Zuordnung pflicht/freiwilliges Mitglied der GKV
Verfasst: 03.05.2007, 10:29
Ich suche nach Gesetzestexten zur Versicherungsreform der Krankenkasse zum 01.04.2007
meine Eltern sind beide im Ruhestand und waren bislang nicht krankenversichert. Mein Vater war Internist und noch nie in einer Krankenversicherung und ist demzufolge voraussichtlich der PKV zuzuordnen. Meine Mutter hat als ehemaliges Mitglied bei der KKH einen Aufnahmeantrag bei dieser Krankenkasse gestellt und erhalten.
Es muss doch irgendwo gesetzlich geregelt sein wie sich der Beitrag meiner Mutter berechnet. Sie selbst erhält nur eine sehr kleine Rente, hat allerdings noch Zinseinnahmen. Mein Vater erhält eine relativ hohe Rente und hat zusätzlich Zinseinnahmen.
Muss meine Mutter (falls sie unter die Kategorie Pflichtversicherte fällt) nur über ihre Rente KV-Beiträge zahlen.
Wenn sie ein "freiwilliges" Mitglied (was die KKH unterstellt) wäre müssten dann auch über die Zinseinnahmen Beiträge abgeführt werden und mit welchem Anteil (bzw. überhaupt) werden die Renten-/Zinseinkünfte meines Vaters bei der Rentenberechnung meiner Mutter berücksichtigt?
Irgendwo muss doch die Berechnungsgrundlage geregelt sein, es kann doch nicht jede Krankenkasse machen was sie will.
Irgendwo habe ich auch etwas über den Mindestbeitrag bei freiwillig Versicherten gelesen, was bedeutet das denn?
meine Eltern sind beide im Ruhestand und waren bislang nicht krankenversichert. Mein Vater war Internist und noch nie in einer Krankenversicherung und ist demzufolge voraussichtlich der PKV zuzuordnen. Meine Mutter hat als ehemaliges Mitglied bei der KKH einen Aufnahmeantrag bei dieser Krankenkasse gestellt und erhalten.
Es muss doch irgendwo gesetzlich geregelt sein wie sich der Beitrag meiner Mutter berechnet. Sie selbst erhält nur eine sehr kleine Rente, hat allerdings noch Zinseinnahmen. Mein Vater erhält eine relativ hohe Rente und hat zusätzlich Zinseinnahmen.
Muss meine Mutter (falls sie unter die Kategorie Pflichtversicherte fällt) nur über ihre Rente KV-Beiträge zahlen.
Wenn sie ein "freiwilliges" Mitglied (was die KKH unterstellt) wäre müssten dann auch über die Zinseinnahmen Beiträge abgeführt werden und mit welchem Anteil (bzw. überhaupt) werden die Renten-/Zinseinkünfte meines Vaters bei der Rentenberechnung meiner Mutter berücksichtigt?
Irgendwo muss doch die Berechnungsgrundlage geregelt sein, es kann doch nicht jede Krankenkasse machen was sie will.
Irgendwo habe ich auch etwas über den Mindestbeitrag bei freiwillig Versicherten gelesen, was bedeutet das denn?