Beitragvon heinrich » 11.07.2011, 19:09
da verwechselt Du aber gewaltig etwas.
Es gibt Mitgliedschaften
Es gibt Familienversicherungen
und
es gibt gibt nachgehende Leistungsansprüche (von bis zu einem Monat)
und nur bei durchgängiger Mitgliedschaft (kein einziger Tag Lücle) werden die 18 Monate durchgängig gezählt.
Du hast aber ganz offensichtlich keine durchgehende Mitgliedschaft, sondern einen so genannten nachgehenden Leistungsanspruch.
Eine erneute Mitgliedschaft nach einer Unterbrechung einer Mitgliedschaft (also dem nachgehenden Leistungsanspruch oder auch, wenn Du in dieser Zeit in der FAmilienversicherung gewesen wärest) macht erforderlich, dass die 18 Monate wieder erneut zu laufen beginnen, für den Fall, dass Du in eine andere gestzliche KK möchtest.
Willst Du in eine private Kasse wechseln, dann gibt es keine 18 Monate Bindungsfrist.