Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem, dass ich in dieser Form noch nicht im Forum gefunden habe:
Meine Frau ist Tschechin. Wir haben in Tschechien geheiratet (2000). Dann hat sie bis zur Geburt in Tschechien gearbeitet und ist dann im Rahmen des dortigen Mutterschutzes nach Deutschland gekommen (2001). Ich habe meine Frau direkt nach der Geburt in der Familienversicherung angemeldet, da ja dann Deutschand unser stetiger Wohnsitz war. Sie war aber auch in Tschechien pflichtversichert (durch den Mutterschutz). Zudem war CZ seinerzeit noch nicht Mitglied der EU.
Dann hat meine Frau vor Ablauf des Mutterschutzes erneut entbunden, und die dortige (CZ) Pflichtversicherung lief weiter. Die dortige GKV hat sich zudem verlängert, weil meine Frau die Kinder weiterhin häuslich betreut. Nun benötigt meine Frau eigentlich nur eine Bestätigung der deutschen GKV, um sich in Tschechien abmelden zu können. Da sie dort immer noch gemeldet ist, kann sie sich nicht selbst dort einfach abmelden.
Nun hat mir die deutsche GKV mit der Prüfung der Doppelversicherung gedroht.....
Was das bedeutet (Regreß??) vermag ich nicht einzuschätzen.
Soweit ich weiß, wäre die Doppelversicherung für die Kinder aber i.O., oder?
Was benötige ich für ein Formular?
Muss mir die deutsche GKV dies ausstellen?
Ich muss ehrlichweise sagen, dass wir die Leistungen nie doppelt in Anspruch genommen haben, also entweder in BRD oder in CZ. KÖnnen trotzdem irgendwelche Kosten auf mich zukommen?
Für Eure Hilfe danke ich schon jetzt.
Doppelversicherung in BRD und CZ
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun denn, ein wirlich komplexes Thema.
Ich empfehle Dir einen Kontakt zur DVKA.
Guckst Du hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
Bei diesem EU-Krempel (sorry, wenn ich es schreibe) gilt immer nur ein Recht. D.h. ein Doppelverischerung sowohl in CZ als auch in Deutschland kann es im Normalfall nicht geben. Hierfür gibt es extra die sog. EU-Bestimmungen. Es gilt immer nur ein Recht, jenes habe ich mir zumindest in die Birne gekloppt.
Hier passt also etwas nicht!
Ich empfehle Dir einen Kontakt zur DVKA.
Guckst Du hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
Bei diesem EU-Krempel (sorry, wenn ich es schreibe) gilt immer nur ein Recht. D.h. ein Doppelverischerung sowohl in CZ als auch in Deutschland kann es im Normalfall nicht geben. Hierfür gibt es extra die sog. EU-Bestimmungen. Es gilt immer nur ein Recht, jenes habe ich mir zumindest in die Birne gekloppt.
Hier passt also etwas nicht!
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