stimmt wären die zwei heilfroh und würden dann gerne zum Standesbeamten gehen.
Oder sollte man sich vorher noch mal sicherheitshalber bei der GKK informieren, natürlich sollte man keine schlafende Hunde wecken.
Vielen Dank für die Auskunft.
Gruß Franz.
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http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35851.htm
http://www.gesetze.juris.de/sgb_5/__5.html
Das Gesetz ist da sehr eindeutig.
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