Freiwillige GKV bei Selbständigkeit und doppelt zahlen?
Verfasst: 08.06.2011, 00:01
Hallo zusammen,
derzeit macht mir meine GKV Ärger und ich frage mich, ob das so richtig ist. Vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben:
Seit 2005 bin ich Geschäftsführer einer kleinen GmbH (ohne Angestellte), die allerdings meiner Frau zu 100% gehört. Sie arbeitet dort nicht mit sondern macht zur Zeit (seit 2009) eine zweite Berufsausbildung. Vor ihrer Ausbildung war sie Familienversichert, denn sie hat sich um unsere Kinder gekümmert.
Da ich zwar nicht Eigentümer bin aber faktisch der Selbstständige bin, habe ich mich für die Freiwillige Versicherung entschieden. Jährlich habe ich meinen Fragebogen ausgefüllt und angekreuzt, dass ich der Selbstständige bin - was faktisch ja auch richtig ist, denn meine Frau hat mit der GmbH ausser dem Versteuern der Einkünfte nichts zu tun.
Den Fragebogen habe ich immer mit der jährlichen Einkommensteuererklärung garniert, aus der hervor geht, dass die Ausschüttungen fiskalisch meiner Frau gehören. Zwar gab es genau dazu schon mal Rückfragen von der Krankenversicherung aber man gab sich dort mit der Erklärung der Umstände immer zufrieden.
Jetzt gibt es bei der KV eine neue Sachbearbeiterin, die rückwirkend ab 2005 die Familienversicherung meiner Frau kündigen und die Beiträge auf Basis einer freiwilligen Versicherung nacherheben will. Die bestehende freiwillige Versicherung von mir interessiert sie dabei nicht. Es soll wohl darauf hinaus laufen, dass sie doppelt kassieren will.
Kann das so richtig sein? Kennt jemand zu ähnlichen Fällen irgendwelche Fundstellen oder Urteile?
derzeit macht mir meine GKV Ärger und ich frage mich, ob das so richtig ist. Vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben:
Seit 2005 bin ich Geschäftsführer einer kleinen GmbH (ohne Angestellte), die allerdings meiner Frau zu 100% gehört. Sie arbeitet dort nicht mit sondern macht zur Zeit (seit 2009) eine zweite Berufsausbildung. Vor ihrer Ausbildung war sie Familienversichert, denn sie hat sich um unsere Kinder gekümmert.
Da ich zwar nicht Eigentümer bin aber faktisch der Selbstständige bin, habe ich mich für die Freiwillige Versicherung entschieden. Jährlich habe ich meinen Fragebogen ausgefüllt und angekreuzt, dass ich der Selbstständige bin - was faktisch ja auch richtig ist, denn meine Frau hat mit der GmbH ausser dem Versteuern der Einkünfte nichts zu tun.
Den Fragebogen habe ich immer mit der jährlichen Einkommensteuererklärung garniert, aus der hervor geht, dass die Ausschüttungen fiskalisch meiner Frau gehören. Zwar gab es genau dazu schon mal Rückfragen von der Krankenversicherung aber man gab sich dort mit der Erklärung der Umstände immer zufrieden.
Jetzt gibt es bei der KV eine neue Sachbearbeiterin, die rückwirkend ab 2005 die Familienversicherung meiner Frau kündigen und die Beiträge auf Basis einer freiwilligen Versicherung nacherheben will. Die bestehende freiwillige Versicherung von mir interessiert sie dabei nicht. Es soll wohl darauf hinaus laufen, dass sie doppelt kassieren will.
Kann das so richtig sein? Kennt jemand zu ähnlichen Fällen irgendwelche Fundstellen oder Urteile?