Beitragsrückforderung bei Wechsel ALG I --> Elterngeld
Verfasst: 02.06.2011, 13:31
Ich habe eine Frage zu einem konkreten Fall in meinem Bekanntenkreis:
Bewilligung von Arbeitslosengeld I wird Ende Februar rückwirkend zum 11.01.2011 aufgehoben, da die Frau seit diesem Tag Elterngeld bezieht. Neben dem ALG I fordert die Agentur für Arbeit nun auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Zeit vom 11.01 bis 28.02.11 zurück. Gegen die Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt. Leider erfolglos. Die Widerspruchsstelle blieb bei der Entscheidung.
Nach einigen Recherchen habe ich nun herausgefunden, dass das alles rechtens ist...so denke ich> Die Krankenkasse hatte die Beiträge damals von der Agentur für Arbeit erhalten und an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Hat für den Zeitraum, für den die Leistungen zurückgefordert werden, ein weiteres Krankenversicherungspflichtverhältnis bestanden, so erstattet die Krankenkasse, bei der der Bezieher von ALG I versicherungspflichtig war, der Agentur für diesen Zeitraum die entrichteten Beiträge. Die Befreiung von der Ersatzpflicht (§ 335 SGb III) setzt jedoch voraus, dass sich eine Versicherungspflicht anhängt bzw. parallel besteht. Beim Bezug von Elterngeld liegt keine Versicherungspflicht vor. Die Person ist beitragsfrei. Deshalb erfolgt die Rückforderung beim Betroffenen selbst. Habe ich das so richtig beschrieben
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage
: Die Beiträge sind in den Gesundheitsfonds geflossen. Laut Widerspruchsbescheid ist eine Rückforderung aus den zu Unrecht erbrachten Beiträgen beim Gesundheitsfonds mangels Rechtsgrundlage nicht möglich!! Kann das sein?? Muss meine Bekannte jetzt in die Röhre schauen und Beitrage an die Agentur erstatten, die ihr nie zugeflossen sind?? Und der Gesundheitsfonds bereichert sich?
Kann mir jemand helfen, der sich auskennt? Was kann ich bzw. meine Bekannte tun?
Bewilligung von Arbeitslosengeld I wird Ende Februar rückwirkend zum 11.01.2011 aufgehoben, da die Frau seit diesem Tag Elterngeld bezieht. Neben dem ALG I fordert die Agentur für Arbeit nun auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Zeit vom 11.01 bis 28.02.11 zurück. Gegen die Entscheidung wurde Widerspruch eingelegt. Leider erfolglos. Die Widerspruchsstelle blieb bei der Entscheidung.
Nach einigen Recherchen habe ich nun herausgefunden, dass das alles rechtens ist...so denke ich> Die Krankenkasse hatte die Beiträge damals von der Agentur für Arbeit erhalten und an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Hat für den Zeitraum, für den die Leistungen zurückgefordert werden, ein weiteres Krankenversicherungspflichtverhältnis bestanden, so erstattet die Krankenkasse, bei der der Bezieher von ALG I versicherungspflichtig war, der Agentur für diesen Zeitraum die entrichteten Beiträge. Die Befreiung von der Ersatzpflicht (§ 335 SGb III) setzt jedoch voraus, dass sich eine Versicherungspflicht anhängt bzw. parallel besteht. Beim Bezug von Elterngeld liegt keine Versicherungspflicht vor. Die Person ist beitragsfrei. Deshalb erfolgt die Rückforderung beim Betroffenen selbst. Habe ich das so richtig beschrieben


Jetzt zu meiner eigentlichen Frage

Kann mir jemand helfen, der sich auskennt? Was kann ich bzw. meine Bekannte tun?