3 Jahre + keine GKV und suche dringend Rat

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Shannara
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3 Jahre + keine GKV und suche dringend Rat

Beitragvon Shannara » 12.06.2011, 20:59

Guten Tag zusammen!

Nach gründlichem Lesen in diesem Forum und langem Grübeln, habe ich mich dazu entschlossen, Hilfe in diesem Forum zu suchen. Obwohl ich mich intensiv mit dem folgenden Thema beschäftigt habe, bin ich mir nicht sicher, wie ich nun handeln soll oder eben gerade nicht handeln sollte.

Es geht um folgende Situation:

Seit 3,5 Jahren bin ich nicht mehr in der GKV gemeldet, erhalte auch keinerlei Einkünfte (kein Einkommen, keine sozialen Leistungen - nichts). Bevor sich dies zugetragen hatte, habe ich ca. 15 Jahre gearbeitet (41 Jahre) und verlor dann meine Arbeit. Als ich keine neue Stelle fand, folgte der Hartz IV-Antrag. Mein Lebensgefährte bekam daraufhin eine ganze Latte an Formularen, die er ausfüllen und unterschreiben sollte, wozu er nicht bereit war.

Nun habe ich mir Informationen aus dem Bekanntenkreis, sowie dem Internet besorgt, nach denen es hiess, dass wenn ich null Einkommen hätte, zu dem Personenkreis zählen würde, der sich freiwillig versichern könne, es jedoch nicht muss. Also rief ich bei meiner ehemaligen Krankenkasse an und wollte mich dort telefonisch beraten lassen, inwieweit ich mich freiwillig versichern lassen kann zum Mindestbeitrag. Die Frau am Telefon hat mich dann immer wieder darauf hingewiesen, dass ich seit dem 01.04.2007 nachzuzahlen hätte, wenn ich mich jetzt dort versichern würde und fragte am Ende des Telefonates, ob sie mir nun den Antrag zusenden solle oder nicht. Danach war ich erst einmal verwirrt und habe angefangen, mich intensiver in das Thema einzulesen.

Nun kam mit der Post ein Schreiben der KV, mit Formularen zum Ausfüllen (Anzeige zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI.

Wenn ich die Hinweise in diesem Forum richtig deute, dann sollte ich dies nicht abschicken, sondern eher einen Antrag beim AA stellen (ALG II) oder doch abschicken? Wie soll ich diesen Antrag denn bei AA durchbekommen, wenn mein Freund sich weigert, diese Formulare auszufüllen? Ich habe schon überlegt, ob ich eine zeitlang zu einer Freundin oder meiner Schwester ziehe, damit ich dort ordnungsgemäss einen Antrag stellen kann.

Inwiefern kann man sich darum bemühen, die Nachzahlungen zu mindern oder sie evtl. ganz wegfallen zu lassen oder zumindest Ratenzahlungen zu vereinbaren?

Ich habe noch meine Versichertenkarte, welche bis 2014 gültig ist. Diese wurde nie eingezogen und ich habe auch sonst seit 3,5 Jahren niemals ein Schreiben der KK erhalten. 2-3 x war ich zu generellen Untersuchungen beim Arzt und habe die Kosten aus meiner Tasche bezahlt.

Ich hoffe, Sie können mir mit Rat weiterhelfen, denn ich möchte gerne meine jetzige Situation klären und wieder ganz normal versichert sein. Die Beiträge könnte ich entrichten, aber die Nachzahlungen...niemals. :-(

Vielen Dank für Ratschläge im voraus!

Lotta2011
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Beitragvon Lotta2011 » 13.06.2011, 14:21

Hi,

ich hatte ähnliche Probleme. Lies dir doch einfach mal meinen Thread dazu durch.

viewtopic.php?t=3867

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.06.2011, 15:37

Hallo,
ja, und, wie ist deine Sache ausgegangen ?
Gruss
Czauderna

Shannara
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Beitragvon Shannara » 13.06.2011, 16:26

Hallo und schon einmal Danke für die Antwort, Lotta!
Deinen Fall hatte ich zuvor durchgelesen und in der Tat sehe ich da einige Ähnlichkeiten bei uns.

Allerdings sind bei uns keine Kinder im Spiel. Auch leben wir nach wie vor zusammen. Mein Freund ist verbeamtet, bezieht also keine Leistungen oder Ähnliches. Während seines Studiums lebte er bei mir, während ich arbeiten ging, was sich in den letzten Jahren (wie man sieht), durch Lebensumstände, wie sie der eine oder andere sicher auch schon erlebt hat, geändert hat.

Wichtig wäre zunächst einmal für mich, zu erfahren, ob ich dieses Formular abschicken soll. Die Krankenkasse drängt auf rasche Abgabe (diese Woche). Aber nach Infos aus diesem Forum, wäre es evtl. nicht gut, wenn ich dieser Aufforderung nachkomme.

Schleifen lassen, möchte ich diese Sache natürlich nicht, nachdem ich jetzt wachgerüttelt wurde, sondern es aus der Welt schaffen und nicht mehr dazu kommen lassen.

Mein Freund muss aus beruflichen Gründen in diesem Sommer noch umziehen und so überlege ich natürlich, ob es für mich Sinn macht, mitzuziehen oder eher wie oben geschrieben vorzugehen. Das würde mir zwar schwer fallen aber eine Lösung muss ich finden.

Für weitere Ratschläge wäre ich demnach sehr dankbar!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 13.06.2011, 18:49

Lotta musste offenbar nichts nachzahlen, so habe ich jedenfalls ihren Thread verstanden.

Wenn das Formular abgegeben wird, wird die Kasse für die 42 Monate beim Mindestsatz von je 140 EUR zusammen also 5000-6000 EUR nachfordern (ohne Säumniszuschläge). Das sollte klar sein. Zwar gibt es eine Ermäßigungsregelung nach § 186(11) SGB V, wenn der Antragsteller die verspätete Meldung nicht zu vertreten hat. Die Erfolgsaussichten sind aber gering.

Die Anmeldung sollte daher über das Jobcenter erfolgen, wie im anderen Thread beschrieben.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.06.2011, 20:05

Eben, es muss nunmehr irgendein anderer Pflichttatbestand zur Versicherung her. Es darf also nicht die berüchtigte Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) sein.

Dies könnte durch einen ALG II-Antrag oder durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgen.

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Beitragvon Lotta2011 » 13.06.2011, 20:53

Ich hatte dieses Schreiben von der KK ja ausgefüllt zurückgeschickt, allerdings hab ich da nicht eingetragen von wann bis wann ich nicht versichert war. Daraufhin bekam ich einen Anruf der KK und hatte endlich mal eine kompetente Dame an der Strippe, die mich nicht dazu zwang eine Bürgerversicherung abzuschließen wie ihre anderen Kollegen und mir sagte, ich brauche nichts nachzahlen, weil dies mit Hartz IV schwer ginge. Ich war ja knapp 7 Monate ohne Versicherung. Bis heute habe ich nichts mehr gehört, dass ich irgendwas nachzahlen muss.....und es ist letztes Jahr im August gewesen, wo ich beim Arzt war..also auch schon ohne Versicherung war..aber eben notfallmäßig.


Hätte ich noch mit meinem Freund weiterhin zusammengelebt, wäre es unumgänglich geworden eine Bürgerversicherung abzuschließen um versichert zu sein und bedenkenlos zum Arzt zu gehen. Man fällt wohl nur aus dieser Bürgerversicherungskralle, wenn man a) einen Job aufnimmt oder b) Alg 2 bezieht. Das Einkommen deines Freundes wird ja zur Berechnung herangezogen...du kannst aber eine Erklärung abgeben (Antrag erhältst du bei der KK), dass dein Freund für dich nicht finanziell aufkommt sondern nur die Lebensmittel bezahlt..und somit zahlst du eben diesen Mindestbeitrag der Bürgerversicherung.

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Beitragvon Shannara » 13.06.2011, 22:16

Hallo und danke für die Antworten!

Heisst das jetzt im Klartext für mich, dass ich dieses Formular zur "Anzeige zur Pflichtversicherung..." nicht ausfülle und abschicke, sondern einen Antrag bei der Arge auf ALG II stelle? Wenn ja, werden sie dann versuchen, meinen Freund zur Abgabe der Auskünfte (Formulare) zwingen? Er weigert sich da ohne wenn und aber! Ich sitze da ja zwischen zwei Stühlen: auf der einen Seite mein Freund, der es nicht einsieht, seine Daten zur Verfügung zu stellen, auf der anderen Seite der Antrag bei der ARGE, welchen ich brauche, um mich ordnungsgemäss versichern zu können. Ich will meinem Freund keinen Stress bereiten aber irgendwie muss ich ja die Situation klären.

Puh, mir raucht gerade der Schädel..aber das bin ich ja selber schuld...

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Beitragvon Lotta2011 » 13.06.2011, 23:11

Das Amt geht ja erstmal davon aus, dass ihr in einer Lebenspartnerschaft lebt und der eine für den anderen einsteht. Kannst du belegen, dass dies nicht so ist? Da kann dir aber Rossi mehr dazu sagen, obwohl er dies in meinem Thread auch schon angerissen hat mit den entsprechenden Paragraphen. Rossi arbeitet bei der Arge und kann dir da vielleicht genau sagen, worauf es ankommt. Ich denke aber, die werden garantiert die Unterlagen von deinem Freund anfordern wollen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.06.2011, 23:00

Na ja,

Wenn ja, werden sie dann versuchen, meinen Freund zur Abgabe der Auskünfte (Formulare) zwingen? Er weigert sich da ohne wenn und aber


Jenes ist nicht gut.

Wenn jemand Sozialleistungen beantragt, die vom Einkommen des Freundes abhängig sind, dann muss man leider die Hose runter lassen.

Lässt man die Hose nicht runter, dann wird die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt.

Du hast nur 1 Chance das ALG II ohne die Einkommensunterlagen des Freundes zu bekommen. Und zwar dann, wenn ihr bspw. noch nicht einmal 1 Jahr im wilden Buff zusammenlebt.

Ansonten geht es leider nur mit Hose runterlassen.

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Beitragvon Shannara » 15.06.2011, 15:08

Hallo,

wir leben seit Jahren zusammen (also nicht unter 1 Jahr).

Es geht meinem Freund auch schlichtweg um das Ausfüllen und weitergeben der entsprechenden Daten. Dazu ist er nicht bereit!

Aber wir stehen ansonsten füreinander ein, bzw. ich tat es früher für ihn und er für mich heute.

Da ich ihn ja nicht zwingen kann und schon gar nicht möchte, stellt sich für mich nun die Frage, wie ich aus dieser Misere entkomme.

Ich stelle mir (was mir sehr schwer fällt) die Frage, ob ich in meine Heimatstadt zurückziehe, wo meine Aussichten auf eine geregelte Arbeit sehr viel höher wären (Kontakte, bekanntes Umfeld, Familie etc.). Meine Schwester würde mich mit offenen Armen empfangen, doch sie ist seit Jahren saisonbeschäftigt und im Winter muss sie sich für ca. 3 Monate beim AA melden. Ich möchte ihr nicht zur Last fallen und frage mich, ob nun überhaupt in diesem Falle ein Antrag bei der Arge fruchten würde, wenn ich bei ihr einziehe, bis sich meine Situation gebessert hat.
Oder würde man dann auch bei ihr davon ausgehen, dass sie für mich einstehen muss und ich keine KV oder generelle Unterstützung bekäme?

Mit Dank und Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.06.2011, 18:17

Nun denn, wenn Du bei der Schwester einziehst, kann es sein, dass man hier eine sog. Unterhaltsvermutung aufstellt.

Aber ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen.

Lotta2011
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Beitragvon Lotta2011 » 15.06.2011, 22:53

Aber wir stehen ansonsten füreinander ein, bzw. ich tat es früher für ihn und er für mich heute.


Wieso schließt du dann nicht eine Bürgerversicherung ab, die er bezahlt, wenn er doch für dich einsteht?

Ich hatte ja damals, als ich schonmal versucht habe mich zu versichern und mit meinem Freund noch zusammenlebte, bei der KK vorgesprochen. Habe denen den Sachverhalt erklärt. Das wäre kein Problem gewesen. Dein Freund muss nur unterschreiben, dass er lediglich für die Lebensmittel aufkommt und schon brauchst du nur den Mindestbetrag für die Bürgerversicherung zu zahlen..das waren bei mir 140 Euro/Monat. Ich hatte es damals nicht gemacht, weil ich dafür kein Geld hatte, mein Freund dies nicht einsah zu bezahlen. Aber wenn dein Freund doch für dich einsteht, wie du sagtest, sollte das doch kein Problem sein, oder?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.06.2011, 23:04

Sorry, bei der Beitragsbemessung spielen die Einkünfte des Freundes eh keine Rolle.

In dieser Konstellation kann die Kasse - wenn man keine eigenen Einkünfte hat- eh nur zum Mindestbeitrag einstufen.


Und wenn man diesen Mindestbeitrag auch nicht zahlt, dann kann die Kasse beim Freund auch nicht pfänden. Dort geht auch kein Weg dran vorbei.

Hier bekommt man dann - keine Beitragszahlung - nur die sog. Grundversorgung.


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