Freiwillige GKV nach FV bei Wohnort in Spanien möglich?
Verfasst: 03.07.2011, 16:27
Hallo, dies ist mein 1. Beitrag und ich bin neu angemeldet.
Ich benötige Eure kompetente Hilfe bei der Beurteilung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet. Ich bin zwar selbst eine Sofa (noch), aber etwas unsicher in diesem Fall.
Ich bin künftig in der GKV versichert in der KVdR.
Mein Mann (über 55 Jahre alt) ist selbständig bis Mitte Januar 2012 und in der PKV versichert. Ab Mitte Januar 2012 hat er kein Einkommen und wird bei mir familienversichert.
Ab Mitte des Jahres 2012 möchten wir nach Spanien ziehen. Meine KVdR – Mitgliedschaft bleibt bestehen und wir erhalten den Exxx-Schein für die Anmeldung zur spanischen Krankenversicherung. Unsere Versichertenkarten aus Deutschland werden wir behalten, falls es mal Krankheitsfälle geben wird, die wir lieber in Deutschland behandeln lassen möchten.
Ab Frühjahr 2016 kann man mein Mann seine deutsche Rente erhalten.
Da diese über 365 EUR hoch sein wird, endet dann die deutsche Familienversicherung über mich.
Würden wir in Deutschland wohnen, könnte er die freiwillige Weiterversicherung in der GKV wählen (obwohl er dann über 60 Jahre alt ist). Seine Vorversicherungszeit hätte er für die freiwillige Weiterversicherung erfüllt, da er dann in den letzten 5 Jahren mehr als 2 Jahre in der GKV versichert war.
Wie sieht es aber aus, wenn wir dann in Spanien wohnen?
Kann er dann auch eigenständiges freiwilliges Mitglied der deutschen GKV werden?
Eigentlich heißt es ja: Voraussetzung für eine freiwillige Krankenversicherung in Deutschland ist grundsätzlich ein in Deutschland bestehender Wohnort.
Es heißt aber auch: Innerhalb der EU-Staaten ist der Wohnort in Deutschland jedoch dem Wohnort in einem dieser Staaten gleichgestellt.
Sehe ich das richtig, dass er auf Grund dieses letzten Satzes ein freiwilliges Mitglied der deutschen PKV werden kann?
Viele Grüsse
Rubina
Ich benötige Eure kompetente Hilfe bei der Beurteilung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet. Ich bin zwar selbst eine Sofa (noch), aber etwas unsicher in diesem Fall.
Ich bin künftig in der GKV versichert in der KVdR.
Mein Mann (über 55 Jahre alt) ist selbständig bis Mitte Januar 2012 und in der PKV versichert. Ab Mitte Januar 2012 hat er kein Einkommen und wird bei mir familienversichert.
Ab Mitte des Jahres 2012 möchten wir nach Spanien ziehen. Meine KVdR – Mitgliedschaft bleibt bestehen und wir erhalten den Exxx-Schein für die Anmeldung zur spanischen Krankenversicherung. Unsere Versichertenkarten aus Deutschland werden wir behalten, falls es mal Krankheitsfälle geben wird, die wir lieber in Deutschland behandeln lassen möchten.
Ab Frühjahr 2016 kann man mein Mann seine deutsche Rente erhalten.
Da diese über 365 EUR hoch sein wird, endet dann die deutsche Familienversicherung über mich.
Würden wir in Deutschland wohnen, könnte er die freiwillige Weiterversicherung in der GKV wählen (obwohl er dann über 60 Jahre alt ist). Seine Vorversicherungszeit hätte er für die freiwillige Weiterversicherung erfüllt, da er dann in den letzten 5 Jahren mehr als 2 Jahre in der GKV versichert war.
Wie sieht es aber aus, wenn wir dann in Spanien wohnen?
Kann er dann auch eigenständiges freiwilliges Mitglied der deutschen GKV werden?
Eigentlich heißt es ja: Voraussetzung für eine freiwillige Krankenversicherung in Deutschland ist grundsätzlich ein in Deutschland bestehender Wohnort.
Es heißt aber auch: Innerhalb der EU-Staaten ist der Wohnort in Deutschland jedoch dem Wohnort in einem dieser Staaten gleichgestellt.
Sehe ich das richtig, dass er auf Grund dieses letzten Satzes ein freiwilliges Mitglied der deutschen PKV werden kann?
Viele Grüsse
Rubina