Seite 1 von 1

Rueckkehr-Recht in Krankenversicherung

Verfasst: 05.05.2007, 03:16
von Annette_PA
Ich habe erfahren dass es seit dem 1. April ein Rueckkehr-Recht in die gesetzliche und ab dem 1. Juli ein Rueckkherrecht in die provaten Versicherungern gibt. Gilt das auch fuer Rueckkehrer aus dem Ausland, die keine Anwartschaftsversicherung haben, aber frueher mal in D versichert waren.

Annette

Verfasst: 05.05.2007, 10:14
von fwilke
Siehe Deine Frage und meine Antwort in dem anderen Thread.

Ja, ist so!

http://www.die-gesundheitsreform.de/ges ... ehrer.html

Frank Wilke