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Seit wann gibt es die Mindestbeitragsbemessungsgrenze

Verfasst: 02.05.2007, 14:10
von caba
für selbständige, freiwillige GKV-Mitglieder?
Weiß das jemand?
"Zu meiner Zeit" *s* hat es das noch nicht gegeben ...

Re: Seit wann gibt es die Mindestbeitragsbemessungsgrenze

Verfasst: 02.05.2007, 19:14
von DKV-Service-Center
[quote="caba"]für selbständige, freiwillige GKV-Mitglieder?
Weiß das jemand?
"Zu meiner Zeit" *s* hat es das noch nicht gegeben ...[/quote]
Hi Caba, ich kenne Sie seit 1989 :-) gruß aus dem Osten.
Bemessungsgrundlagen für die Freiwillige Versicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung alle Bundesländer (einheitlicher Wert) Mindestbeitragsbemessungsgrenze allgemein 816,67 Euro
Mindestbeitragsbemessungsgrenze Existenzgründer: 1.225,00 Euro
Mindestbeitragsbemessungsgrenze hauptberufl. Selbstständige: 1.837,50 Euro
Regelbemessungsgrundlage hauptberufl. Selbstständige: 3.562,50 Euro
Besondere Versicherungspflichtgrenze nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat Krankenversichert waren:
alle Bundesländer (einheitlicher Wert) Jahr 42.750,00 Euro Monat 3.562,50 Euro Tag 118,75 Euro

Gruß

Verfasst: 02.05.2007, 19:38
von caba
Komisch: mein Sohn hat sich 1990 selbständig gemacht, da gab es diese "Mindestbeitragsbemessungsgrenze" auch noch nicht (im Westen).
Jedenfalls nicht in der jetzigen Höhe.

Ich meine, Mitte der 90er Jahre wurde das was im SGB geändert.
Wer weiss es genauer?