Rückwirkende Familienversicherung nicht mehr möglich
Verfasst: 20.06.2011, 11:43
Hallo, ich habe folgendes Problem, das ich schildern möchte:
-Selbständig ab Feb. 2007 mit Gründungszuschusss der Arbeitsagentur
-ab diesem Zeitpunkt freiwillig bei der gesetzlichen XX versichert
-Für 2007 normaler Beitrag nach gesetzlichem Mindesteinkommen (soweit alles ok für 2007)
-Beitragsbescheid für 2008 (erstellt am 3.12.2007) weiterhin normaler Beitrag nach Mindesteinkommen(mit Hinweis"bis zur Vorlage von Einkommensnachweisen bereichnen wir weiterhin die Beiträge unter Vorbehalt...)
-Beitragsbescheid für 2009 (erstellt am 19.12.2008) weiterhin normaler Beitrag nach Mindesteinkommen ("bis zur Vorlage von Eink.Nachweisen..)
-ESt- Bescheid für 2008 (erstellt am 27.4.09) sofort nach Erhalt bei der XX eingereicht
-XX schickt mir Fragebogen zur Prüfung der Familienversicherung bei hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen für 2008 (Anmeldung des § 10(3) SGB V) zu und Fragebogen Angaben zur Feststellung der Familienversicherung
- ich fülle alles aus (monatl. Einkommen unter 360 € und unter 18h)
- X stuft mich rückwirkend 1.1.08-31.12.08 als Familienversicherte
ein und erstattet die Beiträge für 2008
in dem Fragebogen zur Prüfung der Familienvers. hatte ich angegeben, dass mein Einkommen für 2009 voraussichtlich über 360 € liegt, weil ich noch nicht wusste, wie sich meine Selbständigkeit entwickelt und ich nichts nachzahlen wollte)
-für 2009 das gleiche Spiel. ESt-Bescheid 09 nach Erhalt der XX eingereicht, Fragebogen ausgefüllt (Einkommen und Stunden lagen wieder unter den Grenzen). XX stuft mich am 21.6.10 wieder für den Zeitraum 1.1.09-31.12.09 als Familienversicherte ein und erstattet die Beiträge 2009.
-Beitragsbescheid für 2010 (erstellt 22.12.09) auch wieder mit Beitrag nach Mindesteinkommen bis zur Vorlage von Einkommensnachweisen...
-ESt-Bescheid für 2010 sofort Anfang Juni 2011 bei der XX eingereicht und die beiden Fragebögen ausgefüllt (Einkommen und Stunden lagen wieder unter den Grenzen)
und nun kommts:
Ich habe nur ein Schreiben der XX erhalten, dass ich ab dem 01.07.11 als Familienversicherte eingestuft bin. Daraufhin rief ich bei XX an und sprach mit der selben Sachbearbeiterin, die bereits 2008 und 2009 für mich zuständig war. Auf meine Frage, warum ich denn für 2010 die Beiträge wie in den Vorjahren nicht erstattet bekomme, fing sie an, hektisch herumzustottern und behauptete, dass das in der Vergangenheit wohl falsch gelaufen sei und dass das jetzt nicht mehr möglich ist.
Ich habe in 2010 oder 2011 keinerlei Info (nur die normalen Bescheide zum 1.1.) über irgendwelche Änderungen erhalten.
Was nun?
-Selbständig ab Feb. 2007 mit Gründungszuschusss der Arbeitsagentur
-ab diesem Zeitpunkt freiwillig bei der gesetzlichen XX versichert
-Für 2007 normaler Beitrag nach gesetzlichem Mindesteinkommen (soweit alles ok für 2007)
-Beitragsbescheid für 2008 (erstellt am 3.12.2007) weiterhin normaler Beitrag nach Mindesteinkommen(mit Hinweis"bis zur Vorlage von Einkommensnachweisen bereichnen wir weiterhin die Beiträge unter Vorbehalt...)
-Beitragsbescheid für 2009 (erstellt am 19.12.2008) weiterhin normaler Beitrag nach Mindesteinkommen ("bis zur Vorlage von Eink.Nachweisen..)
-ESt- Bescheid für 2008 (erstellt am 27.4.09) sofort nach Erhalt bei der XX eingereicht
-XX schickt mir Fragebogen zur Prüfung der Familienversicherung bei hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen für 2008 (Anmeldung des § 10(3) SGB V) zu und Fragebogen Angaben zur Feststellung der Familienversicherung
- ich fülle alles aus (monatl. Einkommen unter 360 € und unter 18h)
- X stuft mich rückwirkend 1.1.08-31.12.08 als Familienversicherte
ein und erstattet die Beiträge für 2008
in dem Fragebogen zur Prüfung der Familienvers. hatte ich angegeben, dass mein Einkommen für 2009 voraussichtlich über 360 € liegt, weil ich noch nicht wusste, wie sich meine Selbständigkeit entwickelt und ich nichts nachzahlen wollte)
-für 2009 das gleiche Spiel. ESt-Bescheid 09 nach Erhalt der XX eingereicht, Fragebogen ausgefüllt (Einkommen und Stunden lagen wieder unter den Grenzen). XX stuft mich am 21.6.10 wieder für den Zeitraum 1.1.09-31.12.09 als Familienversicherte ein und erstattet die Beiträge 2009.
-Beitragsbescheid für 2010 (erstellt 22.12.09) auch wieder mit Beitrag nach Mindesteinkommen bis zur Vorlage von Einkommensnachweisen...
-ESt-Bescheid für 2010 sofort Anfang Juni 2011 bei der XX eingereicht und die beiden Fragebögen ausgefüllt (Einkommen und Stunden lagen wieder unter den Grenzen)
und nun kommts:
Ich habe nur ein Schreiben der XX erhalten, dass ich ab dem 01.07.11 als Familienversicherte eingestuft bin. Daraufhin rief ich bei XX an und sprach mit der selben Sachbearbeiterin, die bereits 2008 und 2009 für mich zuständig war. Auf meine Frage, warum ich denn für 2010 die Beiträge wie in den Vorjahren nicht erstattet bekomme, fing sie an, hektisch herumzustottern und behauptete, dass das in der Vergangenheit wohl falsch gelaufen sei und dass das jetzt nicht mehr möglich ist.
Ich habe in 2010 oder 2011 keinerlei Info (nur die normalen Bescheide zum 1.1.) über irgendwelche Änderungen erhalten.
Was nun?