Hallo, ich möchte kurz mein Problem schildern...
ich bin Beamter und habe deshalb in Sachsen die freie Heilfürsorge.
Über eine private Krankenversicherung habe ich für mich eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen.
Meine Kinder waren bis zu meiner Scheidung über die Familienversicherung bei meiner Frau versichert. Nun hat meine Frau neu geheiratet und ist über den neuen Lebenspartner krankenversichert.
Da die Kinder bei mir leben, werden sie nicht mehr über die Kindsmutter versichert.
Meine Kids sind eigentlich zu 80% über die Beihilfe bei mir versichert, deshalb bräuchte ich eigentlich bei einer privaten Krankenversicherung nur die restlichen 20% versichern.
Beide haben jedoch ADHS und werden von allen angesprochenen privaten Krankenversicherungen abgelehnt.
Nun sehe ich keine andere Möglichkeit, als die Kinder bei der GKV (wo sie bisher über die Familienversicherung versichert waren) freiwillig zu versichern.
Dabei muss ich aber beide Kinder zu 100% versichern, da hier eine Versicherung zu 20% ausgeschlossen ist.
Kann mir jemand mitteilen, ob es tatsächlich die einzige Möglichkeit ist?
Gibt es für die PKV eine Pflicht die Kind zu nehmen, evtl. mit Zuschlägen?
Pro Kind würde ich bei der GKV ca. 150 EUR zahlen müssen, was ziemlich ans Eingemachte geht.
Vielen Dank im Voraus.
Kinder trotz Beihilfe freiwillig versichern?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Boah, sieht nicht gut aus.
Man könnte allenfalls über den berüchtigten Basistarif nachdenken. Dieser würde bei einer 20%-tigen Absicherung max. 115,00 Ocken im Monat pro Kind kosten.
Das Dumme an der Geschichte ist allerdings, dass die priv. Kv. den Basistarif mit 20 % Absicherung nicht anbieten muss.
Die priv. Kv. muss nur deshalb noch nicht einmal den Basistarif (115,00 Ocken) anbieten, weil die Kinder ins Lager der GKV gehören. Sie sind nämlich zuletzt gesetzlich versichert gewesen.
Übersetzt heißt das jetzt, die PKV muss weder einen Normaltarif noch den Basistarif. anbieten. Sie kann es natürlich, wenn die PKV will!
Man könnte allenfalls über den berüchtigten Basistarif nachdenken. Dieser würde bei einer 20%-tigen Absicherung max. 115,00 Ocken im Monat pro Kind kosten.
Das Dumme an der Geschichte ist allerdings, dass die priv. Kv. den Basistarif mit 20 % Absicherung nicht anbieten muss.
Die priv. Kv. muss nur deshalb noch nicht einmal den Basistarif (115,00 Ocken) anbieten, weil die Kinder ins Lager der GKV gehören. Sie sind nämlich zuletzt gesetzlich versichert gewesen.
Übersetzt heißt das jetzt, die PKV muss weder einen Normaltarif noch den Basistarif. anbieten. Sie kann es natürlich, wenn die PKV will!
Upsela, es gibt doch eine Verpflichtung den Basistarif in der PKV anzubieten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 193 Abs. 5 Nr. 1b VVG!
Hier muss die priv. Kv. innerhalb von 6 Monaten nach einer freiw. Kv. den Kindern den berüchtigten Basistarif anubieten.
Im Bereich des berüchtigten Basistarifs (bei Kindern) gibt es auch andere Kalkulationen, als im Bereich der anderen Versicherten.
Daher Tipp von mir, reite auf § 193 Abs. 5 Nr. 1b VVG herum und lasse Dir für die Kinder ein Angebot unterbreiten.
Topp die Wette gilt, keine priv. Kv. weiss hiervon etwas, bzw. berät Dich allumfassend.
Hier muss die priv. Kv. innerhalb von 6 Monaten nach einer freiw. Kv. den Kindern den berüchtigten Basistarif anubieten.
Im Bereich des berüchtigten Basistarifs (bei Kindern) gibt es auch andere Kalkulationen, als im Bereich der anderen Versicherten.
Daher Tipp von mir, reite auf § 193 Abs. 5 Nr. 1b VVG herum und lasse Dir für die Kinder ein Angebot unterbreiten.
Topp die Wette gilt, keine priv. Kv. weiss hiervon etwas, bzw. berät Dich allumfassend.
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Hallo,
versuchen Sie es mal über die Schien der Öffnungsaktion für Ihre Kinder, falls diese nun erstmalig beihilfefähig sind und noch nie ein Antrag gestellt wurde.
"Auch der Ehegatte und die Kinder, die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig
sind, können einmalig von den erleichterten
Bedingungen profitieren. Dabei gilt für sie eine Frist von sechs
Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei
der Beihilfe. Sind die Familienangehörigen ab dem Zeitpunkt
der Verbeamtung bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig, laufen
die Fristen für den Beamtenanfänger und seine Angehörigen
also parallel. Treten die Voraussetzungen für die Berücksichtigungsfähigkeit
bei der Beihilfe erst später ein, wird zum
Beispiel erst nach der Verbeamtung die Ehe geschlossen oder
gibt der Angehörige erst später ein versicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis auf, beginnt die Sechs-Monatsfrist zu
diesem Zeitpunkt." http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... aenger.pdf
Grüße
CM
versuchen Sie es mal über die Schien der Öffnungsaktion für Ihre Kinder, falls diese nun erstmalig beihilfefähig sind und noch nie ein Antrag gestellt wurde.
"Auch der Ehegatte und die Kinder, die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig
sind, können einmalig von den erleichterten
Bedingungen profitieren. Dabei gilt für sie eine Frist von sechs
Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei
der Beihilfe. Sind die Familienangehörigen ab dem Zeitpunkt
der Verbeamtung bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig, laufen
die Fristen für den Beamtenanfänger und seine Angehörigen
also parallel. Treten die Voraussetzungen für die Berücksichtigungsfähigkeit
bei der Beihilfe erst später ein, wird zum
Beispiel erst nach der Verbeamtung die Ehe geschlossen oder
gibt der Angehörige erst später ein versicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis auf, beginnt die Sechs-Monatsfrist zu
diesem Zeitpunkt." http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... aenger.pdf
Grüße
CM
Danke erst einmal für die schnellen Reaktionen.
Da ich nicht wusste, dass es evtl. von Wichtigkeit sein kann habe ich folgenden Sachverhalt nicht in meiner Ausgangsschilderung erwähnt.
Meine Kinder waren ab ihrer Geburt 80% über die Beihilfe und 20% privat versichert, da meine Frau damals arbeitssuchend war und keine sozialen Leistungen erhielt war auch sie über die Beihilfe (70%) und privat (30%) versichert.
Als meine Frau dann eine Arbeit fand und Leistung erhielt war ich froh, dass ich mir die Kosten für die Krankenversicherung sparen konnte, da sie und die Kinder nun zur GKV wechseln konnten.
Später wurde sie leider wieder arbeitslos, blieb aber mit den Kindern bei der GKV. Nach der Scheidung, die Kinder blieben wie schon geschrieben bei mir, waren die Kinder über die Mutter familienversichert.
Da meine Ex aber immer noch arbeitslos ist und wieder geheiratet hat, bekommt sie wieder keine Sozialleistungen (neuer Mann verdient zu viel) mehr. Deshalb ist sie nun über die Versicherung ihres neuen Partners versichert und die Kinder, die bei mir leben, werden da nicht mit berücksichtigt.
Auch der Hinweis auf den o.g. § brachte bei der PKV nichts.
Ich hatte sogar angeboten, alle Leistungen die im Zusammenhang mit ADHS stehen unversichert zu lassen. Die 20% für diese Leistungen sind eher gering und überschaubar. Aber auch das wurde durch verschiedene PKV's nicht angenommen.
Um allen Unwegsamkeiten aus dem Weg zu gehen bleibt mir vermutlich nur die GKV.
Oder hat noch jemand eine zündende Idee?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.
Da ich nicht wusste, dass es evtl. von Wichtigkeit sein kann habe ich folgenden Sachverhalt nicht in meiner Ausgangsschilderung erwähnt.
Meine Kinder waren ab ihrer Geburt 80% über die Beihilfe und 20% privat versichert, da meine Frau damals arbeitssuchend war und keine sozialen Leistungen erhielt war auch sie über die Beihilfe (70%) und privat (30%) versichert.
Als meine Frau dann eine Arbeit fand und Leistung erhielt war ich froh, dass ich mir die Kosten für die Krankenversicherung sparen konnte, da sie und die Kinder nun zur GKV wechseln konnten.
Später wurde sie leider wieder arbeitslos, blieb aber mit den Kindern bei der GKV. Nach der Scheidung, die Kinder blieben wie schon geschrieben bei mir, waren die Kinder über die Mutter familienversichert.
Da meine Ex aber immer noch arbeitslos ist und wieder geheiratet hat, bekommt sie wieder keine Sozialleistungen (neuer Mann verdient zu viel) mehr. Deshalb ist sie nun über die Versicherung ihres neuen Partners versichert und die Kinder, die bei mir leben, werden da nicht mit berücksichtigt.
Auch der Hinweis auf den o.g. § brachte bei der PKV nichts.
Ich hatte sogar angeboten, alle Leistungen die im Zusammenhang mit ADHS stehen unversichert zu lassen. Die 20% für diese Leistungen sind eher gering und überschaubar. Aber auch das wurde durch verschiedene PKV's nicht angenommen.
Um allen Unwegsamkeiten aus dem Weg zu gehen bleibt mir vermutlich nur die GKV.
Oder hat noch jemand eine zündende Idee?
Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.
Na ja, damit dürfte die sog. Öffnungsakton wohl nix bringen.
Meine bescheidene Ansicht, nur durch eine freiw. Kv. in der GKV und danach innerhalb von 6 Monaten besteht ein Anspruch auf den berüchtigten Basistarif.
Aber es sich der Basistarif - bzw. deren Kostenersparnis - wirklich lohnt, möchte ich hier dahinstellen.
Meine bescheidene Ansicht, nur durch eine freiw. Kv. in der GKV und danach innerhalb von 6 Monaten besteht ein Anspruch auf den berüchtigten Basistarif.
Aber es sich der Basistarif - bzw. deren Kostenersparnis - wirklich lohnt, möchte ich hier dahinstellen.
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Auch wenn ich mir die Antwort denken kann, als Ihre Kinder in die GKV gewechselt sind, wurden deren PKV-Vetrag gekündigt oder zum Ruhen gebracht bzw. in eine Anwartschaft umgestellt?
Es läuft aber wohl auf die beiden von Rossi aufgezeigten Optionen raus, wobei ich persönlich sogar eher zur freiwilligen GKV tendieren würde (einfacher und weniger Reibereien mit der Ärzteschaft)
Es läuft aber wohl auf die beiden von Rossi aufgezeigten Optionen raus, wobei ich persönlich sogar eher zur freiwilligen GKV tendieren würde (einfacher und weniger Reibereien mit der Ärzteschaft)
An dieser Stelle nochmals Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben hier zu posten.
Ja, die PKV wurde damals gekündigt.
Ich war ja auch froh, dass damit der ganze Schriftkram und der Aufwand mit den Abrechnungen aufhörte. Aber aus heutiger Sicht war dieser Schritt wohl eher nicht der beste. Ob der Basistarif nun im Vergleich zur GKV was taugt weiss ich nicht, da ich mich mit diesem Tarif noch nicht beschäftigt habe.
Aber mit der GKV bin ich sicher besser dran, auch wenn es ein paar Euronen teurer ist.
LG SZ und THX an alle
Ja, die PKV wurde damals gekündigt.
Ich war ja auch froh, dass damit der ganze Schriftkram und der Aufwand mit den Abrechnungen aufhörte. Aber aus heutiger Sicht war dieser Schritt wohl eher nicht der beste. Ob der Basistarif nun im Vergleich zur GKV was taugt weiss ich nicht, da ich mich mit diesem Tarif noch nicht beschäftigt habe.
Aber mit der GKV bin ich sicher besser dran, auch wenn es ein paar Euronen teurer ist.
LG SZ und THX an alle
Rossi hat geschrieben:Na ja, damit dürfte die sog. Öffnungsakton wohl nix bringen.
Meine bescheidene Ansicht, nur durch eine freiw. Kv. in der GKV und danach innerhalb von 6 Monaten besteht ein Anspruch auf den berüchtigten Basistarif.
Aber es sich der Basistarif - bzw. deren Kostenersparnis - wirklich lohnt, möchte ich hier dahinstellen.
Ich kenn den finanziellen Unterschied zwischen GKV und Basistarif nicht und kann daher nicht einschätzen, ob und was sich da lohnt. Auch die Leistungen im Basistarif sind mir nicht bekannt.
Cassiesmann hat geschrieben:Auch wenn ich mir die Antwort denken kann, als Ihre Kinder in die GKV gewechselt sind, wurden deren PKV-Vetrag gekündigt oder zum Ruhen gebracht bzw. in eine Anwartschaft umgestellt?
Es läuft aber wohl auf die beiden von Rossi aufgezeigten Optionen raus, wobei ich persönlich sogar eher zur freiwilligen GKV tendieren würde (einfacher und weniger Reibereien mit der Ärzteschaft)
Ja, die PKV wurde damals gekündigt.
Ich war ja auch froh, dass damit der ganze Schriftkram und der Aufwand mit den Abrechnungen aufhörte. Aber aus heutiger Sicht war dieser Schritt wohl eher nicht der beste. Ob der Basistarif nun im Vergleich zur GKV was taugt weiss ich nicht, da ich mich mit diesem Tarif noch nicht beschäftigt habe.
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