Nichtigkeit der Beitragsbemessung freiwilliger GKV
Verfasst: 02.07.2011, 16:21
Orientierungssatz
Zitat:
"""1. Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen aufgrund des § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V erlassenen Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) sind unwirksam."""
Gewissensfrage eines Betroffenen:
Wenn jemand bisher ohne Aufmucken gezahlt hat, kann er
Wiederspruch einlegen? oder Überprüfungsantrag stellen ?
Zitat:
"""1. Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen aufgrund des § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V erlassenen Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) sind unwirksam."""
Gewissensfrage eines Betroffenen:
Wenn jemand bisher ohne Aufmucken gezahlt hat, kann er
Wiederspruch einlegen? oder Überprüfungsantrag stellen ?