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Familienversicherung noch möglich?

Verfasst: 28.06.2011, 09:39
von Paul1
Hallo,
ich bin als Beamter privat versichert.
Meine Frau war bisher als Angestellte über dem Bemessungssatz freiwillig GKV-versichert. Sie verdient mehr als ich, somit war das Kind bei ihr familienversichert.
Nach der Geburt des zweiten Kindes will sie jetzt erst mal Teilzeit arbeiten. Dadurch rutscht sie a) wieder in den Bereich der Pflichtversicherung und b) verdient sie dann weniger als ich. Nach wie viel Monaten sie wieder voll arbeitet und damit wieder der alte Zustand besteht, ist noch offen.
Meine Frage(n):
1. Müssen wir die Kinder jetzt über mich privat versichern?
2. Gibt es eine Regelung, die eine weitere Familienversicherung in so einer Übergangssituation erlaubt?
3. Oder muss tatsächlich ein Wechsel der Kinder in die private Versicherung erfolgen, selbst wenn die Familienversicherung u.U. nur für einen Monat im Regelfall nicht möglich wäre?
4. Wenn wir privat versichern müssen, geht dann wieder ein Wechsel der Kinder in die GKV, wenn meine Frau wieder voll arbeitet (und dann wieder mehr verdient als ich)?

Danke für etwas Licht im Dunkel,
Paul

Verfasst: 28.06.2011, 18:06
von Cassiesmann
Liegt Ihr Einkommen über 49500€ (Kindergeld vorher abziehen)?

Verfasst: 28.06.2011, 20:12
von heinrich
es muss nicht das Kindergeld abgezogen werden,

sondern ALLE Zuschläge , die mit Rücksicht auf den Familienstand
gezahlt werden.

Also; bei der Prüfung, ob die Grenze 49500 EUR überschritten ist,

ist nicht dazu zu zählen (also abzuziehen)

Verheiratetenzuschlag
Kinderzuschläge

und natürlich auch das Kindergeld.

Durch den Abzug dieser Beträge rutschen viele unter die Grenze

Verfasst: 28.06.2011, 20:46
von Rossi
Und wenn ich mich nicht irre, auch noch der Werbungskostenfreibetrag bzw. die tatsächlichen Werbungskosten, sonfern sie höher sind, richtig?

Verfasst: 29.06.2011, 07:25
von Vergil09owl
Korrekt

Verfasst: 29.06.2011, 08:56
von Paul1
Besten Dank erst mal für die Antworten,

Wessen Einkommen ist mit den 49500,- gemeint?
Ich (Beamter) liege darunter.
Meine Frau war bisher darüber, solange sie Teilzeit arbeitet wird sie nun darunter liegen.

Danke schon mal für weitere Erläuterungen dazu,
Paul

Verfasst: 29.06.2011, 11:25
von Rossi
Es ist das Einkommen des nicht GKV-Versicherten gemeint, also das Einkommen des Beamten!

Verfasst: 29.06.2011, 20:03
von heinrich
wenn Dein Einkommen als Beamter und privat versichert


uuuunter 49500 liegt
dann ist doch schon alles klar.


Kinder sind weiter in der Familienversicherung bei der Ehefrau.
Egal, wie hoch derzeit deren Einnahmen sind.


Achtung: zu Deinem Einnahmen müssten ggfls. noch weitere Einnahmen, die zum Gesamteinkommen zählen hinzugerechnet werden (. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Verfasst: 29.06.2011, 20:10
von Paul1
Vielen Dank an alle für die erfreuliche Antwort!
Paul

@Rossi

Verfasst: 05.07.2011, 14:18
von Paul1
Doch noch eine Nachfrage

bei der GKV meiner Frau habe ich die Auskunft erhalten, Werbungskosten währen auf die JAEG nicht anrechenbar.
Das widerspricht deiner Auskunft.

Was ist nun richtig?

Paul