Eintritt in gesetzliche Krankenversicherung
Verfasst: 11.06.2011, 14:03
Hallo,
ich, Student (deutsch) und privat krankenversichert, bin verheiratet mit meiner Frau (Russische Staatsangehoerigkeit). Wir hatten nach der Heirat 2009 eine einjaehrige KV (Care concept) die dann ausgelaufen ist. Seit dem hat sie keine Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung waere unglaublich teuer, die gesetzlichen meinten, sie koenne erst aufgenommen werden wenn sie arbeite oder arbeitslos gemeldet waere.
Sie arbeitet nicht, bezieht aber auch keine Sozialleistungen etc.
Jetzt habe ich § 5 SGB V gelesen. Genauer: § 5 I Nr. 13 b) iVm § 5 Abs. 11 SGB V.
Besteht danach nicht ein Anspruch auf die gesetzliche KV da sie ja nie wirklich gesetzlich oder privat versichert war.
(Abgesehen von der einjaehrigen AuslaenderKV)
Falls nein, was gibt es sonst fuer eine moeglichkeit eine KV zu bekommen ohne sich Arbeitslos zu melden?
Ueber Antworten freue ich mich!
Gruesse
ich, Student (deutsch) und privat krankenversichert, bin verheiratet mit meiner Frau (Russische Staatsangehoerigkeit). Wir hatten nach der Heirat 2009 eine einjaehrige KV (Care concept) die dann ausgelaufen ist. Seit dem hat sie keine Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung waere unglaublich teuer, die gesetzlichen meinten, sie koenne erst aufgenommen werden wenn sie arbeite oder arbeitslos gemeldet waere.
Sie arbeitet nicht, bezieht aber auch keine Sozialleistungen etc.
Jetzt habe ich § 5 SGB V gelesen. Genauer: § 5 I Nr. 13 b) iVm § 5 Abs. 11 SGB V.
Besteht danach nicht ein Anspruch auf die gesetzliche KV da sie ja nie wirklich gesetzlich oder privat versichert war.
(Abgesehen von der einjaehrigen AuslaenderKV)
Falls nein, was gibt es sonst fuer eine moeglichkeit eine KV zu bekommen ohne sich Arbeitslos zu melden?
Ueber Antworten freue ich mich!
Gruesse