Hallöchen,
ich bin seit ca 1,5 jahren selbstständig.
da ich mir aber meine GKV nicht mehr leisten kann,(330 € im monat)werde ich ab august wieder angestellt sein (sozialversicherungspflichtig)
da ich meine kunden allerdings sehr lieb gewonnen habe und ich sie leider nicht mit in den neuen betrieb "mitnehmen" kann (55 Km strecke) würde ich gerne nebenberuflich selbstständig bleiben.
muss ich dann trotz vollzeitstelle trotzdem noch zusätzlich an die GKV beiträge entrichten?
hauptberuflich angestellt, nebenberuflich selbstständig
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Für pflichtversicherte Arbeitnehmer ist der KV- und PV-Beitrag mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil abgegolten. Weitere Einkünfte etwa aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit bleiben außer Betracht.
Die Kasse wird bei Jobaufnahme prüfen, ob noch eine hauptberufliche Selbständigkeit oder nunmehr eine (deutlich günstigere) Pflichtversicherung vorliegt.
Das Einkommen aus der Arbeitnehmertätigkeit und der Zeiteinsatz sollten gegenüber der Selbständigkeit überwiegen.
Auch darf im Rahmen der nebenberuflichen Selbständigkeit kein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden.
Die Kasse wird bei Jobaufnahme prüfen, ob noch eine hauptberufliche Selbständigkeit oder nunmehr eine (deutlich günstigere) Pflichtversicherung vorliegt.
Das Einkommen aus der Arbeitnehmertätigkeit und der Zeiteinsatz sollten gegenüber der Selbständigkeit überwiegen.
Auch darf im Rahmen der nebenberuflichen Selbständigkeit kein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden.
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